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UFSS RV/0011-S/04Abschreibung eines verschmelzungsbedingten Firmenwertes in den Jahren 1998 und 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2006

…die Auswirkungen der Änderung abzufangen. Die Setzung einer Frist für das Außerkrafttreten der aufgehobenen Vorschrift soll die allfällige Schaffung einer Übergangsbestimmung ermöglichen. Verzichtet der Gesetzgeber auf eine legistische Maßnahme dieser Art, so müsste es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes für die "Altfälle" ab dem Jahr 2001…

UFSL RV/0445-L/02Zeitlicher Vollzugsbereich des EnFG 1979
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004Teil 1/2

…oder als der VfGH das Gesetz in der bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Gemäß Abs. 5 tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein Erkenntnis) in Kraft, wenn nicht der VfGH für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt…

UFSL RV/0445-L/02Zeitlicher Vollzugsbereich des EnFG 1979
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004Teil 2/2

…Juli 1994 außer Kraft tritt. Dieser Ausspruch konnte zunächst nur bedeuten, dass das 3. AbgÄG von 1988 bis zum Außerkrafttreten am 31. Juli 1994 gelten sollte, ansonsten wäre die Fristsetzung ohne Sinngehalt. In der weiteren Folge rechnete der VfGH mit einer Reaktion des Gesetzgebers (die…

UFSW RV/1319-W/041. Steuerpflicht einer Unfallrente im Jahr 2003 2. Anlassfallwirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2004

…eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein Erkenntnis) in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Hat der Verfassungsgerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis eine Frist gemäß Abs. 5 gesetzt…

UFSW RV/3067-W/07Festsetzung der Schenkungssteuer nach Aufhebung des Grundtatbestandes durch den VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…

UFSW RV/1600-W/06Bewertung eines GmbH-Anteiles bei absehbarem Ergebnisrückgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2010

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…

UFSG RV/0544-G/07Keine Werbungskosten für ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf des 4. August 2004 in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist das Gesetz jedoch…

UFSG RV/0323-G/07Keine Werbungskosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf des 4. August 2004 in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist das Gesetz jedoch…

UFSG RV/0100-G/06Keine Werbungskosten für ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008

…für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf des 4. August 2004 in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist das Gesetz jedoch…

UFSL RV/0756-L/07Mangels Anlassfall Anwendung der Bestimmungen des ErbSch - SchenkungsStG bis 31. Juli 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet). Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Art. 140 Abs 7 B-VG: Ist ein Gesetz…

UFSW RV/2177-W/09Ermittlung des Firmenwertes einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…

UFSW RV/0247-W/05Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Veranlagungsjahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf des 4. August 2004 in Kraft trat. Nach Art. 140 Abs. 7 B-VG ist das Gesetz jedoch…

UFSG RV/0227-G/04Steuerpflicht einer Unfallrente im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…Aufhebung durch ein Erkenntnis) in Kraft, wenn nicht der VfGH für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Hat der VfGH in einem aufhebenden Erkenntnis eine Frist gemäß Abs. 5 gesetzt, so ist das Gesetz auf alle bis zum Ablauf…

UFSS RV/0047-S/05Steuerpflicht einer Unfallrente im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2005

…ein Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben wird, verpflichtet den Bundeskanzler oder den zuständigen Landeshauptmann zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung. Dies gilt sinngemäß für den Fall eines Ausspruches gemäß Abs. 4. Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten…

UFSW RV/1688-W/13Die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof hat nicht zur Folge, dass die Jahresleistungen nach § 29 ErbStG nach dem 31. Juli 2008 wegfallen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…sich vor dem In-Kraft-Treten der Aufhebung des Grundtatbestandes ereignet hatte. Daran ändert auch die von der Berufungswerberin bevorzugte Entrichtung der Steuer jährlich im Voraus vom Jahreswert nach § 29 Abs. 1 ErbStG nichts, sodass auch in diesem Fall das Außerkrafttreten des Grundtatbestandes mit Ablauf…

UFSW RV/3023-W/10Rückforderung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…sowie zum Außerkrafttreten des § 19 Abs. 1 KBGG: Die Beurteilung, ob die Bw. durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt wird, steht dem Unabhängigen Finanzsenat nicht zu, da gemäß Art. 18 B-VG die Abgabenbehörden die geltenden Gesetze zu…

UFSW RV/2495-W/07Wechselseitige Einsetzung von Ehegatten als Bezugsberechtigte zweier Lebensversicherungen schließt den Bereicherungswillen nicht aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2010

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…

UFSW RV/2178-W/09Ermittlung des Firmenwertes einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…

UFSW RV/1232-W/07Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

…aufgehoben und darin gleichzeitig ausgesprochen, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft tritt. Auf Grund dieser vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Frist für das Außerkrafttreten lösen (mit Ausnahme der sogenannten Anlassfälle, die in den Genuss der "Ergreiferprämie" kommen) Erbschaftsfälle, bei denen der Zeitpunkt…

UFSW RV/1611-W/07Schenkung einer Apotheke/Firmenwert - Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO wegen Verfassungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…in Kraft tritt. Nach Art. 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz…