…solche Aufforderung zur Empfänger- bzw. Gläubigernennung, die im Ermessen der Abgabenbehörde liegt, wird sich insbesondere dann als nicht rechtmäßig erweisen, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist. Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur dann der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, die Empfänger (Gläubiger…
…eine Provisionszahlung in dieser Höhe dem unabhängigen Finanzsenat eher ungewöhnlich hoch und nicht den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens entsprechend. Den Ausführungen der Bw. in ihrer Berufung, dass die Aufforderung zur Empfängerbenennung rechtswidrig sei, da nach der Rechtsprechung eine diesbezügliche Ermessensüberschreitung vorliege, wenn der Abgabenbehörde bekannt sei…
…wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen…
…diese der Aufforderung zur Empfängernennung im Zuge der Prüfung zur Nennung der wahren Leistungsempfänger aufgefordert worden sei, verwies auf die Bestimmungen des § 162 BAO, behauptete, im Rahmen des Ermessens der Abgabenbehörde zur Durchführung der Empfängerbenennung berechtigt gewesen zu sein, da die Empfänger der Beträge bzw…
…allem dann, wenn es gilt, eigene Behauptungen unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen. Er kommt seiner Mitwirkungspflicht insbesondere dann nicht nach, wenn er erst eine Aufforderung der Behörde zum Nachweis seiner Behauptungen abwarten wollte, obschon es ihm ohne weiteres möglich ist, in Kenntnis…
…als Empfänger der Beträge iSd § 162 BAO anzusehen. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Ausgaben waren (vgl. VwGH 28.2.2012…
… 162 BAO erlassenen Vorhaltes der BP nachwievor darauf beharrte, dass die B.GmbH der Empfänger der Beträge gewesen sei, hat sie der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen. Denn auch an der in dieser Vorhaltsbeantwortung genannten Anschrift Lk-Gasse war die B.GmbH…
…Erteilung der Aufforderung zur Empfängerbenennung iSd § 162 BAO bekannt (sei es durch Mitteilung der Bw oder aus anderen Quellen). Gemäß § 162 BAO kann, wenn der Abgabenpflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabenpflichtige die Gläubiger oder die…
…15. Juli 2003 ergangene schriftliche Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO lautet (im hier streitgegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren ist, soweit aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich, eine solche schriftliche Aufforderung nicht erfolgt): "...Hinsichtlich der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinszahlungen an die Firma X-AG, Schweiz…
…ergehe somit der Auftrag, die Personen zu benennen, an die die als Betriebsausgeben geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich geleistet worden seien bzw. die unvollständigen Angaben zu ergänzen. Der Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO lag eine Liste von 12 Seiten (AB Seite 71ff) mit Datum, Paragonnummer…
…andererseits der Zahlungseingang durch eine andere Person bestätigt wurde, war die Bw. der Aufforderung zur Empfängernennung nicht nachgekommen. Herr IK war nicht durch eine Vollmacht der Fa. K-GmbH zur Empfangnahme des Geldes berechtigt. Die Tatsache, dass im Auftragschreiben vom 15.11.2002 Herr IK…
…schutzwürdiges Vertrauen dergestalt gründen könnte, dass auch in Zukunft keine Aufforderung zur Empfängernennung erfolgen werde (vgl. VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265). Auch wenn der Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits bekannt war, dass die streitgegenständlichen Zahlungsempfänger im erstinstanzlichen Verfahren nicht genannt wurden bzw. werden konnten…
…98/13/0156, 21.12.1999, 94/14/0040 und 97/14/0162). Da - wie bereits oben dargestellt - der Bw. der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht nachgekommen ist, die Unmöglichkeit einer solchen Nennung auch niemals eingewandt wurde, ist von einer Anerkennung weiterer Betriebsausgaben…
…Ausgaben noch nicht gesichert. Wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannte Person nicht der Empfänger der abgesetzten Beträge ist bzw. diese gar nicht existent ist, kann § 162 BAO zur Anwendung kommen. Es ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen, wenn zwar Namen…
…der Berufungsvorentscheidung zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Sachverhalt war rechtlich wie folgt zu begründen: Entsprechend der Bestimmung des § 162 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder…
…ausgegangen werden können, dass kein Rückfluss der Provisionszahlungen an den die Provision Zahlenden erfolge. Der Betriebsprüfung seien entsprechend obig dargestellten Bestimmungen Auskünfte erteilt bzw. Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Die Empfänger der Zahlungen seien bekanntgegeben, bestehende Kontakte mit Südamerika mittels Fax verifiziert worden. Eine offenbar…
…sei es nach Aufforderung durch die Bp nicht möglich gewesen, die tatsächlichen Zahlungsempfänger zu nennen. Begründet wurde dies damit, dass dadurch in Zukunft keine Geschäftsverbindungen mit Oststaaten zustande kommen würden. Aufgrund der fehlenden Empfängernennung habe die Bp eine Kürzung des Gesamtaufwandes für Provisionen für die…
…erwiesen bzw. glaubhaft gemacht worden ist, ist der Steuerpflichtige außerdem verpflichtet, auf Verlangen der Behörde den Empfänger zu nennen. Ob die Behörde die Empfängernennung verlangt, steht in ihrem Ermessen (Doralt, aaO, Tz 271 zu § 4). Der Bw. konnte trotz entsprechender mündlicher und schriftlicher Aufforderung über…
…entsprechenden Einnahmen beim Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Auf § 162 BAO gestützte Aufforderungen zur Empfänger- bzw. Gläubigernennung sind Bescheide, nämlich verfahrensleitende Verfügungen im Sinne der §§ 94 und 244 BAO…
…Rede stehenden Fragebogens nicht geeignet seien, den Erfordernissen der Empfängernennung (Aufforderung vom 17.12.1998) zu entsprechen. Auch in der vorliegenden Berufung sei der Verpflichtung zur Nennung der Empfänger der Zahlungen nicht nachgekommen worden. Die angesprochenen Kopien der Schecks, die angeblich an Leute der G…