… 3 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 2 und 3 des WEG 1975) eine gesetzliche Ausgleichspflicht, wonach für übernommene Miteigentumsanteile vom Erwerber grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei der durch Umparifizierung erforderlichen Anteilsübereignung eine objektiveBereicherung des Anspruchsberechtigten erfolgt…
…(3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr im Erkenntnis vom 19.12.2002, 99/16/0431 - welches als entscheidungswesentlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden…
…gewesen. Eine in Bezug auf die Errichtung des Gebäudes allenfalls getroffene Vereinbarung über ein geteiltes Eigentum am Gebäude alleine ist wegen der Untrennbarkeit von Grund und Gebäude sachenrechtlich unwirksam und könnte lediglich schuldrechtliche Wirkungen (Ausgleichspflicht des Grundeigentümers in Höhe der Kosten der Bauführung) entfalten. Ein…
… 297 ABGB Bestandteil des Grundstücks, wächst also dem Eigentum an der Liegenschaft ausgleichspflichtig zu, ohne dass Miteigentum des Bauführers entstünde. Folge des Zuwachses ist die Ausgleichspflicht des Grundeigentümers in Höhe der gesamten notwendigen Kosten der Bauführung, soweit sie im Zuwachs an gemeinem Wert gedeckt sind…
…zu leisten. Diese in § 10 Abs. 4 WEG 2002 so bezeichnete "Ausgleichspflicht" ist - entgegen dem Einwand der Bw - auch völlig unabhängig bzw. getrennt von der Verpflichtung zur gegenseitigen Anteilsübertragung zu betrachten. Sind sich aber die Beteiligten, wie im vorliegenden Fall, darüber laut Vertrag einig, dass…
…zu leisten. Diese in § 10 Abs. 4 WEG 2002 so bezeichnete "Ausgleichspflicht" ist - entgegen dem Einwand der Bw - auch völlig unabhängig bzw. getrennt von der Verpflichtung zur gegenseitigen Anteilsübertragung zu betrachten. Sind sich aber die Beteiligten, wie im vorliegenden Fall, darüber laut Vertrag einig, dass…
…zu leisten. Diese in § 10 Abs. 4 WEG 2002 so bezeichnete "Ausgleichspflicht" ist - entgegen dem Einwand des Bw - auch völlig unabhängig bzw. getrennt von der Verpflichtung zur gegenseitigen Anteilsübertragung zu betrachten. Sind sich aber die Beteiligten, wie im vorliegenden Fall, darüber laut Vertrag einig, dass…
…daher grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten. Diese in § 10 Abs. 4 WEG 2002 so bezeichnete "Ausgleichspflicht" ist - entgegen dem Einwand des Bw - auch völlig unabhängig bzw. getrennt von der Verpflichtung zur gegenseitigen Anteilsübertragung zu betrachten. Sind sich aber die Beteiligten, wie im vorliegenden Fall…
…Rechtsordnung, da er die sonst durchwegs beschränkte Haftung des Kommanditisten - ohne einleuchtenden Grund (kein Vermögenszuwachs bei Ausscheiden mangels Ausgleichspflicht eines negativen Kapitalkontos) - durchbreche und sozusagen "durch die Hintertür" einen unerwarteten Vermögensnachteil (Steuerpflicht) für den Kommanditisten mit sich bringe. Verschärfend komme im gegenständlichen Fall dazu, dass…
…Baut nur einer von mehreren Miteigentümern des Grundes mit fremdem Material, so wächst das Gebäude in der Regel allen zu. Folge des Zuwachses ist die Ausgleichspflicht des Mit- bzw. Grundeigentümers. Das bedeutet, dass in dem vom VwGH entschiedenen Sachverhalt die Verbindlichkeiten nicht nur der Unternehmerin…
…3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Laut Spruch des vorgelegten Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes X erfolgte die Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs…
…Miteigentumsanteil übertragen wird. (3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 99/16/0431, ausgeführt…
…Miteigentumsanteil übertragen wird. (3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 99/16/0431, ausgeführt…
…Miteigentumsanteil übertragen wird. (3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 99/16/0431, ausgeführt…
…Miteigentumsanteil übertragen wird. (3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 19.12.2002, 99/16/0431, ausgeführt…
…ein Miteigentumsanteil übertragen wird. (3) Wird der Nutzwert nach § 3 Abs. 2 Z 2 neu festgesetzt, so gilt die Ausgleichspflicht nach Abs. 2 zwischen den Wohnungseigentümern, die die Änderung oder die Übertragung durchführen." Laut Spruch der Entscheidung des Stadtmagistrates Innsbruck vom 27.3.2001, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Dr. Karl Stetter, Wirtschaftskammer Wien und Gerd Wiehart, Arbeiterkammer Wien über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vertreten durch Elisabeth Stixenberger, Steuerberater, 3340 Waidhofen/Ybbs, Oberer Stadtplatz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FGmbH, vertreten durch PTG, vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 13. Februar 2007 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LGG, vertreten durch die DBG, vom 25. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. April 2005 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…