…Institutionen, Vereine und Veranstaltungen für den Bürgermeister von B Werbungskosten darstellen. 3) Einladungen: Bezüglich der vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung anerkannten Werbungskosten für Bewirtungsspesen in Höhe von € 405,00 beantragte der Berufungswerber Werbungskosten in Höhe von € 3.079,95 anzuerkennen und verwies darauf…
…dass der Berufungswerber die im Gemeindeamt B von den Bürgern abgegebenen Reisepassansuchen zur Bezirkshauptmannschaft gebracht hat. Nach den Ermittlungen des Finanzamtes hat an diesem Tag die Weihnachtsfeier des Sozialhilfeverbandes, die mit der Tätigkeit des Berufungswerbers als Bürgermeister nichts zu tun hat, stattgefunden. Daraus ist abzuleiten…
…teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bürgermeister der GemeindeY…
…Anforderungsprofile" für die Teilnahme an diesem Seminar notwendig? 8. Anwendung des Erlernten bei Ihrer beruflichen Tätigkeit als Bürgermeister: a) Bitte legen Sie eine genaue Beschreibung der Bereiche ihrer beruflichen Tätigkeit vor, in denen die erlernten Seminarinhalte konkret zur Anwendung gelangten bzw. gelangen. b) Geben Sie…
…seien 660 € als glaubhaft gemacht anerkannt worden. Höhere Kosten könnten ohne Vorlage von Belegen nicht berücksichtigt werden. An Telefonkosten seien 48 € und an Internetkosten 9 € monatlich als durch den Beruf als Bürgermeister veranlasst anerkannt worden. Telefonrechnungen und Aufzeichnungen über beruflich geführte Gespräche…
…Pendlerpauschale war auch für Dienstnehmer berücksichtigt worden, für die vom Arbeitgeber arbeitsplatznahe Unterkünfte zur Verfügung gestellt wurden. Die vom Arbeitgeber berücksichtigten Pauschbeträge wurden nachversteuert. 2.) Einmalige Zuwendungen an Bürgermeister, die weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf einen Ruhebezug haben, wurden nach dem Lohnsteuertarif nachversteuert.…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JM, Bürgermeister und Verbandsobmann, geb. 19XX, whft. in S, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm. § 13 des Finanzstrafgesetzes…
…| 1.144,06 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Kalenderjahr 2002 nichtselbständige Einkünfte sowohl als technischer Angestellter als auch als Bürgermeister…
…| 1.624,24 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Kalenderjahr 2001 nichtselbständige Einkünfte sowohl als technischer Angestellter als auch als Bürgermeister…
…| 16.232,86 € | Einkommensteuer | 1.867,55 € | | | | - anrechenbare Lohnsteuer | - 2.568,83 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | - 701,28 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erhielt im Jahr 2007 als Bürgermeister der Gemeinde S…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (i.d.F. Bw. genannt) war als Außendienstmitarbeiter bei zwei Versicherungsanstalten in Wien angestellt und übte das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde im Bezirk WN aus. Aus diesen Tätigkeiten bezog er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung…
…des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im Streitjahr nichtselbständige Einkünfte einerseits von MDPWS - WL als auch aus seiner Tätigkeit als Bürgermeister. In seiner…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn X.Y., vom 23. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 3. Dezember 2004, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.B., vom 24. Februar 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 14. Februar 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im…
…Lebensgefährtin für die Erledigung von Schreibarbeiten ausbezahlt, welche sie für die Gemeinde G., in welcher der Bw. als Bürgermeister tätig ist, durchführte, wobei dessen Berechnung ein Stundensatz von 100 S zu Grunde gelegt wurde. Mit Bescheid vom 18. Februar 2001 führte das Finanzamt die Veranlagung…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist im Ruhestand befindlicher Beamter und war von 1982 bis 2001 Bürgermeister einer burgenländischen Stadt (in weiterer Folge als Stadt X bezeichnet). In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 beantragte der Bw…
…Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14. Dezember 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war vom 1.1.2004 bis 26.3.2004 Bürgermeister der Gemeinde L. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit beantragt er die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde K, vertreten durch den Bürgermeister X., ebendort, vom 26. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 26. Februar 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Amtsdirektor i.R. Regierungsrat i.R. AB, Bürgermeister i.R., Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Mößner, vom 17., 20. und 21. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…der der Berufungswerberin (kurz Bw), vertreten durch den Bürgermeister als Verpächterin und der Firma A & CO KEG in Gründung vertreten durch den alleinvertretungsbefugten Gesellschafter/Geschäftsführer Herrn AD als Pächter ein Pachtvertrag abgeschlossen. Gegenstand dieses Pachtvertrages bildete der Gastronomiebetrieb samt Wohnung in H. Unter Punkt III…