…Genauso wie bei der zivilrechtlichen Verjährung verfolgt die Rechtsordnung mit der Antragsbefristung für eine Abgabenerstattung den Zweck, die allgemeine Rechtssicherheit zu fördern. Ein - allenfalls sogar rechtswidriger - Zustand, der lange Zeit unangefochten bestanden hat, gewinnt im Sinne einer Rechtsbeständigkeit und des Eintrittes von Rechtsfrieden infolge Zeitablaufes…
…historische Interpretation in gewissen Schranken eine korrigierende Interpretation des Wortlautes zulassen. Die teleologische Interpretation suche nach dem objektiven Sinn und Zweck einer Rechtsnorm im Kontext einer bestimmten Rechtsordnung. Allen Interpretationsmöglichkeiten gemein sei aber jedenfalls die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung von Gesetzesstellen im Sinne einer "Gleichheitskonformität"…
…in erster Linie aus dem Wortlaut ergebende objektive Sinngehalt einer Bestimmung. Auch eine weite Auslegung muss am äußersten Wortsinn der anzuwendenden Bestimmung ihre Grenzen finden, die auch mit den sonstigen Interpretationsmethoden nicht überschritten werden darf. Damit ist die Grenze zwischen Wortinterpretation und ergänzender Rechtsfortbildung gezogen…
…bindende Beschlüsse auch gegen die Stimme eines Mitgliedstaates zustande kommen können oder die sich nicht aus Staatsvertretern zusammensetzen. Hinzu kommt der Vorrang und die unmittelbare Wirksamkeit (Durchgriffswirkung) des Gemeinschaftsrechtes gegenüber der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und schließlich die Kontrolle der Auslegung und Anwendungen des Gemeinschaftsrechts durch…
…bloße Möglichkeit reicht nicht. Der Inhalt eines Bescheides ist im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO idgF rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist, dh. nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des…
…welche nur mit einem Verwendungsvorschlag versehen würden, absetzbar sein sollten und Aufwendungen für konkrete Projekte des Bundesdenkmalamtes nicht. Er gehe davon aus, dass diese Auslegung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Das Finanzamt hat die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in…
…EUR 2.748,60 und KG EUR 916,20) festgesetzt. Als Begründung wurde ein beihilfenschädlicher Studienwechsel nach dem vierten inskribierten Semester angeführt. Einen Verweis auf die entsprechende Rechtsnorm war der Begründung jedoch nicht zu entnehmen. Offensichtlich soll die Rückforderung mit den Bestimmungen des § 2 Abs…
… 69 Abs. 6 EStG, einer Rechtsnorm sui generis, weshalb § 19 EStG nicht zur Anwendung komme. Selbst wenn § 2 EStG anwendbar sei, führe die konkret vorgenommene Auslegung des Finanzamtes zu willkürlichen und gleichheitswidrigen Ergebnissen. Es liege nicht in der Sphäre des Steuerpflichtigen, wann die Auszahlung durch…
…Vorhandensein des verlustverursachenden Vermögens an und umschreibt dies ausdrücklich mit den Worten "Betrieb, Teilbetrieb und nicht einem Betrieb zurechenbare Vermögensteile". Mitunternehmeranteile werden als verlustverursachendes Vermögen nicht bezeichnet. Die Rechtsnormauslegung hat entsprechend den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen mit der Erforschung des Wortsinnes zu beginnen. Demgemäß kann festgestellt werden…
…von der Finanzverwaltung nahegelegt worden. Der Haftungspflichtige sei im besonderen Maße dem Risiko eines Interpretationsirrtums ausgesetzt. Um dieses Risiko zu begrenzen, sei der Steuergläubiger dazu verpflichtet, dem Haftungspflichtigen Leitlinien für die Auslegung der von ihm anzuwendenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu geben. Deren Änderung sei nur für…
…sondern sind lediglich Ausfluss der allgemeinen Gesetzeslage. Eine "enge Gesetzesauslegung", welche aber offenbar korrekt war (die Bescheid wurden auch nicht bekämpft), kann demnach keine sachliche Unbilligkeit nach sich ziehen. Außerdem ist nicht erkennbar, warum eine korrekte Anwendung der geschilderten Bestimmungen eine "enge Auslegung" darstellen sollen…
…zu § 2 KVG meint, dass eine enge Auslegung gefordert wäre, so ist zu bemerken, dass sich die zitierten Autoren dazu auf ein Urteil des EuGH (Rs C-149/97, Institute of Motor Industry) beziehen, welches über die Auslegung einer Befreiungsbestimmung abspricht. Der Ansicht, dass Tatbestände…
…aus folgenden Erwägungen nicht gefolgt werden: Auch im öffentlichen Recht ist bei der Auslegung nach jenen grundlegenden Regeln des Rechtsverständnisses vorzugehen, die im ABGB für den Bereich der Privatrechtsordnung normiert sind. Nach § 6 ABGB darf einem Gesetze in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden…
… Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH v. 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00. In dieser Richtlinie wird unter Pkt. 5.1. die Hingabe eines Zuschusses der Großmuttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft mit Weiterleitungsverpflichtung an…
…Allgemeines: Ein Bescheid ist eine individuelle Rechtsnorm einer Verwaltungsbehörde. Die normative Anordnung kommt im Spruch eines Bescheides zum Ausdruck. Der Spruch ist die Willensbildung der Behörde. Getragen wird der Spruch von der Begründung. Die Begründung eines Bescheides hat daher den vor dem rechtlichen Hintergrund als…
… Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH v. 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00. In dieser Richtlinie wird unter Pkt. 5.1. die Hingabe eines Zuschusses der Großmuttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft mit Weiterleitungsverpflichtung an…
…kann auch eine (rückwirkende) Änderung einer außersteuerlichen Rechtsnorm zu einem rückwirkenden Ereignis im Sinne des § 295a BAO führen, wenn deshalb ein Sachverhalt verändert wird und dieser Sachverhalt die Grundlage für die Besteuerung gebildet hat (Reiter, § 295a BAO, Lexis Nexis ARD Orac, 203). Eine Verlängerung der…
…Auch daraus ist der Schluss zu ziehen, dass solche Aufwendungen von § 4 der VO nicht umfasst sind. Einer Auslegung der VO in dem Sinne, dass von deren § 4 auch Kilometergelder erfasst werden sollten, konnte somit (in Anbetracht des entgegen stehenden Wortlauts der VO) nicht gefolgt…
…Zitierung des § 5 Abs. 4 FLAG i.d.F. bis 31.12.2000 und unterlasse weiters eine ausreichende Subsumtion des Sachverhaltes unter diese Rechtsnormen. Auch lasse die erstinstanzliche Begründung Ausführungen zu dem unbestimmten Rechtsbegriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne des § 5 Abs. 4 FLAG vermissen…
…im § 47 Abs. 2 EStG 1988 der nunmehr eingefügte Satz irrtümlich ersetzt wurde". Die "Verbesserung eines Redaktionsversehens im Wege einer abändernden Auslegung" ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann zulässig, wenn "der wahre Wille des Gesetzgebers mit Sicherheit nachweisbar ist" (VwGH vom 1. Juli 1998…