…sondern sind lediglich Ausfluss der allgemeinen Gesetzeslage. Eine "enge Gesetzesauslegung", welche aber offenbar korrekt war (die Bescheid wurden auch nicht bekämpft), kann demnach keine sachliche Unbilligkeit nach sich ziehen. Außerdem ist nicht erkennbar, warum eine korrekte Anwendung der geschilderten Bestimmungen eine "enge Auslegung" darstellen sollen…
…begünstigt. Die Einschränkung der Tarifbegünstigung auf inländische gemeinnützige juristische Personen stellt eine erlaubte Ungleichbehandlung gemäß des Artikel 58 EG-Vertrag dar, da sie - als Ausfluss der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechtes - zu den zwingende Gründen des Allgemeininteresses iS des Urteiles des EuGH vom 15.7.2004, Rs…
…die am Tag der Betriebsbesichtigung aufgenommen wurden. Verfahrensgegenständlich sind Vorsteuerbeträge in Höhe von 39.396,67 € für das Jahr 2005, 32.091,73 € für das Jahr 2006 und 2.834,47 € für das Jahr 2007. Nach der Gesetzeslage kann für die Errichtung…
…erzielte zwar Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, sodass aufgrund der unecht steuerbefreiten Umsätze für den betrieblich genutzten Teil keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte, dennoch ist ein solcher für den privaten Anteil auf Basis bisheriger EuGH-Urteile möglich. Dies betrifft die Gesetzeslage ab 1. Mai 2004…
…Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 26.7.2000…
…KStG 1988 lehnen sich in Formulierung und Gesetzeszweck an die deutsche Regelung an. Zudem ist in diesem Bereich kein wesentlicher Unterschied in den beiden Gesetzeslagen auszumachen. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass auch bei den obigen Abzugsverboten nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich…
…bei der Wiederaufnahme wurde rechtmäßig geübt. Soweit die Bw. vorbringt, die Einzelfallprüfungen hätten zu einem Mehrergebnis von maximal € 5000,- geführt, während im Jahr 2003 tatsächlich € 63.000,- zugerechnet wurden, so ist dem entgegen zu halten, dass die Zuschätzung selbst unmittelbarer Ausfluss der getroffenen…
…bei der Wiederaufnahme wurde rechtmäßig geübt. Soweit die Bw vorbringt, die Einzelfallprüfungen hätten zu einem Mehrergebnis von maximal € 5000,- geführt, während im Jahr 2003 tatsächlich € 63.000,- zugerechnet wurden, so ist dem entgegen zu halten, dass die Zuschätzung selbst unmittelbarer Ausfluss der getroffenen…
…1988 keineswegs gegen Art. 18 B-VG verstoßen, weil es solche Merkmale nach der gesetzlichen Lage nicht geben könne. Es entspricht einem - nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes -zutreffenden Verständnis der Gesetzeslage, das die Begriffe der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit und des Dienstverhältnisses bzw. des Arbeitnehmers im steuerlichen…
…Der Bw verkennt in seinen Ausführungen, dass es sich dabei nicht um die verspätete Durchführung einer von ihm erteilten Verrechnungsweise handelt, sondern diese Vorgangsweise Ausfluss der Gesetzeslage war. Faktum ist somit, dass die Sonder-VZ die USt 10/89 nicht abdecken konnte, der nach Abzug…
…nur Ausfluss der allgemeinen ehelichen Beistandspflicht nach § 90 ABGB, wonach nicht nur "immaterielle" sondern auch "materielle" Beistandspflichten zu verstehen seien. Die an den Ehegatten geleisteten Zahlungen sind daher durch die eheliche Gemeinschaft und damit familienhaft veranlasst. Die zwischen den Ehegatten getroffene "Vereinbarung" bezüglich der Leistungserbringung…
…ist Ausfluss der allgemeinen Gesetzeslage und liegt keine unvorhergesehene Konstellation vor. Eine Unbilligkeit im Inkasso aus sachlichen Gründen ist darin nicht erkennbar. Für § 237 BAO kommen allerdings weiter als nach § 236 auch Unbilligkeitsgründe in Frage, die in der mangelnden Sorgfalt bzw. in der Mitschuld der…
…als Kapitalgesellschaft zwingend aufgrund des UGB Organe besitzen müsse, sei die Bezahlung der GSVG-Beiträge Ausfluss der Rechtsform der Bw. Die Amtspartei hat betreffend die Zulagen ausgeführt, dass diese pro Monat in gleichbleibender Höhe ausbezahlt worden seien und dass nicht alle Dienstnehmer sondern nur einige…
…sodass der nunmehr angefochtene Abweisungsbescheid über einen Betrag von 13.284,37 € absprach. In der Regel ist eine verlässliche Beurteilung, ob eine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen ist, erst nach einem mehrjährigen Anlauf- bzw. Beobachtungszeitraum möglich, sodass ein geradezu typischer Ausfluss der aktuellen Gesetzeslage ist…
…ihrer Berufung. "Vor diesem Hintergrund stellt daher auch der Abschluss von Versicherungen einen Ausfluss des von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu erfüllenden Aufgabenbereiches dar." Die Bw. legte den E-Mail Verkehr zwischen BMF und BMVIT anlässlich der Umstrukturierung zum 1.1.2005 vor. Darin…
…fremdvergleichskonformen Entgeltes erfolge. Der für die Einkünfteermittlung gesetzlich relevante Sachverhalt sei diesfalls nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen Abrede, sondern Ausfluss einer gesetzlichen Sachverhaltsfiktion. Aus der Sicht des § 295a BAO - insbesondere unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser Bestimmung - komme diesem Unterschied aber keine rechtliche Relevanz zu. Diese Bestimmung…
…Stundungszinsen eine allgemeine Folge der Gesetzeslage, die jeden Abgabepflichtigen gleich trifft. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine sachliche Unbilligkeit nicht gelegen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099 und 30.9.2004, 2004/16/0151). Auch die Behauptung, die Geschäftsführerin der Bw…
…Der Berechtigte habe die Versteuerung in eigener Verantwortung vorzunehmen. Auch diese Bestimmungen fänden im Lohnsteuerbereich keinen gesetzlichen Niederschlag. Nach der derzeitigen Gesetzeslage gäbe es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Sondergebühren seien Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ermöglichten den Abzug pauschaler Betriebsausgaben und unterlägen der Einkommensteuer oder…
…Der Berechtigte habe die Versteuerung in eigener Verantwortung vorzunehmen. Auch diese Bestimmungen fänden im Lohnsteuerbereich keinen gesetzlichen Niederschlag. Nach der derzeitigen Gesetzeslage gäbe es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Sondergebühren seien Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ermöglichten den Abzug pauschaler Betriebsausgaben und unterlägen der Einkommensteuer oder…
…Der Berechtigte habe die Versteuerung in eigener Verantwortung vorzunehmen. Auch diese Bestimmungen fänden im Lohnsteuerbereich keinen gesetzlichen Niederschlag. Nach der derzeitigen Gesetzeslage gäbe es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Sondergebühren seien Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ermöglichten den Abzug pauschaler Betriebsausgaben und unterlägen der Einkommensteuer oder…