…Wolfgang Berger über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Clemens Schnelzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 13. Dezember 2002, GZ. 610/20343/6/1998d, betreffend Aufschiebung der Vollstreckung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…2 AbgEO, wonach die Aufschiebung der Vollstreckung nur bewilligt werden darf, wenn für den Verpflichteten die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteiles besteht. Selbst unter diesen Voraussetzungen muss aber der Aufschub nicht bewilligt werden, wenn ein Einstellungsantrag von vornherein unbegründet oder aussichtslos erscheint bzw…
…der Beschlagnahme nicht zulässig gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 AbgEO kann auf Antrag die Aufschiebung der Vollstreckung bewilligt werden, | 1. | wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitel beantragt wird; | 2. | wenn in Bezug auf einen der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Wolfgang Auner gegen die Bescheide des Finanzamtes Leoben betreffend Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO 2001 und Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung…
…GZ. ZRV/xxxx-xxx/11, ist über den Rechtsbehelf der Beschwerde gegen den Sicherstellungsauftrag abweislich entschieden worden. Mangels eines (offenen) Antrages fehlt es an der Voraussetzung für die Bewilligung einer Aufschiebung der Vollstreckung nach § 18 Z 1 AbgEO. Die Beschwerde war daher bereits aus Rechtsgründen…
…die Einstellung und Aufschiebung der Vollstreckung bis zur rechtskräftigen Stattgabe seiner Einwendungen. Die Vollstreckung sei wegen Uneinbringlichkeit des Rückstandes mit Bescheiden vom 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 rechtskräftig eingestellt worden. Eine einmal eingestellte Exekution dürfe auf Grund desselben Exekutionstitels nach der ständigen Rechtsprechung…
…Einwendungen bzw der Antrag gestellt, gemäß § 12 AbgEO eine (die) zwischenzeitig eingetretene Einhebungsverjährung zufolge zumindest im Zeitraum zwischen Dezember 1988 bis 22. Juli 1994 nicht getätigter Einbringungsmaßnahmen als den Abgabenanspruch iSd § 238 Abs 2 BAO aufhebende Tatsache zu berücksichtigen sowie die Aufschiebung der Vollstreckung gemäß…
…Wirkung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gesetzwidrig wäre, und die Exekution gemäß § 39 EO einzustellen bzw. in eventu gemäß § 42 EO aufzuschieben. Mit Bescheid vom 18. August 2003 bewilligte das Finanzamt gemäß § 18 Abs. 4 AbgEO mit dem Hinweis, dass alle schon vollzogenen Vollstreckungsschritte ungeachtet der Aufschiebung bestehen…
…weil der Berufungsschriftsatz vom 15. 7. 2005 einen neuerlichen "Antrag auf Zahlungserleichterung" enthielt. Da dieses Ansuchen um Zahlungserleichterung erst nach Einleitung von Einbringungsmaßnahmen gestellt wurde, konnte dies gemäß § 18 Z 7 AbgEO einen Grund für die Aufschiebung der Vollstreckung (bzw. für den Aufschub weiterer Vollstreckungsmaßnahmen…
…Kosten dieser Vollstreckung übersteigenden Ertrag ergeben wird. Gemäß § 18 Z 3 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden, wenn gemäß § 16 die Einstellung beantragt wird. Mit dem Einstellungsgrund des § 16 Abs. 1 Z 6 AbgEO nimmt der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des…
…Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, nämlich die Einbringungsversuche vom 26. April 2006, 6. September 2006 und 2. November 2006. Da die gegenständlichen Anträge auf Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 AbgEO und Aufschiebung derselben nach § 18 Z 3 und 4 AbgEO in der Berufung…
…auf Aufschiebung und Einstellung der Exekution statt zu geben und dem Bw. einen Betrag von € 3.171,24 an Kosten zuzusprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs.1 AbgEO ist außer in den in den §§ 12 bis 14 angeführten Fällen die Vollstreckung…
…im bekämpften Bescheid abgesprochen. Im angefochtenen Bescheid wurde überdies auch über den Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18 Z 1 AbgEO abgesprochen. I) § 18 Z 1 AbgEO Gemäß § 18 Z 1 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden, wenn die Aufhebung…
…Bf. mit der rechtsfreundlichen Vertretung im gegenständlichen Verfahren beauftragt worden ist. Gleichzeitig gab er bekannt, dass auf die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung verzichtet wird. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden 1. wenn…
…Pfändungsbescheid vom 20.11.2008 eine Geldforderung der Bw. gegenüber der S-GmbH gepfändet wurde. Die gegen den Sicherstellungsauftrag erhobene Berufung vom 31.10.2008, die das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 9.2.2012 abgewiesen hat, war mit einem Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß …
…Feststellungen des Finanzamtes 3/11 zu StNr.: 03-710/7422 zu keiner Aufschiebung der Vollstreckung führen könnten, da diese Einwendungen keine Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 1 bis 6 BAO begründen würden. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgabe richten…
…ergeben wird; 7. wenn die erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit rechtskräftig aufgehoben wurde. Gemäß § 18 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird; 2. wenn in bezug auf einen der im § 4…
…da mangels Finanzierbarkeit der geplanten Veranstaltungen diese nicht durchgeführt werden könnten und daher auch keine Einnahmen mehr erzielt werden könnten. Daher wird beantragt, dem Ansuchen gemäß § 230 Abs. 4 BAO aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Maßnahmen zur Einbringung zuzuerkennen, in eventu die Aufschiebung der Vollstreckung nach …
…in eventu die Aufschiebung der Vollstreckung nach § 18 Z. 1 AbgEO zu bewilligen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 29. Oktober 2009 wurde die Berufung nach Darstellung des § 212 Abs. 1 BAO mit der Begründung abgewiesen, dass in der sofortigen vollen Entrichtung keine…
…cit. ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners aufzuheben. Mit diesem Antrag kann der Antrag auf Einstellung oder Aufschiebung der Vollstreckung verbunden werden. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass…