Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 10. Mai 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kindergeld bezüglich März 2010 - Februar 2011 entschieden: Der…
…1967 nur dann anzunehmen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - Genau umrissenes Berufsfeld - Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren - Kürzere Ausbildungsdauer muss durch entsprechende Ausbildungsintensität ausgeglichen werden (Richtwert: pro Studienjahr 1500 h/60ECTS) -Berufsbegleitender, theoretischer Unterricht -Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung Ihre Tochter Y. besucht seit 10.3…
…der Tochter absolvierte Ausbildung im Vergleich zu Berufsausbildungen im herkömmlichen Sinn in zeitlicher Hinsicht - zwei Tage pro Woche (Wochenende) jedenfalls wesentlich geringere Anforderungen stellt, weshalb - worauf bereits das Finanzamt zutreffend hingewiesen hat - die erforderliche Ausbildungsintensität nicht gegeben ist. Daran ändert auch die Einwendung der Bw…
Wenn die Bw. daher einwendet, dass der Diplomlehrgang in Bezug auf eine künftig angestrebte Berufsausübung auf gesetzlicher Basis abzielt, wird angemerkt, dass die Ausbildungskandidaten von der Akademie darauf hingewiesen wurden, dass kunsttherapeutische Bildung bisher weder in einem eigenen Berufsgesetz geregelt ist noch das Absolvieren aller…
…führen, dass eine Bildungsmaßnahme im Rahmen der eigenen Planungsmöglichkeiten von vornherein bereits auf einen (wesentlich) längeren als den notwendigen zeitlichen Rahmen ausgelegt und dadurch die Ausbildungsintensität (drastisch) reduziert wird und als Folge dieser eigenen Planungen in der Ausbildung nur mehr eine Nebentätigkeit zu erblicken ist…
…zu herkömmlichen Berufsausbildungen in zeitlicher Hinsicht durch die Veranstaltung von einmal monatlich stattfindenden Wochenendblockseminaren von Freitag bis Sonntag und Peergruppentreffen, eine wesentlich geringere zeitliche Ausbildungsintensität erfordert. Die in diesem Zusammenhang errechneten 27 Lehreinheiten im Monat und 6,5 Lehreinheiten in der Woche liegen jedenfalls unter…
…Somit ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Daher erschiene es unter Berücksichtigung der Stundenrelation durchaus vertretbar, auch nur für den halben Zeitraum Familienbeihilfe zu gewähren…
…Somit ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Daher erschiene es unter Berücksichtigung der Stundenrelation durchaus vertretbar, auch nur für den halben Zeitraum Familienbeihilfe zu gewähren…
…ist in diesem Zusammenhang auch darauf zu verweisen, dass die hier von der Tochter des Bw. bislang nachweislich besuchten Veranstaltungen eine wesentlich geringere zeitliche Ausbildungsintensität aufweisen als beispielhaft von AHS- bzw. BHS-Schülern wöchentlich zu leisten sind. Nebenbei haben auch diese Schüler in zahlreichen Fächern…
…Tagen besucht hat. Im Monatsschnitt (September 2008 bis Anfang Dezember 2009) ergibt sich somit ein Kursaufwand pro Monat von nicht ganz 4 Tagen. Aufgrund der geringen Ausbildungsintensität kann daher nicht davon gesprochen werden, dass die Ausbildung die volle oder überwiegende Zeit beansprucht. Es kann daher…
…7 Wochen in einem Zeitraum von 6 Monaten. Damit aber steht fest, dass der besagte Lehrgang in zeitlicher Hinsicht im Vergleich zu anderen Berufsausbildungen eine wesentlich geringere Ausbildungsintensität erforderte und somit keinesfalls ausreichend ist, um von einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…Somit ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Daher erschiene es unter Berücksichtigung der Stundenrelation durchaus vertretbar, auch nur für den halben Zeitraum Familienbeihilfe zu gewähren…
…dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein aber noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im maßgeblichen Sinn anzunehmen und der Besuch einer Berufsschule nur an einem Tag in der Woche ist auch nicht vergleichbar mit der Ausbildungsintensität, die bei einer Berufsausbildung vorliegen muss…
…Einrichtung reicht für sich allein aber noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Der einmal wöchentliche Besuch einer Berufsschule ist nicht vergleichbar mit der Ausbildungsintensität, die bei einer Berufsausbildung vorliegen muss, da durch den Berufsschulbesuch an einem Tag in…
…Berufungswerbers die Ausbildung vor Ablegung des Eignungstestes zum Reitinstruktor vorzeitig beendete, kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auf Grund der Ausbildungsintensität (täglich von 7.30 bis 13.00 Uhr) und der auf einen bestimmten Beruf ausgerichteten Maßnahme von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs…
…Oktober 2006 bis September 2007 heran. Bei einem Gesamtumfang von 71 Tagen ergibt sich unter Außerachtlassung der Ferienzeiten von zwei Monaten ein Durchschnitt von 7 Tagen. Damit aber steht fest, dass die Ausbildungsintensität keinesfalls ausreichend ist, um von einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit…
…dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Dies muss auch dann gelten, wenn keine Vorbereitungskurse besucht werden, sondern - wie im Berufungsfall - sich die Kandidatin den erforderlichen Wissensstand im…
…ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Daher erschiene es unter Berücksichtigung der Stundenrelation durchaus vertretbar, auch nur für den halben Zeitraum Familienbeihilfe zu gewähren. Wenn…
…die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der im Streitjahr geltenden Fassung (BAG), geregelten Lehrverhältnisse. Der einmal wöchentliche Besuch einer Berufsschule ist nicht vergleichbar mit der Ausbildungsintensität, die bei einer Berufsausbildung vorliegen muss. Dadurch allein liegt auch kein Lehrverhältnis vor. Im konkreten Fall wäre…
…ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Daher erschiene es unter Berücksichtigung der Stundenrelation durchaus vertretbar, auch nur für den halben Zeitraum Familienbeihilfe zu gewähren. Wenn…