Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 15. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. April 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…17. Juni 2011 und 22. Juni 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. Juni 2011 wies das Finanzamt den Antrag des Berufungswerbers (Bw) vom 8. Juni…
…dem Stichtag der Konkurseröffnung (19.03.2007) entstanden ist. Eine Aufrechnung mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Konkurseröffnung ist daher nicht zulässig..." Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 23.10.2008 zurück. Nach Aufhebung des Zurückweisungsbescheides mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15…
…ein Guthaben "in Höhe der Negativsteuer für die Veranlagungen seit 1999". Es werde die Feststellung beantragt, dass die Guthaben aus den Arbeitnehmerveranlagungen für 1999 ff bei Unterbleiben einer Aufrechnung mit Konkursforderungen der Bw. zustünden. Weiters möge die Auszahlung dieser Guthaben an den Rechtsvertreter der Bw…
…37.994,61 €) wieder ausgesetzt. Mit Schreiben vom 26. 3. 2009 beantragte der steuerliche Vertreter des Bw. die Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich der Lastschrift vom 10. 12. 2008 in Höhe von 40.446,15 € (Wiederaufnahme der Einbringung) und der Gutschrift vom 18. 12…
…dass die Umsatzsteuergutschrift gegen Masseforderungen aufgerechnet worden sei. Nach der Aktenlage wurde die Aufrechnung der Massegutschrift mit offenen Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer für das dritte und vierte Quartal 2007 vorgenommen (K 7-9/2007: 437 €; K 10-12/2007: 78,60 €). In der dagegen…
…vom 18. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 22. September 2006 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des BG G vom 4. November 2005 wurde das am 29…
…Berufung des WH, geb. X, Adresse, vom 10. August 2006 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch AD Elisabeth Röbl, vom 4. August 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Anlässlich der Berufung wird der Bescheidspruch insoweit berichtigt, als er…
…Jänner 2006 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die Verpflichtung zur Tilgung der Lohnsteuer 6/2005 in Höhe von 4.071,72, des Dienstgeberbeitrages 6/2005 in Höhe von € 1.526,90…
…5. 2005 beantragte der Bw. die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und "die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Umbuchung mittels eines Abrechnungsbescheides". Das Finanzamt habe außer Acht gelassen, dass es im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet habe, weshalb es im…
…Juni 2005 betreffend Rückzahlung eines Guthabens gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 10. Mai 2005 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Rückzahlung der aus der Veranlagung der Einkommensteuer 2004 resultierenden Gutschrift…
…aus, dass der Antrag auf Rückzahlung des Guthabens teilweise mit der Begründung abgewiesen worden sei, dass eine Masseforderung vorliege, welche eine Aufrechnung mit dem Vorsteuerüberhang zulasse, weil der geltend gemachten Vorsteuer-Rückverrechnung eine Veräußerung von Liegenschaftsanteilen mit Kaufverträgen vom 19. Februar 2002 bzw. 5. März…
…vom 29. November 2004 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 15. April 2004 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) unter Vorlage eines Beschlusses des Handelgerichtes Wien vom 24. März 2004…
…Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz im Beisein der Schriftführerin Veronika Schauer über die Berufung der T-GmbH, vertreten durch P, vom 21. Juni 2004 gegen den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO des Finanzamtes Linz, vertreten durch R, vom 24. Mai 2004 zu StNr. 000…
…März 2004, vertreten durch Dr. X., als Masseverwalter, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Y. vom 27. Februar 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Verrechnung der Umsatzsteuergutschrift für Juni 2003 in Höhe von 2.373,98 € mit den Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer…
…offenlegen sollte. Im Falle der Berichtigung der Umsatzsteuerzahllast wegen Leistungstörungen würde der Berichtigungsanspruch dem Grunde nach bereits mit dem ursprünglichen - nun zu berichtigenden - Abgabenanspruch entstehen, weshalb auch bereits zu diesem Zeitpunkt die Aufrechnungslage bestehen würde. Mit Schreiben vom 14. November 2002 beantragte die Bw. die…
…Juli 2004 zu StNr. 000/0000 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 2.5.2002 wurde über das Vermögen der Berufungswerberin das Konkursverfahren eröffnet. In einer Eingabe vom 6.6.2002 teilte der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Abrechnungsescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…die Auflage kapitalisiert, so wäre es bereits damals nicht zu einer Steuervorschreibung gekommen. Der Steuerbetrag von 415, 88 € sei daher als "Nichtschuld" bezahlt worden und werde nunmehr aufrechnungsweise geltend gemacht. Dies bedeute, dass von dem in der Berufungsvorentscheidung festgesetzten Steuerbetrag die 415, 88 €…