…cit. durch die Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen. Der § 289 Abs. 1 BAO idF des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes (AbgRmRefG, BGBl I 2002/97) sieht nunmehr aber auch die Möglichkeit einer Kassation der angefochtenen Entscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde u.a. vor…
…schon aus diesem Grunde rechtswidrig und einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 289 BAO zugänglich. Von welchem konkreten zusammenhängenden Sachverhalt bei welchem jeweiligen Verfahren die Behörde in ihrer rechtlichen Beurteilung ausgeht, bleibt für den UFS unklar. Gemeint ist mit der zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung als dem zentralen Begründungselement…
…im Rahmen eines Verfahrens nach § 10 Abs.1 ALSAG im Rahmen von dessen Z. 2 eine exakte Grundlage erhältlich. Gemäß § 289 BAO ( iVm § 85c Abs.8 ZollR-DG ) kann die Abgabenbehörde II. Instanz die Beschwerde durch Aufhebung der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde I…
… 289 Abs. 1 BAO die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Mit den nunmehr bekämpften Bescheiden gemäß § 92 BAO vom 29. August 2006, das Kalenderjahr 2002 betreffend, hat das Finanzamt erneut die Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer und…
…auf Aufhebung des laut Vorlageantrag angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2007 vom 17.12.2008 und der Berufungsvorentscheidung vom 18.12.08 laut § 289 BAO, da die gemäß § 115 BAO geforderten Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen. Durch Zurückverweisung der…
…November 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. September 2000, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben…
…dessen Entscheidungen sinngemäß die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 289 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
…nach der vorliegenden Beweislage und dem Akteninhalt ein Zweifelsfall im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmung zu den Punkten 1, 2 und 4 vor. Gemäß § 289 Bundesabgabenordnung kann unter den dort aufgeführten Voraussetzungen die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Beschwerde (Berufung) durch Aufhebung der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 7. August 2002, GZ. 500/12742/2002/51, betreffend Aussetzung der Vollziehung, entschieden: Die bekämpfte Berufungsvorentscheidung wird gemäß § 289 Abs.1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…nach § 289 Abs 1 BAO eine Aufhebung der angefochtenen Bescheide und der Berufungsvorentscheidung unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gerechtfertigt ist. Diese Maßnahme stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen von Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung…
…Berufung vom 9.2.2000, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß §§ 85c Abs.8, 85f ZollR-DG iVm § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die zuständige Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.a) Zollkodex iVm § 85b Abs.2 ZollR…
…Berufungsvorentscheidung) gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen sowie im Interesse der Zweckmäßigkeit war der Aufhebung der Vorrang vor der Fortsetzung der zweitinstanzlichen Ermittlungen zu geben. Die Zurückverweisung nach…
§ 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
…des § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, (BAO), kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle, dass die Berufung weder zurückzuweisen ist, noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…
…des § 289 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO), kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle, dass die Berufung weder zurückzuweisen ist, noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…
…verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/1961 idgF) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern die Beschwerde weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, die Beschwerde durch die Aufhebung der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen …
…274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 289 Abs. 1 BAO (idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 20/2009) die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen…
…1 BAO: Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der…
…271 BAO), unabsetzbar (§ 6 Abs. 3 UFSG) und unversetzbar (§ 16 Abs. 4 UFSG). Ist die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der…
…nach sich ziehen können, die Sache somit nicht entscheidungsreif ist, war der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen sowie im Interesse der Zweckmäßigkeit war der Aufhebung…