…€ 1.300,00 und somit mit nur 50 % des (noch) möglichen Höchstausmaßes ausgemessen. Einer Aufteilung des Wertersatzes nach § 19 Abs.4 FinStrG im Hinblick auf die Tatbeteiligung des WJ, wie dies der Berufungswerber in der mündlichen Berufungsverhandlung gefordert hat, steht indes der Gesetzeswortlaut des …
…die gesamte Menge auf Wertersatz zu erkennen. Hinsichtlich der Aufteilung des Wertersatzes (2/3 J. A., 1/3 der Beschuldigte) erfolgte diese unter Bedachtnahme darauf, dass A. den größeren Nutzen an den Finanzvergehen hatte, da er sich durch die Verwendung des Heizöles an Stelle von…
…sollen, dass es sich bei den fünf gegenständlichen und den vorangegangenen Lieferungen um verbundene Geschäfte gehandelt habe. Es habe sich um ein Problem der Aufteilung des Wertes auf verschiedene Teillieferungen einer einheitlichen Warenlieferung gehandelt. Die grundsätzliche Vereinbarung darüber müsse man den Vertragsparteien im Wirtschaftsverkehr überlassen…
…anteilsmäßig aufzuerlegen. Ist der Wertersatz aufzuteilen, sind gem. § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) anzuwenden, also die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Die Aufteilung des Wertersatzes erfolgte im Verhältnis 40 % für G. und…
…laut Inhalt des Erkenntnisses des Spruchsenates jeweils nur mit einem geringen Aufschlag erfolgte, war die Aufteilung des Wertersatzes gemäß der Bestimmung des § 19 Abs. 4 FinStrG für die 168 Stangen Zigaretten, deren Abnehmer bekannt waren, für den Beschuldigten mit 25% zu bestimmen. Der Wertersatz für…
…Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4), so sind hiefür gemäß Abs. 6 leg.cit. die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Bei der Aufteilung des Wertersatzes ist grundsätzlich vom Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens des Täters auszugehen. Die Aufteilung des Wertersatzes kann daher nicht allein rechnerisch z…
…reduzieren. Beim Wertersatz war von einem gemeinen Wert im Sinne der Bemessungsgrundlage nach § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG in der Höhe von ATS 194.400 = € 14.127,9 auszugehen. Bei Berücksichtigung einer vom Spruchsenat zu Recht vorgenommenen Aufteilung des Wertersatzes zwischen dem…
…Strafbemessung anzuwenden. Beim Wertersatz war von einem gemeinen Wert der insgesamt 160.600 Stück Zigaretten im Sinne der Bemessungsgrundlage nach § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG in der Höhe von € 24.090,- auszugehen. Die im angefochtenen Erkenntnis vorgenommene Aufteilung des Wertersatzens zwischen dem Bw…
…ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen (Missverhältnisregel gemäß Abs. 5 leg. cit.). Sowohl für den Fall der Aufteilung des Wertersatzes gemäß Abs. 4, als auch für den Fall, dass von der Auferlegung der Wertersatzes (ganz oder teilweise) Abstand genommen wird (Abs. 5), gelten …
…Sorgepflicht auf. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd den bisherigen aus finanzstrafrechtlicher Perspektive untadeligen Lebenswandel des Bw. und als erschwerend den langen Tatzeitraum. Die Wertersatzstrafe wurde unter Berücksichtigung der Aspekte der anteilsmäßigen Aufteilung auf alle Tatbeteiligten und der Verhältnismäßigkeit in Sinne des § 19…
…sich entsprechend dem Verschulden (im Zweifel zugunsten für die Erstbeschuldigte aus ihrer Sicht) eine Aufteilung dieses geschätzten Gesamtbetrages an Verkehrswerten für die Schmuggelware im Verhältnis 1 : 3, sodass sich gerundet für HG ein maximaler Wertersatz von € 7.000,-- ergibt. Dazu war entsprechend der Strafausmessungsgründe…
…14 % des Strafrahmens bewegt, auch unter Bedachtnahme der Anrechnung der oben beschriebenen Vorhaft, nicht ins Auge gefasst werden kann. Der Verfall der beschlagnahmten Zigaretten als Monopolgegenstände war zwingend vorzunehmen. Die Aufteilung der Wertersatzstrafe bzw. das teilweise Absehen von der Strafe des Wertersatzes ist im Hinblick…
…der Wertersatz in der Höhe von insgesamt € 13.800,-- zwischen dem Bw. und AK im Verhältnis 1:1 bzw. mit einem jeweiligen Betrag von € 6.900,-- aufgeteilt worden. Da der Bw. und AK die streitverfangenen Zigaretten jeweils gemeinsam eingeschmuggelt hatten, ist diese Aufteilung…
…0067) und ist nach Ansicht des Senates mit dem Kleinverkaufspreis nach § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG gleichzusetzen. Wie den im Akt liegenden unbedenklichen Berechnungsblättern der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu entnehmen ist, beträgt der Kleinverkaufspreis für die verfahrensgegenständlichen für den Wertersatz in Frage kommenden 476…
…Die Kosten des Strafverfahrens wurden bei der Bw. gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Der Spruchsenat erkannte bei der Bw. als Milderungsgrund den bisher ordentlichen Lebenswandel und erschwerend keinen Umstand. Für die Wertersatzstrafe sei ein gemeiner Wert der…
…12.2009, Zl. 100000/90.305/61/2004-AFC/Cs wiederum eine Geld- und Wertersatzstrafe, den Kostenersatz und den Verfall wegen der vorsätzlich begangenen Finanzvergehen des Schmuggels bzw. der Abgabenhinterziehung und des Monopoleingriffes. Dagegen erhob der Bf. Berufung an den UFS als Finanzstrafbehörde II. Instanz…
…Strafe entsprechend der im Zuge des Abgabenverfahrens in Aussicht gestellten Höhe verhängt, wobei sich aber das Mindestmaß von 10 % am Strafrahmen und jedenfalls nicht am Verkürzungsbetrag zu orientieren habe. Die Verhängung der Geldstrafe erfolge für jeden Beschuldigten (gesondert), da die Aufteilung einer an sich tat…
…Belegsammlungen und Buchhaltungsunterlagen könnte eine Aufteilung der Jahresschätzungsbeträge nicht zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit führen, da ja nur eine weitere Schätzung mit dem ihr innewohnenden von der Bw. zu vertretenden Unsicherheitsfaktor vorgenommen werden könnte. Zu prüfen ist im Sinn des Rechtsschutzgedankens lediglich im Rahmen einer…
…solle. Auf jeden Fall wolle die Geldstrafe erheblich herabgesetzt und von einem Wertersatz grundsätzlich abgesehen werden. Nach durchgeführter Berufungsverhandlung, in welcher der Beschuldigte nochmals ausführlich zum Sachverhalt befragt worden ist und ergänzend zur Aufhellung des Verwaltungsgebrauches ein mit derartigen Agenden befasstes Zollorgan vernommen wurde, fällte…
…a FinStrG sowie des Finanzvergehens der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe im Ausmaße von € 20.000,00 (im Uneinbringlichkeitsfall vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe) und eine Wertersatzstrafe im Ausmaße von € 25.000,00 (im Uneinbringlichkeitsfall fünf Wochen Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt…