…verfassungskonform zu interpretieren, dass unter "Ausführung der Zuwendung" der Abschluss eines voll wirksamen Verpflichtungsgeschäftes und die Übergabe des Schenkungsobjektes an den Geschenknehmer zu verstehen ist. In diesem Sinn verlangt auch § 943 ABGB für eine gültige Schenkung eine zum bloßen Schenkungsversprechen hinzutretende "wirkliche Übergabe", das ist…
…einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung einer Schenkung darstelle, im gegenständlichen Fall aber überhaupt ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ist die von den Vertragsteilen gewählte Bezeichnung unmaßgeblich; vielmehr ist der…
…Nacherben. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den…
…Nacherben. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den…
…Nacherben. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den…
…Nacherben. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den…
…Nacherben. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den…
…aber auf den Zeitpunkt der Erstellung einer grundbuchsfähigen Urkunde an (VwGH 25.5.2000, 2000/16/0066-0071). Als Ausführung der Schenkung ist spätestens die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch anzusehen (vgl. zu vor auch: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden auf die Ausführung der Zuwendung abstellt (VwGH 6.5.1953, Slg. 757/F). Entscheidend ist die endgültige Vermögensverschiebung bzw. in welcher Form die Vermögensvermehrung auf Seiten des Bedachten tatsächlich erfolgt, weil erst mit dieser der Tatbestand der Schenkung erfüllt und…
…knüpft. Im Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerrecht gilt allerdings die Spezialbestimmung des § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG, wonach die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entsteht. § 12 ErbStG entspricht damit dem im Schenkungssteuerrecht enthaltenen Bereicherungsprinzip, wonach die Steuerschuld jeweils in…
…an der Liegenschaft bereits vor Errichtung des Rohbaues erfolgt sei. Die Bw. hat daraufhin geantwortet, dass sie keine weiteren Beweismittel besitze. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Juli 1997 hat sodann das Finanzamt die Berufung der Bw. abgewiesen, weil entgegen den Ausführungen im Schenkungsvertrag Gegenstand der Schenkung…
…einer aufschiebenden Bedingung ist für Schenkungen unter Lebenden eine Sonderregelung nicht vorgesehen. Die Steuerschuld entsteht auch hier mit der Ausführung der Zuwendung. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass die Zuwendung regelmäßig nicht vor dem Eintritt der Bedingung als ausgeführt anzusehen ist…
…Schenkung iS des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, so weit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG entsteht bei Schenkungen unter Lebenden die Steuerschuld mit dem Zeitpunkt des Eintrittes der Ausführung…
…Mai 1991, 90/16/019715). Im Sinne der vorstehenden rechtlichen Ausführungen ist somit die schenkungssteuerpflichtige Bereicherung bei der Bw bereits in dem Zeitpunkt eingetreten, wo zum bereits bestehenden, tatsächlichen Besitz der Bw auch noch der Schenkungswille des Übergebers gekommen ist; die Steuerschuld ist daher mit…
…Ausführung der Zuwendung. Die Verjährung ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, aufzugreifen und zu berücksichtigen. Es bedarf nicht einer förmlichen Einwendung oder Einrede (Stoll, BAO, Kommentar, Band 2, Seite 2159 und die dort zitierte hg. Rechtsprechung). Bereits vor Ausfertigung des Schenkungssteuerbescheides…
…des Bw auch in der Zukunft nicht mehr die Absicht, das vereinbarte Wohnrecht tatsächlich auszuüben. Damit kann aber von einer erforderlichen Ausführung der Zuwendung in Form einer tatsächlichen Übergabe keine Rede sein und ist sohin mangels eingetretener Bereicherung des Bw die Schenkungssteuerschuld gar nicht entstanden…
…diese Sachverhaltsdarstellung keine Bedenken erhoben, sodass von einer erforderlichen Ausführung der Zuwendung in Form einer tatsächlichen Übergabe keine Rede sein kann und sohin mangels eingetretener Bereicherung des Bw die Schenkungssteuerschuld gar nicht entstanden ist. Es erübrigt sich daher darauf einzugehen, ob die Zusatzvereinbarung erst nachträglich…
…nach § 15a ErbStG steuerfrei. Über die Berufung wurde erwogen: Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld nach § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde (noch) nicht die Ausführung der Schenkung dar…
…Ausführung der Zuwendung. Die Verjährung ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, aufzugreifen und zu berücksichtigen. Es bedarf nicht einer förmlichen Einwendung oder Einrede (Stoll, BAO, Kommentar, Band 2, Seite 2159 und die dort zitierte hg. Rechtsprechung). Bereits vor Ausfertigung des Schenkungssteuerbescheides…
…Schenkungssteuergesetzes an die zivilrechtlichen Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung an. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der…