…Genauso wie bei der zivilrechtlichen Verjährung verfolgt die Rechtsordnung mit der Antragsbefristung für eine Abgabenerstattung den Zweck, die allgemeine Rechtssicherheit zu fördern. Ein - allenfalls sogar rechtswidriger - Zustand, der lange Zeit unangefochten bestanden hat, gewinnt im Sinne einer Rechtsbeständigkeit und des Eintrittes von Rechtsfrieden infolge Zeitablaufes…
…Judikate). Die Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung einer Rechtsnorm führt nicht zu einer Änderung der Rechtslage. Nachdem über einen gleichlautenden Antrag Ihrerseits bereits mit Bescheid vom 29.07.2020 (BFG-Erkenntnis) abgesprochen wurde und keine Änderung des anspruchserzeugenden Sachverhalts eingetreten ist, war Ihr Antrag…
…Ra 2020/16/0039. Die Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung einer Rechtsnorm führt jedoch nicht zu einer Änderung der Rechtslage und ist für das Vorliegen einer entschiedenen Sache somit ohne Bedeutung. Ferner ist dem Beschwerdevorbringen, wonach der Abweisungsbescheid vom 04.02.2020 teilweise als…
…festgestellte Parkometerabgabenverkürzung ist reine Willkür und widerspricht geltenden Rechtsnormen. Das Parkometergesetz und die Parkometerabgabeverordnung der Stadt Wien ohne jegliche Toleranz- und Kulanzzeit von zumindest 60 Sekunden widersprechen sämtlichen Grundrechten und dem Unionsrecht. Darüber hinaus ist die reine Willkür einer solchen Übertretungsfeststellung bei Verlassen des Fahrzeuges …
…Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist. Wird der Beschwerdepunkt unmissverständlich ausgeführt, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang nicht zugänglich (vgl. für viele etwa das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Mai 2014). …
…der Gesetzgeber des Jahres 2012 (polemisierende Anmerkung: beinhaltend die ÖVP-Abgeordneten incl. Bauernbund) diese Bestimmung derart verstanden wissen wollte? Sei eine derartige Auslegung mit dem objektiven Telos der Norm vereinbar? Selbst wenn man sämtliche Aussagen unkritisch übernähme, wäre dann doch in Anwendung derselbigen darauf abzustellen…
…der Gesetzgeber des Jahres 2012 (polemisierende Anmerkung: beinhaltend die ÖVP-Abgeordneten incl. Bauernbund) diese Bestimmung derart verstanden wissen wollte? Sei eine derartige Auslegung mit dem objektiven Telos der Norm vereinbar? Selbst wenn man sämtliche Aussagen unkritisch übernähme, wäre dann doch in Anwendung derselbigen darauf abzustellen…
…historische Interpretation in gewissen Schranken eine korrigierende Interpretation des Wortlautes zulassen. Die teleologische Interpretation suche nach dem objektiven Sinn und Zweck einer Rechtsnorm im Kontext einer bestimmten Rechtsordnung. Allen Interpretationsmöglichkeiten gemein sei aber jedenfalls die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung von Gesetzesstellen im Sinne einer "Gleichheitskonformität"…
…in erster Linie aus dem Wortlaut ergebende objektive Sinngehalt einer Bestimmung. Auch eine weite Auslegung muss am äußersten Wortsinn der anzuwendenden Bestimmung ihre Grenzen finden, die auch mit den sonstigen Interpretationsmethoden nicht überschritten werden darf. Damit ist die Grenze zwischen Wortinterpretation und ergänzender Rechtsfortbildung gezogen…
…bindende Beschlüsse auch gegen die Stimme eines Mitgliedstaates zustande kommen können oder die sich nicht aus Staatsvertretern zusammensetzen. Hinzu kommt der Vorrang und die unmittelbare Wirksamkeit (Durchgriffswirkung) des Gemeinschaftsrechtes gegenüber der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und schließlich die Kontrolle der Auslegung und Anwendungen des Gemeinschaftsrechts durch…
…UZK als nahezu inhaltsleer zu sehen wären. Hätte der Unionsgesetzgeber eine Lösung iSd der von der Bf. vertretenen Meinung im Auge gehabt, dann hätte es nach der logischen Interpretation, wonach eine Rechtsnorm im Zweifel nicht so verstanden werden darf, dass sie überflüssig ist und im…
…wurde." Zur Auslegung dieser Bestimmungen hat der Verwaltungsgerichtshof in Rechtssätzen zu seinem Erkenntnis vom 1.2.2019, Ro 2018/02/0014 Folgendes festgehalten: "Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß…
…Diese Auslegung werde durch das Urteil des EuGH vom 26.02.2015, verb. RS C-144/13, C-154/13, C-160/13, bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof habe zudem schon im Jahr 2002 in einem gleich gelagerten Fall die unmittelbare Anwendbarkeit der MwStSyst-RL bejaht und…
…bloße Möglichkeit reicht nicht. Der Inhalt eines Bescheides ist im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO idgF rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist, dh. nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des…
…welche nur mit einem Verwendungsvorschlag versehen würden, absetzbar sein sollten und Aufwendungen für konkrete Projekte des Bundesdenkmalamtes nicht. Er gehe davon aus, dass diese Auslegung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Das Finanzamt hat die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in…
…wenn die dem Bescheidinhalt zugrundeliegenden Rechtsnormen falsch ausgelegt wurden (Mayer, B-VG, S. 762 II.1. VWGH Zl 3097/80). Der hier vorliegende Bescheid beruht - da die belangte Behörde aus den von ihr angenommenen Sachverhalt, der im übrigen ergänzungsbedürftig ist, eine unrichtige Rechtsfolge ableitete (VwSlg…
…EUR 2.748,60 und KG EUR 916,20) festgesetzt. Als Begründung wurde ein beihilfenschädlicher Studienwechsel nach dem vierten inskribierten Semester angeführt. Einen Verweis auf die entsprechende Rechtsnorm war der Begründung jedoch nicht zu entnehmen. Offensichtlich soll die Rückforderung mit den Bestimmungen des § 2 Abs…
… 69 Abs. 6 EStG, einer Rechtsnorm sui generis, weshalb § 19 EStG nicht zur Anwendung komme. Selbst wenn § 2 EStG anwendbar sei, führe die konkret vorgenommene Auslegung des Finanzamtes zu willkürlichen und gleichheitswidrigen Ergebnissen. Es liege nicht in der Sphäre des Steuerpflichtigen, wann die Auszahlung durch…
…sie tatsächlich nicht gibt. Wenn dem so ist, ist Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 nicht mehr zu retten. 5. Als Ausweg bietet sich eine verfassungskonforme Auslegung an. Sie ist geboten, möglich und keine Vorbehaltsaufgabe des VfGH, sondern Teil der Rechtsanwendung. Mit ihr geht…
…einer Beteiligungskörperschaft zugehören könne. Der Gesetzestext kann im Lichte der Parteienvorbringen und unter Einbezug der Literaturmeinungen zweifellos mehrdeutig gelesen werden. Lässt sich der Sinn und Zweck einer Rechtsnorm nicht abschließend aus dem Wortsinn und der sprachlichen Bedeutung der verwendeten Wörter ermitteln ist in systematischer Auslegung…