…Anspruch für die noch strittigen Zeiträume ab April 2008 gewährt. Begrenzt wird dieser Anspruch jedoch durch die Beendigung des Asylverfahrens betreffend die BW im Februar 2010. Mit dem Ende dieses Asylverfahrens endet auch die Erweiterung der Geltung des § 3 FLAG idF BGBl I 2004/142…
…sind seit 14.08.2001 in Österreich. Nach dem oa Erkenntnis des Asylgerichtshofes sei das Asylverfahren nach den Bestimmungen des AsylG 1997 zu Ende zu führen gewesen. Zur Anwendung gelangt nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes § 3 Abs. 2 FLAG idF. BGBl. I 142/2004. Die Bw…
…hätten Anspruch bloß gemäß dem bis 31. Dez. 2005 geltenden § 3 FLAG BGBl I 2004/142 begründet. Auf Grund der gegen die Berufungsentscheidung eingebrachten Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend führte er aus, dass die im vorliegenden Fall zu beantwortende…
…FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. § 3 Abs 1 FLAG 1967 idF BGBl I 142/2004 bestimmt, dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch…
…für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz gewährt wurde."(PensionsharmG, BGBl. I 2004/142 ab 1.5.2004) Gemäß § 3 Abs.1 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf…
…Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004, gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
… 3 Abs. 2 und 38a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde…
…Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004, gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
…idF BGBl.I 126/2002 Asyl gewährt wurde. Gemäß § 12 leg.cit. wurde festgestellt, dass dem Bw. damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Die alte Rechtslage kann nicht mehr angewendet werden. Nach der Neuregelung des § 3 Abs.2 FLAG, BGBl. I Nr. 142/2004 ist…
…Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Asylbescheides. Mit Bundesgesetz, BGBl. I Nr.142/2004 wurde nach Artikel 22 eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 herbeigeführt. Darin sind u.a. angeführt: § 3 (2…
…ist darauf hinzuweisen, dass es nach dem § 3 Abs. 2 FLAG 1967 idF PensionsharmonisierungsG BGBl. I 2004/142 u.a. auf den Zeitpunkt der Ausstellung des Aufenthaltstitels ankommt. Da mit Abschluss des ersten Asylverfahrens kein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, war auch eine Anspruchsbegründung der Familienbeihilfe nicht…
…Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004, gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
…Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs.2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004, gilt Abs.1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
…Bundesgesetzes, BGBl. I 2004/142, richtet, wonach die asylrechtliche Stellung des den Anspruch vermittelnden Kindes bedeutungslos ist. Im vorliegenden Fall kommt, da das Asylverfahren des Bw. zum 31.12.2005 noch anhängig und nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen war, gemäß…
…Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl I 142/2004 einen Anspruch auf Familienbeihilfe. Beigelegt war diesem Schreiben die erste Seite eines Bescheides des Bundesasylamtes, Außenstelle Traiskirchen, demgemäß der Asylantrag von Frau C abgewiesen wurde, weiters die Ladung zur öffentlichen mündlichen Verhandlung am 15.1.2008. Am 13. Mai 2008…
…einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (...) haben. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004 gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich mindestens seit 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen…
…Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß § 3 Abs.2 FLAG 1967, BGBl. I Nr. 142/2004, gilt Abs.1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
…die in § 3 Abs. 1 FLAG FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004 normierten Voraussetzungen nicht erfüllte, schadet nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle nicht. Dem in der Berufungsvorentscheidung angeführten Umstand, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Gewährung der Familienbeihilfe kein offenes…
… 75 Abs. 1 AsylG 2005 angeführten Bestimmungen abzuführen ist. Im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt daher für seinen Anspruch auf Familienbeihilfe § 3 FLAG noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004. Demnach ist die asylrechtliche Stellung des den Anspruch vermittelnden…
…außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstoße. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967, BGBl- I Nr. 142/2004, gilt Abs. 1 nicht für Personen, die sich seit mindestes 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen…