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UFSW RV/0341-W/03Ausgaben für Notenmaterial bei einem Musiklehrer als nichtabzugsfähige Ausgaben der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

…in der Lage ist, zu prüfen, ob diese durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, nicht schon deshalb als Werbungskosten anzuerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private…

UFSK RV/0117-K/10Aufwendungen für ein "Büro" als Ausgaben der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…nicht in der Lage ist, zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, Tz. 241 f. zu § 4 EStG 1988). Im gegenständlichen Fall möchte die Bw. die "betriebliche Veranlassung" der Anmietung der Wohnung…

UFSW RV/2849-W/10Tierarztkosten eines "Freizeithundes" stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2010

…§ 20 Rz 90, Stichwort "Hundehaltungskosten"); es handelt sich um Ausgaben der privaten Lebensführung (private Veranlassung: VwGH 24.4.1964, 652/63; Endfellner/Tengg, Ausgaben für Hund und Katze im Einkommensteuerrecht, SWK 25/2009, S 737). Die allgemeine Wachfunktion oder soziale Rolle eines Haustieres vermittelt keine…

UFSK RV/0207-K/06Reisekosten in Form von Differenzwerbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

…dadurch die berufliche Tätigkeit und das berufliche Fortkommen gefördert werden würde. Der diesbezüglich vom Bw. getätigte Einwand vermag nicht zu überzeugen, da Aufwendungen für Geburtstagsgeschenke nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zu Ausgaben der privaten Lebensführung zählen. Derartige Aufwendungen, die üblicherweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen…

UFSG RV/0932-G/07Werke der Belletristik stellen keine Fachliteratur dar (Lehrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…zählen dazu Ausgaben für Arbeitsmittel (wie etwa Fachliteratur). § 20 Abs. 1 Z 2 EStG normiert, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…

UFSW RV/1062-W/12Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…2 lit. a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben der privaten Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Entsprechend den zitierten Bestimmungen des § 20…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Lassen sich die Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (VwGH 23.4.1985…

UFSL RV/0584-L/10Werbungskosten (Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Pendlerpauschale).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 und somit um nicht abzugsfähige Aufwendungen. 5. Zu den Aufwendungen für Führerschein (Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Kosten zur Erlangung des Führerscheins sind idR Aufwendungen der privaten Lebensführung…

UFSW RV/1865-W/05Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen oder Ausgaben, die ihrer Art nach die Möglichkeit einer privaten Veranlassung vermuten lassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2005

…die Aufgabe übernommen habe, "längst vergessene und wieder entdeckte" Aufnahmen auf ihre kommerzielle Verwertbarkeit zu prüfen, glaubhaft, weshalb von einer fast ausschließlichen beruflichen Nutzung dieser Investition ausgegangen wurde. Dazu wird ausgeführt, dass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates Aufwendungen für eine Stereoanlage Kosten der privaten Lebensführung…

UFSW RV/2473-W/07Ausgaben der Hundehaltung als Werbungskosten bei gelegentlicher privater Wachdiensttätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2010

…eindeutig in der Privatsphäre ihre Wurzel hat. Die Ausgaben für die Hundehaltung fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Z 2 EStG "Ausgaben für die Lebensführung". Die Kosten für die Tierhaltung sind nicht nach objektiven, eindeutig feststellbaren, gleichsam quantifizierbaren Kriterien in einen privat veranlassten…

UFSW RV/3788-W/091. Vorsteuer für Privatanteil bei Arzt; 2. keine Wiederaufnahme des Verfahrens wenn neue Tatsache nicht tatbestandsrelevant ist; Lohnkosten für nahe Angehörige; 3. Notfallsordination mit alten Möbeln und ohne Patientenuntersuchungsliege; 4. Ausgaben für Spiegelreflexkamera, Navigationsgerät und Rechtsschutzversicherung bei einem Arzt; 5. Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für Ärzte neben Ausgabenpauschalierung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.08.2012Teil 1/3

…die auf Grund ihrer Ausstattung typischerweise eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ausschließen würden (Ordination eines praktischen Arztes) nicht vom Abzugsverbot betroffen. Nachdem sich die Notfallordination des Bw. von einer Ordination eines praktischen Arztes durch keinerlei Merkmale hinsichtlich der fachlichen Anforderung dieses Berufes unterscheide…

