…Wolfgang Berger über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Clemens Schnelzer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 13. Dezember 2002, GZ. 610/20343/6/1998d, betreffend Aufschiebung der Vollstreckung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Michael Walter Nierla, Annagasse 5/2/15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. August 2023, mit dem ein Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß …
…können auch solche Verfahren aufgeschoben werden (Angst, EO, § 42 Tz 9). Die Aufschiebung der Vollstreckung ist ein antragsgebundener Verwaltungsakt (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass sich die Abgabenbehörde nicht über das Begehren hinwegsetzen darf und eine über…
…die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: § 18 AbgEO: Die Aufschiebung der Vollstreckung kann auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird; 2. wenn in bezug auf einen der im § 4 angeführten Exekutionstitel die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die…
…können auch solche Verfahren aufgeschoben werden (Angst, EO, § 42 Tz 9). Die Aufschiebung der Vollstreckung ist ein antragsgebundener Verwaltungsakt (VwGH 14.11.1990, 87/13/0012). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass sich die Abgabenbehörde nicht über das Begehren hinweg setzen darf und eine…
…2 AbgEO, wonach die Aufschiebung der Vollstreckung nur bewilligt werden darf, wenn für den Verpflichteten die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteiles besteht. Selbst unter diesen Voraussetzungen muss aber der Aufschub nicht bewilligt werden, wenn ein Einstellungsantrag von vornherein unbegründet oder aussichtslos erscheint bzw…
…der Beschlagnahme nicht zulässig gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 AbgEO kann auf Antrag die Aufschiebung der Vollstreckung bewilligt werden, | 1. | wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitel beantragt wird; | 2. | wenn in Bezug auf einen der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Wolfgang Auner gegen die Bescheide des Finanzamtes Leoben betreffend Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO 2001 und Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung…
…GZ. ZRV/xxxx-xxx/11, ist über den Rechtsbehelf der Beschwerde gegen den Sicherstellungsauftrag abweislich entschieden worden. Mangels eines (offenen) Antrages fehlt es an der Voraussetzung für die Bewilligung einer Aufschiebung der Vollstreckung nach § 18 Z 1 AbgEO. Die Beschwerde war daher bereits aus Rechtsgründen…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. 2. Beweiswürdigung Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich unbestritten aus den vorgelegten Unterlagen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. § 18 AbgEO lautet: Die Aufschiebung der Vollstreckung kann auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch…
…Exekution zur Sicherstellung geführt werden solle, bilde der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsauswels) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (vgl RAE Rz 1550f). Gemäß § 18 Z 1 AbgEO könne die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den…
…Frist der Antrag gem. § 274 (1) lit. 1a BAO auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gestellt sowie in diesem Fall eine Entscheidung durch den Senat nach § 272 (2) lit. a BAO herbeizuführen. Begründung: In den Bescheiden vom 6.5.2014 betreffend die Aufschiebung der Vollstreckung gem…
…sein muss, kommt ihm Berechtigung zu. Der Gesetzgeber hat einen solchen auch normiert. Dass im Sicherungsverfahren ein Aufschiebungsantrag gemäß § 18 Z 1 AbgEO zulässig ist, wurde bereits von Stoll (a.a.O.) zutreffend bejaht. Grundsätzlich bleiben bei einer Aufschiebung der Vollstreckung bereits erworbene Pfandrechte aufrecht. §…
…die Einstellung und Aufschiebung der Vollstreckung bis zur rechtskräftigen Stattgabe seiner Einwendungen. Die Vollstreckung sei wegen Uneinbringlichkeit des Rückstandes mit Bescheiden vom 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 rechtskräftig eingestellt worden. Eine einmal eingestellte Exekution dürfe auf Grund desselben Exekutionstitels nach der ständigen Rechtsprechung…
…Einwendungen bzw der Antrag gestellt, gemäß § 12 AbgEO eine (die) zwischenzeitig eingetretene Einhebungsverjährung zufolge zumindest im Zeitraum zwischen Dezember 1988 bis 22. Juli 1994 nicht getätigter Einbringungsmaßnahmen als den Abgabenanspruch iSd § 238 Abs 2 BAO aufhebende Tatsache zu berücksichtigen sowie die Aufschiebung der Vollstreckung gemäß…
…11.2011 ab. So könne gem. § 18 Z 1 AbgEO auf Antrag die Aufschiebung der Vollstreckung bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den Abgabeanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt werde. Die Beschwerde gegen den Bescheid Sicherstellungsauftrag (Exekutionstitel) sei bereits mittels Berufungsvorentscheidung abgewiesen worden. Die Rechtskraft sei…
…11.2011 ab. So könne gem. § 18 Z 1 AbgEO auf Antrag die Aufschiebung der Vollstreckung bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den Abgabeanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt werde. Die Beschwerde gegen den Bescheid Sicherstellungsauftrag (Exekutionstitel) sei bereits mittels Berufungsvorentscheidung abgewiesen worden. Die Rechtskraft sei…
…Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung allenfalls erworbener Pfandrechte auf Antrag oder von Amts wegen gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 AbgEO aufzuheben (Stoll, BAO, 2403). Die im Sicherungsverfahren gemäß § 78 Abs. 3 AbgEO sinngemäß anzuwendende Bestimmung des § 18 Z 1 AbgEO normiert, dass die Aufschiebung der…
…Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 26.04.2019 wurde der Beschwerdeführer…
…Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung allenfalls erworbener Pfandrechte auf Antrag oder von Amts wegen gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 AbgEO aufzuheben (Stoll, BAO, 2403). Die im Sicherungsverfahren gemäß § 78 Abs. 3 AbgEO sinngemäß anzuwendende Bestimmung des § 18 Z 1 AbgEO normiert, dass die Aufschiebung der…