…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung…
…der Beweisergebnisse zu wahrende Parteiengehör sah sich die Berufungsbehörde dazu veranlasst, in Ausübung des durch § 289 Abs. 1 BAO eingeräumten Ermessens den angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes April bis September 2004 unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde I. Instanz aufzuheben. Für die Aufhebung unter…
…die von der Bw. in der Berufung angeregte Vernehmung der Vertragsteile). Auf die Verpflichtung zur Wahrung des Parteiengehörs wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Nach § 289 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an…
… 289 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Rechtssache zur Verbreiterung der Sachverhaltsgrundlage und neuerlichen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird. Da die Bemessungsgrundlage für die Verspätungszuschläge vom Einkommensteuerbetrag unmittelbar abhängt, wurden auch die Verspätungszuschlagsbescheide in die Aufhebung einbezogen. Im Hinblick auf die aufhebende und zurückverweisende…
…der Bw. einlangen würde, dem Finanzamt als Amtspartei zur Gegenstellungnahme übermittelt und jede Stellungnahme seitens des Finanzamtes der Bw. zur Gegenäußerung bekannt gegeben werden müsste. Eine Vorgangsweise, die das Verfahren wiederum zeitlich verzögern würde, weshalb auch Gründe der Verfahrensökonomie für die Aufhebung unter Zurückverweisung der…
…und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen…
…so war von der Abhaltung der beantragten mündlichen Verhandlung zur Vermeidung unnötiger Verfahrensverzögerungen abzusehen (§ 284 Abs. 3 BAO). Im fortgesetzten Verfahren wird es nunmehr am Finanzamt gelegen sein, ein behördliches Urteil über die Gewissheit des Vorliegens weiterer entscheidungswesentlicher Tatsachen herbeizuführen. Insbesondere wird der aktuelle Aufenthaltsort…
…durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können. Durch die Aufhebung tritt…
…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung der…
…und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
…und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen…
…beim Management der eingestandene Lieferungen und der nicht eingestandenen Lieferungen Unterschiede bei der Bfin und/oder dem liefernden Unternehmen gegeben. Hinsichtlich aller neu erhobenen Beweismittel wird das Parteiengehör zu wahren sein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die angefochtene Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache…
…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (und allfälliger Berufungsvorentscheidungen) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender…
…und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Dass das Finanzamt jegliche Ermittlungshandlungen zur Feststellung des entscheidungsrelevanten…
…bzw. in eventu die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz, allenfalls die Herabsetzung der ausgesprochenen Strafe beantragt wird. Zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften wird ausgeführt, dass der erkennende Senat in seiner Entscheidung davon ausgehe, dass…
…ist - bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung von der Partei zurücknehmbar (etwa VwGH 28.5.1997, 94/13/0273). Die Zurücknahme kann auch noch im Berufungsverfahren erfolgen (Stoll, BAO, 2915). Wenn ein Bescheid über einen Antrag abspricht und eben dieser Antrag in der Folge zurückgezogen…
…womit unter Wiederholung des Berufungsvorbringens der Antrag gestellt wurde, den angefochtenen Bescheid als rechtswidrig aufzuheben und meritorisch über den Antrag gemäß § 212a BAO (gemeint wohl § 212 BAO) zu entscheiden oder in eventu den angefochtenen Bescheid als rechtswidrig aufzuheben und die Rechtsache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen…
…sich ziehen und in einer entsprechenden Bescheidbegründung ihren Niederschlag finden müssen. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…des in Streit stehenden Beitrags bis zur Erledigung der Berufung auszusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Zurückverweisung Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…