…1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa.M. selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate März, Juli und September 2001 in Höhe von € 40.805,73 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2 in der Finanzstrafsache gegen der Bf., vertreten durch Dkfm. Erik Martin, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…vom 29. August 2011 ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber (Bw.) um Bekanntgabe der Höhe der liquiden Mittel, der Zahlungen und der Verbindlichkeiten im Zeitraum der Fälligkeiten der bei der Gesellschaft aushaftenden Abgaben. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der Bw. mit Schreiben vom 26. September 2011…
…der am 23. Februar 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie Folgt: Über Antrag der Bw. auf endgültige Abgabenfestsetzung wird gemäß § 200 Abs. 2 iVm Abs. 4 BAO ausgesprochen, dass für…
"§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der…
…das berufungsgegenständliche Jahr 2003 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von € 729.104,24 und beanspruchte für diesen Betrag den Hälftesteuersatz für Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne. (B) Nachdem das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid vom 26. Juli 2004 diesen beantragten Hälftesteuersatz - ohne Begründung - nicht zur Anwendung brachte…
…4. Jänner 2005 auf, bekanntzugeben, was ihn daran gehindert hätte, für die Entrichtung der Abgaben der Gesellschaft aus deren Vermögen und laufenden Einnahmen zu sorgen. Außerdem solle der Bw. mitteilen, wie die Einnahmen verwendet und ob mangels ausreichender Mittel die Gläubiger kridamäßig bedacht worden wären…
…die Begünstigung des Art 34 BBG 2001 aus nachstehenden Gründen anwendbar sei: 1. Die Stadt habe folgenden Aufgaben im Sinne des Art 34 BBG 2001 auf die Bw übertragen und zwar die Planung des Neubaues der Feuerwache, die Durchführung der Ausschreibung nach den vergaberechtlichen Vorschriften…
Auch aus dem Vorbringen des Bw., dass das Abgabenkonto im Unterschied zum Haftungsbescheid lediglich einen Saldo von € 437,00 zu Gunsten des Finanzamtes ausgewiesen hätte, lässt sich nichts gewinnen, weil die gegenständliche Umsatzsteuervorauszahlung zwar erst mit Bescheid am 2. Mai 2002 festgesetzt wurde, sich…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 21. Jänner 2008 wurden der Berufungswerber (Bw.) sowie R.R. gemäß § 12 BAO als unbeschränkt haftende Gesellschafter der J.&R.OEG für Abgaben in der Höhe von € 8.226,43, nämlich Umsatzsteuer 11/2006 und 05-07/2007, Lohnabgaben 2006…
…und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Unternehmer tätig, gelten für Zwecke der Umsatzsteuer die Rechtsverhältnisse für diese Tätigkeit als Unternehmer weiter. (2) Miet- und Pachtverträge, die zwischen…
…1. des Kaufvertrages enthält folgende Erklärung: "Beide Vertragsteile geben die Erklärung ab, dass die gegenständliche Liegenschaftsübertragung iSd Art 34 BudgetbegleitG unmittelbar durch die Übertragung der Aufgabe zur Entwicklung und Verwertung des in der Präambel näher bezeichneten Kaufgegenstandes veranlasst ist, sodass dieser Vorgang von der Grunderwerbsteuer…
…Denkbar wäre der Fall, dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts ein in ihrem Eigentum befindliches Grundstück anlässlich einer Ausgliederung/Übertragung einer Aufgabe der übernehmenden juristischen Person übereignet oder in diese einbringt. Ein Vertragsabschluss mit einer (neu hinzugekommenen) dritten Person wie im vorliegenden Fall findet indes eher…
…wurde der Berufungsweber (Bw) A gem. §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. C GmbH (kurz GmbH) im Ausmaß von € 152.930,34 herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und der aufgrund…
…ob die Schenkungssteuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG für Zuwendungen an eine Privatstiftung gewährt werden kann, die die begünstigten Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt. Die Bw., die A2 Gemeinnützige Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde und…
…genommen. Er sei zwar Geschäftsführer der HCP Ltd gewesen, habe aber nichts mit der Administration zu tun gehabt. Sein Aufgabengebiet habe ausschließlich Verkauf und Schulung von Außendienstmitarbeitern umfasst. Er habe keinerlei Einsicht in die Unterlagen gehabt. Erst beim Wechsel des Steuerberaters sei ihm bewusst geworden…
…§ 9 und 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung 1.1. Der Berufungswerber (kurz Bw.) war ab dem 11. 9. 1991 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der A…
… 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz i.d.F. BGBl. I 24/2007 seit 1.1.2005 von den bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, der Bundesverwaltungsabgaben sowie der Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit sei. Die Bw. habe in den Jahren 2005 bis 2007 der ÖBB-Infrastruktur Bau…
…der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Edikt vom 14. November 1996 wurde über das Vermögen der A GmbH der Konkurs eröffnet. Geschäftsführer der Gesellschaft waren seit 28. März 1990 der BW…
…§ 9 und 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe 1.1. Der Berufungswerber (kurz Bw.) war seit 12. 12. 1984 gemeinsam mit A.K. Geschäftsführer der X-GmbH (kurz…