…aufgelöst. § 137 über die Fürsorgepflicht beim Tod oder Konkurs eines Gesellschafters ist sinngemäß anzuwenden." Aus dieser Gesetzesbestimmung ergibt sich eindeutig, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens nach § 185 Abs. 2 des Handelgesetzbuches zwingend die Auflösung der stillen Gesellschaft bewirkt (siehe hiezu auch Straube, Kommentar zum Handelsgesetzbuch…
…dass zum einen die stille Gesellschaft zum 1.1.2006 aufgelöst worden sei und dass zum anderen die vom Finanzamt vorgenommene Gewinnschätzung angesichts des bescheidmäßig festgestellten Jahresverlustes der Geschäftsherrin "denkunmöglich" sei. Laut Firmenbuch wurde vom Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 19.12.2007 über das…
…wurde die stille Gesellschaft zwischen der A.GmbH und M.P. beendet. Im Jahr 1999 hatte M.P. auch sein Einzelunternehmen eingestellt. Für 1997 hatte sich noch ein Jahresüberschuss von 650.582,73 S ergeben (618.800,37 S laut Handelsbilanz nach Abzug eines Beteiligungsverlustes…
…wurde. Da bei einer atypisch stillen Gesellschaft mangels Gesellschaftsvermögen ein "Gesellschaftskonkurs" nicht in Frage kommt, konnte der Konkurs im gegenständlichen Fall auch nur über das Vermögen der Geschäftsinhaberin verhängt werden. § 185 Abs. 2 Handelgesetzbuch (HGB), der die Gründe für die Auflösung einer stillen Gesellschaft behandelt…
…enthaltenen stillen Reserven im Beteiligungsausmaß zu berücksichtigen seien, der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen: Im Berufungsfall wurden die Kapitalkonten im Verhältnis der von den Gesellschaftern eingebrachten Verkehrswerte festgesetzt, sodass die Gewinne aus der Auflösung stiller Reserven im Verhältnis der Kapitalkonten zu verteilen sind. Um eine…
…enthaltenen stillen Reserven im Beteiligungsausmaß zu berücksichtigen seien, der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen: Im Berufungsfall wurden die Kapitalkonten im Verhältnis der von den Gesellschaftern eingebrachten Verkehrswerte festgesetzt, sodass die Gewinne aus der Auflösung stiller Reserven im Verhältnis der Kapitalkonten zu verteilen sind. Um eine…
…in einem solchen Fall jedenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht (K. Schmidt, aaO mwN). Anders verhält es sich jedoch, wenn über das Vermögen der Geschäftsherrin ein Konkursverfahren eröffnet wird. Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Geschäftsinhabers oder des Stillen Gesellschafters bewirkt zwingend die Auflösung der Gesellschaft(Straube…
… diese Geschäftsgrundlage fällt jedoch wegen einer Auflösung dieses Gesellschaftsvertrages ex nunc wie z.B. bei Kündigung oder vorzeitiger Auflösung nicht weg. XV. Salvatorische Klausel .......................... XVI. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht ................................. XVII. Sonstiges 1. Der stille Gesellschafter ist bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit ohne in jedem einzelnen Fall schriftlich…
…Gesellschaftsvertrages (und der dadurch bewirkten Auflösung der stillen Gesellschaft) eine Beteiligung am "good will" vertraglich ausgeschlossen ist. (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis v. 29. April 1981, Zl. 3123/79 HS 12.183 = ÖJZ 1982, 136...) Betreffend die sonstigen Fälle der Auflösung der Gesellschaft…
…wurde somit eine Abschichtung der Einlage im Ausmaß von 60% im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 1999 selbst im Konkursfall vereinbart und in der Folge auch durch 80 Gesellschafter in Anspruch genommen. Die Konkurseröffnung hatte handelsrechtlich zwingend die Auflösung der stillen Gesellschaften und damit…
…geringer Jahresüberschuss (resultierend aus der Auflösung einer Rückstellung) ausgewiesen wurde. Wenn die Gewinnabsicht in Zweifel gezogen werden kann, liegen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb und folglich auch keine Mitunternehmerschaft mit Gewinnanteilen vor. Daraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass der stille Gesellschafter kein finanzielles Risiko eingeht.…
…Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Artikel IV UmgrStG erfüllt waren. Strittig ist die Behandlung der beim Zusammenschluss im Jahr 1992 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Regelungen im Vertrag über die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft gebildeten Ergänzungsbilanzen bei Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft im…
… 14 nimmt der jeweilige Gesellschafter der P Gruppe auch in den Fällen der freiwilligen Auflösung der Gesellschaft bzw. Liquidation an den stillen Reserven und dem Firmenwert teil. Eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens war somit für die fraglichen Gesellschaften der P Gruppe gegeben. Beteiligung…
…Bw. seiner Tochter die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ermöglichen habe wollen. Dies sollte allerdings keinesfalls unentgeltlich im Rahmen der privaten Lebensführung als Starthilfe erfolgen. Angedacht sei vielmehr gewesen, dass der Bw. als Kapitalgeber nach Art und Weise einer stillen Gesellschaft mit reiner Gewinnbeteiligung fungiert habe…
…der Auflösung der Gesellschaft (E. 13. 12. 1995; 93/13/0253, 1996, 466; E 9. 2. 1982, 81/14/0060, 1982, 293). Frau EF und Frau SW erhielten ihre Gewinnzuweisungen, hatten keinerlei Haftung für die Gesellschaftsschulden und vertragsmäßig wurde eine Beteiligung an den stillen Reserven…
…von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu sehen, nämlich dem Fremdvergleich. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Geschäftsinhaber mit einem Fremden eine stille Gesellschaft eingehen würde, wobei der Zeitpunkt der Leistung der Vermögenseinlage von zukünftigen Gewinnanteilen abhängig ist. An dieser Stelle sei erwähnt, dass dem Bw…
…der Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft wurde dem Geschäftsherrn (VNL AG=Rechtsvorgängerin der Bw.) ein Liquidationsvorab in Höhe von 15,253.534,00 S zugesichert. Laut Einbringungsvertrag vom 20. Mai 1998 abgeschlossen zwischen der ATL und der VNL AG, brachte die ATL einen Teil ihrer atypischen…
…KMG-Prospekt] vorsichtigst erwartbar zuwachsenden stillen Reserven, erhöht um einen wirtschaftlich vertretbaren Zuschlag, welche das Nominale der Einlage demgemäß vermehren. 4. Die Dotation des Investitionsfreibetrages während der Laufzeit des atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses und dessen Auflösung durch Übertragung auf eine als versteuert geltende Rücklage wirkt sich…
…zum gesamten Eigenkapital der Gesellschaft zugewiesen. 4. Die Dotation des Investitionsfreibetrages während der Laufzeit des atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses und dessen Auflösung durch Übertragung auf eine als versteuert geltende Rücklage wirkt sich ausschließlich auf die Geschäftsherrin aus; demnach ist die stille Gesellschafterin hieran im Rahmen ihres…
…auf Grund des Pkt. IX "Beendigung der stillen Gesellschaft" und des Pkt. X "Auseinandersetzung bei Auflösung" unter den dort angeführten Bedingungen einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer "Einlage" also des kreditierten Betrages. Dabei ist es unerheblich ob eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, oder die Rückzahlung an…