…wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO zur Anwendung kommen und ob dem als Rückzahlungsantrag gewerteten Anbringen des Verlassenschaftskurators…
…zukommt. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass die genannten insolvenzrechtlichen Einschränkungen der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelten. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…
…aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/Schubert…
…u. a. die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Wäre es zulässig, nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens neu entstehende Guthaben des Schuldners gegen Konkursforderungen aufzurechnen, wären die hievon betroffenen Konkursgläubiger gegenüber anderen Gläubigern begünstigt. Aus dem Zusammenhalt der Aufrechnungsbeschränkung nach §§ 19, 20 KO sowie der Bestimmung des § 206 KO…
…diesbezüglicher Einwand übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. dazu Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf…
…10. 3. 2000 aufgehoben wurde. 2.4. § 206 Abs. 3 KO enthält eine spezielle Aufrechnungsbeschränkung im Abschöpfungsverfahren. Danach kann der Drittschuldner (Arbeitgeber) mit einer Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Konkurses nach §§ 19 und 20 zur Aufrechnung berechtigt wäre…
…oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Abgabenrückforderungsansprüche sind "negative Abgabenansprüche", die wie Abgabenansprüche im engeren Sinn kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 13. August 2001 wurde über das Vermögen…
…wurde mit der Begründung, dass laut Entscheidung des UFS Innsbruck zu RV/0476-I/03 vom 11.11.2003 eine nach rechtskräftiger Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens stattfindende Verrechnung eins später entstandenen Guthabens mit einer Konkursforderung zulässig sei, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz…
…1 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Einkommensteuerguthabens mit einer Konkursforderung zulässig wäre, wenn das Schuldenregulierungsfahren nach der rechtskräftigen Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben worden wäre, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz IO nur während der Dauer eines Konkursverfahrens gelte. Einer solchen Aufrechnung…
…sei entgegenzuhalten, dass das Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gemäß § 200 Abs. 4 KO aufgehoben worden sei. Die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 KO gelte nur im Konkurs. Nach Aufhebung des Konkurses finde diese Bestimmung keine Anwendung mehr. Ab diesem Zeitpunkt sei eine auf…
… 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung des auf dem Abgabenkonto des Bw. entstandenen Guthabens mit Konkursforderungen zulässig gewesen, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Satz 1 KO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelte. Da in einem Abschöpfungsverfahren erst nach Ablauf von sieben Jahren…
…dass die Verwendung des Guthabens gemäß § 215 Abs. 2 BAO erfolgt sei, die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 KO nur im Konkurs gelte und nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahren eine auf § 215 BAO gestützte Verrechnung einer Konkursforderung mit vor als auch nach der Aufhebung entstandenen Steuergutschriften…
…§ 19 und 20 KO keine Anwendung mehr finden (VwGH 2.5.2005, 2001/10/0230). Ebenso kann sich der frühere Gemeinschuldner auch nach der herrschen Lehre nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert…
…2005 eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens rechtskräftig wäre, sodass die auf § 215 Abs. 2 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Guthabens zulässig wäre, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 KO nur während der Dauer des Schuldenregulierungsverfahrens gelte. Sowohl die durchgeführte Guthabensübertragung als auch die Abweisung des Rückzahlungsantrages…
…dazu aus, dass die auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung des erst nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens entstandenen Abgabenguthabens mit Konkursforderungen zulässig sei, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 KO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelte. Einer derartigen Aufrechnung stehe auch nicht §…
…Konkursforderung sei nach konkursrechtlichen Bestimmungen unzulässig (§§ 19, 20 KO). Insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkungen seien auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beachtlich. Andernfalls würde bei einer nachträglich entstandenen Aufrechnungslage eine Begünstigung von Konkursgläubigern Platz greifen, die den Grundsätzen des Insolvenzverfahrens widerspreche. Aus § 206 KO erhelle…
…aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/Schubert…
…eventu den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 2/20 vom 7. Juni 2004 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz KO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelte. Werde das Konkursverfahren nach…
…den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Diese Einschränkung der Aufrechnung gilt jedoch nur während der Dauer des Konkursverfahrens. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…