…Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Laut den vorhandenen Unterlagen besucht der Sohn (Jahrgang 1986) des Bw. am Wohnort in Wien ein Gymnasium. Für das…
…Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie bspw. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können sowie Lehrgänge zur Erlernung dieser Sportart fallen somit unter das Abzugsverbot des § 20 leg.cit. Nachdem der Bw. weder Einnahmen erwirtschaftet hat und auch die vermeintlichen Betriebsausgaben aus…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH fallen Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, die sowohl beruflich als auch privat verursacht sind, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, außer es gelingt dem Abgabepflichtigen der Nachweis, dass die Aufwendung ausschließlich beruflich veranlasst ist …
…Aufwendungen für die Englisch-Sprachreise nach Malta und insbesondere zur Feststellung des Finanzamtes, der Sprachunterricht habe weniger als 8 Stunden pro Tag gedauert, vor, dass ein Sprachseminar nicht nur daraus bestehe, dass der Sprachunterricht erteilt werde, sondern es sei vielmehr ein intensives Studium notwendig. Die…
…bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. 1. Mountainbike Der Verwaltungsgerichtshof führt in ständiger Rechtsprechung aus, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a…
… 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht ständiger hg Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl das bereits…
…Ä.), sondern auch Aufwendungen für die Erholung (Urlaube, Wochenendausflüge u. Ä.), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte usw.). Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach…
…Ä.), sondern auch Aufwendungen für die Erholung (Urlaube, Wochenendausflüge u. Ä.), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte) usw. Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach…
…Sportart betreffend bestehe bei ihr weder die Veranlassung noch der Wunsch, das Snowbaordfahren auch in ihrer Freizeit auszuüben. Über die Berufung wurde erwogen: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als privat genutzt…
…kann ich im Gegenstand Angewandet Informatik und auch für die Freizeitgestaltung interessierter Schüler im Internat beruflich verwenden. Ich beantrage daher die Berücksichtigung dieser Fortbildungsausgaben als Werbungskosten." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…bzw. nahezu ausschließlich betrieblich Nutzung gar nicht behauptet. Hinsichtlich der für ein Fahrrad als Betriebsausgabe geltend gemachten Afa ist auszuführen, dass es ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können…
…war. Wäre die Wohnung wie geplant längere Zeit vermietet gewesen, wäre eine deutlich höhere Miete über den längeren Zeitraum hereingekommen, der keine weiteren Aufwendungen gegenübergestanden wären. Für die Bewertung und den Fremdvergleich ist aus Sicht des Finanzamtes und aus unserer Sicht ausschließlich der gem. Liegenschaftsbewertungsgesetz…
…dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl.Jakom/Baldauf/EStG, 2011, § 20 Rz 90, Stichwort: Sportgeräte und die…
…91/13/0001) fallen Aufwendungen für die Freizeitgestaltung wie zum Beispiel für Sportgeräte, die sowohl beruflich als privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot. Der Typ der Sportgeräte wurde in diesem Zusammenhang nur beispielhaft angeführt, weswegen die Qualifikation des Einrades als Sportgerät im gegenständlichen Fall…
…zuzurechnende Anteil der Aufwendungen für die Unterrichtsmittel werde mit etwa zwei Drittel geschätzt. Von den Telefonkosten entfielen ca. 80% auf die Unterrichtstätigkeit am Musikkollegium, weil diese hauptsächlich durch Anrufe im Zusammenhang mit der Stundenplanerstellung oder Stundenverschiebungen verursacht seien. Das Notebook und damit die diesbezüglich geltend…
…dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, die sowohl beruflich als auch privat verursacht sind, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 fallen, außer es gelingt dem Abgabepflichtigen der Nachweis, dass die Aufwendung ausschließlich beruflich veranlasst ist. Auch wenn der Bw…
…zu § 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen. Ein…
…die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die…
…zu § 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen. Ein…
…können. Aufwendungen für eine Kurreise seien nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig "gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung" und ärztlicher Kontrolle am Kurort sei und wenn sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig sei, was…