…Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Laut den vorhandenen Unterlagen besucht der Sohn (Jahrgang 1986) des Bw. am Wohnort in Wien ein Gymnasium. Für das…
…Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie bspw. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können sowie Lehrgänge zur Erlernung dieser Sportart fallen somit unter das Abzugsverbot des § 20 leg.cit. Nachdem der Bw. weder Einnahmen erwirtschaftet hat und auch die vermeintlichen Betriebsausgaben aus…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH fallen Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, die sowohl beruflich als auch privat verursacht sind, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, außer es gelingt dem Abgabepflichtigen der Nachweis, dass die Aufwendung ausschließlich beruflich veranlasst ist …
…Aufwendungen für die Englisch-Sprachreise nach Malta und insbesondere zur Feststellung des Finanzamtes, der Sprachunterricht habe weniger als 8 Stunden pro Tag gedauert, vor, dass ein Sprachseminar nicht nur daraus bestehe, dass der Sprachunterricht erteilt werde, sondern es sei vielmehr ein intensives Studium notwendig. Die…
…Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen." Rechtliche Beurteilung: Festgestellter Sachverhalt und Beweiswürdigung: Die Beschwerdeführerin war im Jahr 2012 als Horterzieherin in einer Privatschule tätig. Ihre Aufgaben waren die Hausübungsbetreuung und Freizeitgestaltung von Hortkindern. Die Ausbildung zur…
…bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. 1. Mountainbike Der Verwaltungsgerichtshof führt in ständiger Rechtsprechung aus, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a…
… 20 und Tz 64 zu § 16). Es entspricht ständiger hg Rechtsprechung, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 fallen (vgl das bereits…
…auch Aufwendungen für die Erholung (z.B. Urlaube, Wochenendausflüge) oder für die Freizeitgestaltung (z.B. Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen). Vielfach würden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG überschneiden, doch sei die genaue…
…fehlt es auch im Streitjahr jedenfalls an der nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Anerkennung eines Kuraufenthaltes im hier maßgeblichen Sinn wesentlichen Voraussetzung des Vorliegens einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung. Nach dem vom Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang vertretenen Verständnis erfordert der Begriff…
…Ä.), sondern auch Aufwendungen für die Erholung (Urlaube, Wochenendausflüge u. Ä.), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte usw.). Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach…
…Ä.), sondern auch Aufwendungen für die Erholung (Urlaube, Wochenendausflüge u. Ä.), für die Freizeitgestaltung (Sport, Hobbys, kulturelle Veranstaltungen u. Ä.), für die ärztliche Versorgung, ebenso wie für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches (Brille, Uhr, Hörgeräte) usw. Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach…
…sodass diese Aufwendungen als Teil der Ausbildung der Tochter ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden konnten. c) Fördertraining Reiten (2011 + 2012), Reitwoche (2011): Wie oa, zählen Ausgaben für die Freizeitgestaltung oder Förderung sportlicher Interessen oder Neigungen zu den nach dem EStG 1988 nicht abzugsfähigen…
…außergewöhnliche Belastung zu. Gemäß § 34 Abs 6 EStG 1988 können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs 9 leg cit ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Abzugsfähig sind nur die Kosten der ausschließlichen Kinderbetreuung (so auch VwGH 26.6.14, 2011/15/0065)…
…| 43,14 | | SUMME: | 138.069,53 | 79.746,18 | 58.323,35 Die Aufwendungen für Unterricht/Bildung sowie die "Sonstigen Aufwendungen" (im Wesentlichen für Unterkunft/Verpflegung) würden sich dabei in folgende Einzelpositionen (jeweils Bruttowerte) aufgliedern lassen: | Unterrichtskosten: |…
…Sportart betreffend bestehe bei ihr weder die Veranlassung noch der Wunsch, das Snowbaordfahren auch in ihrer Freizeit auszuüben. Über die Berufung wurde erwogen: Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als privat genutzt…
…kann ich im Gegenstand Angewandet Informatik und auch für die Freizeitgestaltung interessierter Schüler im Internat beruflich verwenden. Ich beantrage daher die Berücksichtigung dieser Fortbildungsausgaben als Werbungskosten." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…für den privat genutzten PC erfolgt ist bzw. keine berufliche Nutzung des Programmes ***13*** festgestellt werden konnte, stehen dafür keine Werbungskosten zu. 3.1.1.4 Bluetooth Kopfhörer "***12***" Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die…
…Verwendung findet (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Ebenso entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2…
…bzw. nahezu ausschließlich betrieblich Nutzung gar nicht behauptet. Hinsichtlich der für ein Fahrrad als Betriebsausgabe geltend gemachten Afa ist auszuführen, dass es ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können…
…war. Wäre die Wohnung wie geplant längere Zeit vermietet gewesen, wäre eine deutlich höhere Miete über den längeren Zeitraum hereingekommen, der keine weiteren Aufwendungen gegenübergestanden wären. Für die Bewertung und den Fremdvergleich ist aus Sicht des Finanzamtes und aus unserer Sicht ausschließlich der gem. Liegenschaftsbewertungsgesetz…