UFSW RV/1315-W/121. Mängelbehebung mit nicht unterschriebener und nicht elektronisch signierter E-Mail. 2. Gepfändete Pensionsbezüge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 3. Ausgaben aus ehrenamtlicher journalistischer Tätigkeit als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder vortragsfähige Verluste. 4. Freiwillige Krankenversicherungsprämien als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben. 5. Gutschrift von Verlusten in Höhe des Durchschnittsteuersatzes 6. Einkommensteuervorauszahlungen und res judicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/2

…Von den do. Anträgen und Anfechtungserklärungen ausgehend war strittig: Sind "Einbehalte lt. Lohnzettel" (© Bw.) Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben/Verlustvortrag? Sind Ausgaben aus der journalistischen Tätigkeit des Bw. Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben/Verlustvortrag? Sind die Prämien für eine freiwillige Krankenversicherung bei A Werbungskosten, Betriebsausgaben oder…

UFSG RV/0067-G/02Ausgaben für Musikmesse, Notenmaterial etc. als Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2003

…Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugspost nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil der Aufwändungen, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, einwandfrei von den Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen…

UFSG RV/0010-G/03Werbungskosten eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…einsichtig, wenn die Bw. auf Grund ihres Berufes als Lehrerin - im Gegensatz zu Steuerpflichtigen anderer Berufssparten - durch Herstellung einer Verbindung von beruflichen mit privaten Interessen die steuerliche Geltendmachung derartiger Ausgaben der Lebensführung bewirken könnte. Eine überwiegend berufliche Veranlassung kann nicht vorliegen, wenn die Lehrerin freiwillig…

UFSW RV/1254-W/07Vorsorgekuren eines Flugverkehrsleiters sind keine Werbungskosten, auch wenn sie vom Dienstgeber organsiert und gefördert werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…festgehalten, dass Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zuzurechnen sind. Diesen Aufwendungen sind daher auch Ausgaben für eine (Vorsorge) Kur zuzurechnen. Die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen kommt nicht trennbar sowohl dem beruflichen, als auch dem privaten Leben zu Gute (unabhängig davon, ob…

UFSG RV/0464-G/021. Studienreise eines Professors an einer BHS 2. HI-FI Turm und Mikrofon, Bewirtung der Schüler durch Klassenvorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Arbeitnehmers erfolgen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das bedeutet, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten…

UFSK RV/0302-K/11Abzugsfähigkeit eines LCD Fernsehers, der auch als PC Monitor für berufliche Zwecke eingesetzt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…kann nur nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, also in typisierenden Betrachtungsweise, beurteilt werden. Handelt es sich um typische Ausgaben der privaten Lebensführung, und dazu zählt auch die Anschaffung eines Fernsehgerätes, gilt nachstehende durch die verwaltungsgerichtliche Judikatur geprägte Betrachtung: Besteht für dieses Wirtschaftsgut tatsächlich eine private Mitveranlassung…

UFSW RV/0033-W/04Ausgaben für den Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater keine berufsspezifischen Werbungskosten bei einer Bankangestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2005

…Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugspost nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, einwandfrei von den Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen…

UFSW RV/3979-W/02Ausgaben für den Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater und Supervision keine berufsspezifischen Werbungskosten bei einer Kindergärtnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…Krabbelgruppe)- anerkannt. Die übrigen Ausgaben wurden mit folgender Begründung abgelehnt: Bei den Kosten für die Ausbildung zur LSB (Kursgebühren, Einzelselbsterfahrung, Literatur) handelt es sich um keine berufsspezifische Fortbildung im ausgeübten Beruf. Diverse Bücher (St. Gabriel) zählen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gemäß §…

UFSG RV/0372-G/10Diverse Ausgaben bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. AG-Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

… 4 Abs. 4 EStG 1988 allgemein Tz 36). In diesem Sinne hat auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 06.06.1984, 83/13/0050, ausgesprochen, dass Strafverteidigungskosten, ebenso wie Geldstrafen, grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Lediglich Verteidigungskosten eines freigesprochenen Angeklagten können uU als durch…