…wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO zur Anwendung kommen und ob dem als Rückzahlungsantrag gewerteten Anbringen des Verlassenschaftskurators…
…ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner die Gegenforderung zwar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat, jedoch zur Zeit des Erwerbs von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. Diese Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO gilt jedoch ausschließlich im Konkurs…
…zukommt. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass die genannten insolvenzrechtlichen Einschränkungen der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelten. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…
…aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/Schubert…
…u. a. die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Wäre es zulässig, nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens neu entstehende Guthaben des Schuldners gegen Konkursforderungen aufzurechnen, wären die hievon betroffenen Konkursgläubiger gegenüber anderen Gläubigern begünstigt. Aus dem Zusammenhalt der Aufrechnungsbeschränkung nach §§ 19, 20 KO sowie der Bestimmung des § 206 KO…
…diesbezüglicher Einwand übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. dazu Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf…
…10. 3. 2000 aufgehoben wurde. 2.4. § 206 Abs. 3 KO enthält eine spezielle Aufrechnungsbeschränkung im Abschöpfungsverfahren. Danach kann der Drittschuldner (Arbeitgeber) mit einer Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Konkurses nach §§ 19 und 20 zur Aufrechnung berechtigt wäre…
…oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Abgabenrückforderungsansprüche sind "negative Abgabenansprüche", die wie Abgabenansprüche im engeren Sinn kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 13. August 2001 wurde über das Vermögen…
2.5. Aufrechnung (Kompensation) Rz 130: Auf Grund des § 1438 ABGB tritt wechselseitige Tilgung gleichartiger Forderungen (zB Abgabenforderung des Bundes als Geldforderung und Geldforderung privatrechtlicher Natur des Abgabenschuldners gegen den Bund, insbesondere aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen) im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K. in der Beschwerdesache des Rechtsanwaltes Dr. K.G als Masseverwalter der B.H GmbH im Konkurs, B, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 25.06.2013, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht…
22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…wurde mit der Begründung, dass laut Entscheidung des UFS Innsbruck zu RV/0476-I/03 vom 11.11.2003 eine nach rechtskräftiger Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens stattfindende Verrechnung eins später entstandenen Guthabens mit einer Konkursforderung zulässig sei, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz…
…Zu beachten ist aber, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrangs vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt (VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO gilt jedoch wiederum nur im Konkurs. Auf eine Aufrechnung nach Aufhebung des Konkurses findet…
…wenn die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl zB VwGH 19.3.1997, 96/16/0052). Abgabenrückforderungsansprüche (Guthaben) sind "negative Abgabenansprüche…
…des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben, so ist die auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Einkommensteuerguthabens mit einer Konkursforderung zulässig, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz IO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Einer solchen Aufrechnung steht auch nicht § 206…
…1 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Einkommensteuerguthabens mit einer Konkursforderung zulässig wäre, wenn das Schuldenregulierungsfahren nach der rechtskräftigen Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben worden wäre, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz IO nur während der Dauer eines Konkursverfahrens gelte. Einer solchen Aufrechnung…
…sei entgegenzuhalten, dass das Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gemäß § 200 Abs. 4 KO aufgehoben worden sei. Die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 KO gelte nur im Konkurs. Nach Aufhebung des Konkurses finde diese Bestimmung keine Anwendung mehr. Ab diesem Zeitpunkt sei eine auf…