…Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung (VwGH 18.3.1997, 96/14/0006, ÖStZB 1997, 715), die für den Zeitraum des Berufungsbegehrens unbestrittenermaßen in C. gelegen war. Von einem verlängerten Urlaub kann bei einem einjährigen Aufenthalt und Schulbesuch im Ausland wohl keine Rede mehr…
…war der Aufenthalt und Schulbesuch des Kindes im Ausland aber damit verbunden, dass gleichzeitig auch ein Elternteil seinen Wohnsitz mit den Kindern im Ausland hatte. Genau das war jedoch nicht der Fall: Vielmehr lebten sowohl die Mutter wie auch bis vor kurzem der Vater in…
…4) Die Schulfahrtbeihilfe beträgt, wenn der Schüler für Zwecke des Schulbesuches eine Zweitunterkunft außerhalb seines inländischen Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes bewohnt, bei einer Entfernung zwischen der Wohnung im Hauptwohnort und der Zweitunterkunft a) bis einschließlich 50 km monatlich .................................................. 260 S,…
…für die Dauer des Schulbesuches in Anspruch genommen wurde, und die Kinder nach Schulende an den Familienwohnort zurückkehrten, kann von einem vorübergehenden Aufenthalt der Kinder ausgegangen werden. Ein vorübergehender Aufenthalt kann nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit zu einem Wohnort im Sinne des Art…
…im Ausland nicht unterbrochen werde. Da der Schulbesuch der Söhne in Belgrad auf voraussichtlich fünf Jahre angelegt sei, könne dieser Zeitraum nicht mehr als ein bloß vorübergehender Aufenthalt beurteilt werden. In diesem Sinne sei daher für x im Zeitraum September 2009 bis April 2012 und…
…dass Maria im maßgeblichen Zeitraum ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt hätte. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befand sich ohne jeden Zweifel im Ausland, sodass für dieses Kind gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 in Österreich tatsächlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit in der Folge auf…
…eine berufliche Tätigkeit ausübt und Sie nicht erwerbstätig sind, würde bei einem ständigen Aufenthalt des Kindes ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in l1 bestehen. Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. …
…seien bei einem ständigen Aufenthalt des Kindes in la1, in diesem Mitgliedstaat ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen bestehen würde. Da gemäß § 5 Abs 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, bestehe und n1 seit September…
…auch ihre Ferien gemeinsam mit der Familie in Osterreich verbringt. Damit sollte die Tatsache, dass ihr Aufenthalt außerhalb der gemeinschaftlichen Wohnung nur vorübergehend ist und sie sich nicht, wie von Ihnen behauptet, ständig im Ausland aufhält, ausreichend untermauert sein. Zieht man nun weiters in Betracht…
…2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des…
…13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich zum Beispiel wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse…
…2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des…
…eine Ausbildung absolvieren und in der elterlichen Wohnung in New Jersey leben. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in den USA nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse…
…2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des…
…Aufenthalt haben (und noch weitere in den folgenden Bestimmungen des FLAG genannten Bedingungen erfüllen), Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder. Nach § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…nur gelegentlicher Aufenthalt der Kinder zu betrachten sei. Der fünfmonatige Aufenthalt der Kinder und Schulbesuch in Wien seien Aufenthaltsumstände, die erkennen ließen, dass die Minderjährigen in Österreich nicht nur vorübergehend verweilten, sondern gemäß § 26 Abs. 2 FLAG zu dieser Zeit ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland…
…zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in der Türkei, der auf mehrere Jahre und nicht nur vorübergehend angelegt ist, nicht unterbrochen wird (vgl insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom…
…ständige Aufenthalt der Kinder in Ägypten nicht unterbrochen wurde (vgl. insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom 28.11.2002, 2002/13/0079, und vom 20.6.2000, 98/15/0016). Im…
…wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Tunesien nicht unterbrochen wurde (vgl. insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160; 28.11.2002, 2002/13/0079; 20.6.2000, 98/15/0016). A. und F…
…2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des…