…in der Lage ist, zu prüfen, ob diese durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, nicht schon deshalb als Werbungskosten anzuerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private…
…nicht in der Lage ist, zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, Tz. 241 f. zu § 4 EStG 1988). Im gegenständlichen Fall möchte die Bw. die "betriebliche Veranlassung" der Anmietung der Wohnung…
…§ 20 Rz 90, Stichwort "Hundehaltungskosten"); es handelt sich um Ausgaben der privaten Lebensführung (private Veranlassung: VwGH 24.4.1964, 652/63; Endfellner/Tengg, Ausgaben für Hund und Katze im Einkommensteuerrecht, SWK 25/2009, S 737). Die allgemeine Wachfunktion oder soziale Rolle eines Haustieres vermittelt keine…
…dadurch die berufliche Tätigkeit und das berufliche Fortkommen gefördert werden würde. Der diesbezüglich vom Bw. getätigte Einwand vermag nicht zu überzeugen, da Aufwendungen für Geburtstagsgeschenke nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zu Ausgaben der privaten Lebensführung zählen. Derartige Aufwendungen, die üblicherweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen…
…zählen dazu Ausgaben für Arbeitsmittel (wie etwa Fachliteratur). § 20 Abs. 1 Z 2 EStG normiert, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…
…2 lit. a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben der privaten Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Entsprechend den zitierten Bestimmungen des § 20…
…zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Lassen sich die Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (VwGH 23.4.1985…
…Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 und somit um nicht abzugsfähige Aufwendungen. 5. Zu den Aufwendungen für Führerschein (Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Kosten zur Erlangung des Führerscheins sind idR Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…die Aufgabe übernommen habe, "längst vergessene und wieder entdeckte" Aufnahmen auf ihre kommerzielle Verwertbarkeit zu prüfen, glaubhaft, weshalb von einer fast ausschließlichen beruflichen Nutzung dieser Investition ausgegangen wurde. Dazu wird ausgeführt, dass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates Aufwendungen für eine Stereoanlage Kosten der privaten Lebensführung…
…eindeutig in der Privatsphäre ihre Wurzel hat. Die Ausgaben für die Hundehaltung fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Z 2 EStG "Ausgaben für die Lebensführung". Die Kosten für die Tierhaltung sind nicht nach objektiven, eindeutig feststellbaren, gleichsam quantifizierbaren Kriterien in einen privat veranlassten…
…die auf Grund ihrer Ausstattung typischerweise eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ausschließen würden (Ordination eines praktischen Arztes) nicht vom Abzugsverbot betroffen. Nachdem sich die Notfallordination des Bw. von einer Ordination eines praktischen Arztes durch keinerlei Merkmale hinsichtlich der fachlichen Anforderung dieses Berufes unterscheide…
…Von den do. Anträgen und Anfechtungserklärungen ausgehend war strittig: Sind "Einbehalte lt. Lohnzettel" (© Bw.) Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben/Verlustvortrag? Sind Ausgaben aus der journalistischen Tätigkeit des Bw. Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben/Verlustvortrag? Sind die Prämien für eine freiwillige Krankenversicherung bei A Werbungskosten, Betriebsausgaben oder…
…Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugspost nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil der Aufwändungen, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, einwandfrei von den Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen…
…einsichtig, wenn die Bw. auf Grund ihres Berufes als Lehrerin - im Gegensatz zu Steuerpflichtigen anderer Berufssparten - durch Herstellung einer Verbindung von beruflichen mit privaten Interessen die steuerliche Geltendmachung derartiger Ausgaben der Lebensführung bewirken könnte. Eine überwiegend berufliche Veranlassung kann nicht vorliegen, wenn die Lehrerin freiwillig…
…festgehalten, dass Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zuzurechnen sind. Diesen Aufwendungen sind daher auch Ausgaben für eine (Vorsorge) Kur zuzurechnen. Die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen kommt nicht trennbar sowohl dem beruflichen, als auch dem privaten Leben zu Gute (unabhängig davon, ob…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Arbeitnehmers erfolgen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das bedeutet, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…
…kann nur nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, also in typisierenden Betrachtungsweise, beurteilt werden. Handelt es sich um typische Ausgaben der privaten Lebensführung, und dazu zählt auch die Anschaffung eines Fernsehgerätes, gilt nachstehende durch die verwaltungsgerichtliche Judikatur geprägte Betrachtung: Besteht für dieses Wirtschaftsgut tatsächlich eine private Mitveranlassung…
…Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugspost nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, einwandfrei von den Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen…
…Krabbelgruppe)- anerkannt. Die übrigen Ausgaben wurden mit folgender Begründung abgelehnt: Bei den Kosten für die Ausbildung zur LSB (Kursgebühren, Einzelselbsterfahrung, Literatur) handelt es sich um keine berufsspezifische Fortbildung im ausgeübten Beruf. Diverse Bücher (St. Gabriel) zählen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gemäß §…
… 4 Abs. 4 EStG 1988 allgemein Tz 36). In diesem Sinne hat auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 06.06.1984, 83/13/0050, ausgesprochen, dass Strafverteidigungskosten, ebenso wie Geldstrafen, grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Lediglich Verteidigungskosten eines freigesprochenen Angeklagten können uU als durch…