…die Berufung abzuweisen, da über die zu Grunde liegende Berufung bereits mit Berufungsentscheidung vom 3. April 2007 abgesprochen wurde und ein nach Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen ist (VwGH 3.10.1996, 96/16/0200).Diese Rechtsfolge ergibt sich auch aus § 212a Abs…
…was im Gesetz in keinster Weise vorgesehen sei. Mit Bescheid vom 12. Oktober 2011 wies das Finanzamt unter Hinweis auf § 212a BAO den Aussetzungsantrag zurück, weil im Antrag die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Betrages nicht enthalten war. U.a…
…vom 3. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 2. November 2010 betreffend Zurückweisung des Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO vom 8.10.2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Gleichzeitig mit der Berufung gegen…
…vom 3. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. September 2010 betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, dass der…
…der ausdrücklichen Vorschrift des Abs. 3 zweiter Satz leg. cit. muss die Darstellung der Ermittlung des aussetzungsfähigen Abgabenbetrages bei sonstiger Zurückweisung bereits im Aussetzungsantrag enthalten sein (vgl. VwGH 18.2.1999, 97/15/0143). Das Gesetz stellt nicht darauf ab, dass dem Finanzamt allenfalls die…
…mit 1.984,78 € und die Umsatzsteuer 2004 mit 1.989,42 € festzusetzen. Mit Bescheid vom 9. März 2006 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag zurück, weil er keine Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In Beantwortung des zur Berufung ergangenen Mängelbehebungsauftrages führte der steuerliche…
…1995, eingelangt beim Hauptzollamt Wien am 6. November 1995, hat der Bf. gegen den Eingangsabgabenbescheid Berufung eingebracht. Der Bescheid über die Zurückweisung des Aussetzungsantrages erfolgte am 20. November 1995, also zu einem Zeitpunkt, in dem bereits eine Berufung anhängig war. Laut Stoll, BAO-Kommentar, 2271…
…2004 zurück. Aussetzungsanträge hätten die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages zu enthalten. Betreffe der Aussetzungsantrag mehrere Abgaben, so sei hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag dessen Aussetzung beantragt werde darzustellen. Fehle eine solche Darstellung, so sei der Aussetzungsantrag gemäß §…
…vom 21. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. September 2011 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 4. November 2010 langte beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde der Frau Y, vertreten durch…
…vom 11. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 9. Mai 2012 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Mai 2012 wies die Abgabenbehörde erster…
…Bw., vom 8. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 20. April 2012 betreffend Zurückweisung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a Abs. 3 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit undatiertem Schreiben, eingelangt am…
…würden deshalb weiterhin gesetzlich geschuldet. Dagegen wurde mit Eingabe vom 26. März 2008 Berufung erhoben und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK gestellt. Zur Begründung des Aussetzungsantrages brachte die Bfin vor, dass zusammen mit dem Bescheid vom 20. März 2008…
…würden deshalb weiterhin gesetzlich geschuldet. Dagegen wurde mit Eingabe vom 26. März 2008 Berufung erhoben und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK gestellt. Zur Begründung des Aussetzungsantrages brachte die Bfin vor, dass zusammen mit dem Bescheid vom 19. März 2008…
…Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 27. Juni 2008 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird nicht stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoferne abgeändert, als der Aussetzungsantrag vom 16. Juni 2008 gemäß § 212a Abs. 3 zweiter Satz BAO zurückgewiesen wird.…
…der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen, noch der Bf. das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens nachgewiesen hat. In der gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages erhobenen Berufung führte er aus, dass er bereits in der Berufung gegen den Abgabenbescheid vorgebracht habe, dass sich allein aus der Tatsache…
…Aussetzung der Einhebung der mit den Einkommensteuerbescheiden vom 15. 4. 2003 festgesetzten Einkommensteuer 1998 (3.912,34 €) und 1999 (20.192,15 €). Diesem Aussetzungsantrag gab das Finanzamt mit Bescheid vom 4. 8. 2003 keine Folge. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung vom 29…
…auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Der Aussetzungsantrag vom 3. Dezember 2004 enthält keinerlei Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages. Der Antrag…
…ablehnenden Bescheides nicht Gegenstand der Entscheidung über die Berufung gegen den Aussetzungszinsenbescheid ist, besteht nach § 212a Abs 9 lit. a BAO dennoch eine Zinsenpflicht ab dem Zeitpunkt des Antrages, weil bereits aufgrund des Aussetzungsantrages Einbringungshemmung iSd § 230 Abs. 6 BAO eintritt (vgl. Stoll, BAO Kommentar…
…Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 28. Juni 2005 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird nicht stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoferne abgeändert, als der Aussetzungsantrag vom 25. Mai 2005 gemäß § 212a Abs. 3 zweiter Satz BAO zurückgewiesen wird.…
…den Säumniszuschlagsbescheid machte die Bw. geltend, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht angelastet worden seien, weil die Berufung vom 21. April 2004 gegen die Stammabgabenbescheide sowohl einen Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO als auch einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bis 30. Juni 2004 enthalten habe. Gleichzeitig…