…ganz zu vermeiden. Es sei ihr aber bewusst, dass diese Ausbildung auch persönlichkeitsbildend sei. Folgender Sachverhalt ist als erwiesen anzusehen: Bw. ist bei der Fa. B. als Assistentin der Geschäftsleitung tätig. In ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 machte sie u.a. folgende Fortbildungskosten geltend: • NLP…
…Laut der vorgelegten Liste nahmen an der Ausbildung Personen mit folgenden Berufen teil: Student Sportwissenschaften, Abteilungsleiterin, Dipl.- Sozialpädagogin, im Verkauf tätige Person, EDV-Unternehmer, Studentin Kulturmanagement, Unternehmer, Kommunikations-Trainer, Abteilungsleiter Einkauf, Pädagogin, Kommunikations-Trainerin, Karriere-Beraterin, EDV-Trainerin und die Berufungswerberin als Assistentin der Geschäftsleitung…
…Sie nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und Vorlage der entsprechenden Zeugnisse als Assistentin der Geschäftsleitung im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Hierbei setzen wir voraus, dass Sie sämtliche aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und auf Grund der Arbeitszeiterfordernisse ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Wien liegt." Das FA…
…2007, RV/0571-L/07 (NLP-PUR, Practitioner einer Geschäftsführer- Sekretärin) und UFSL vom 16.2.2004, RV/1600-L/02 (NLP-Practitioner-Ausbildung einer Assistentin der Geschäftsleitung), UFSL vom 20.4.2010, RV/0990-L/08 (NLP-Resonanz-Coach-Ausbildung einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde)…
…RV/1600-L/02 (NLP-Practioner-Ausbildung einer Assistentin der Geschäftsleitung). Auch im gegenständlichen Fall ist für den Unabhängigen Finanzsenat aus dem Vorbringen der Bw und den dazu von ihr vorgelegten Seminarunterlagen, nämlich der Kurskurzbeschreibung vom 1.7.und 2.7.2008 ("KC : nlp-Resonanz…
…2009 als Assistentin (Geschäftsleitung/Geschäftsführung) tätig gewesen sei und es noch immer sei (derzeit der Firma SE als Assistentin Development) und Englisch eine Voraussetzung für ihren Beruf sei, ersuche sie, sich ihre Bildungskosten noch einmal anzuschauen. F) Am 23 September 2010 wurde der Bescheid über…
…im Unternehmen ihres Vaters als Assistentin der Geschäftsleitung ebenfalls in der Altstoffbranche tätig gewesen (Anmerkung des Referenten: Die Bw, welche mit Gesellschaftsvertrag vom 2.1.2006 gegründet wurde, ist seit Datum im Firmenbuch unter der FN eingetragen.) Bereits im Rahmen der angeführten Tätigkeit bei ihrem…
…Da der KPV xy erst am 9.11.2009 in die in Liste der gemäß gemäß § 18 Abs 1 Z 8 EStG begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurde, ist die am 8.5.2009 erfolgte Spende nicht abzugsfähig. Derzeit wird die Tätigkeit einer Assistentin der Geschäftsleitung eines…
…tätig sei, als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt gewesen. IM habe daher diverse Kontaktpersonen persönlich kennen gelernt und mit diesen bereits seit Dezember 2004 (ZK) bzw. 3/2005 (SM) unbedenkliche Geschäfte getätigt und deren Steuernummern und UID-Nummern regelmäßig überprüft. Der Versuch ihres Vaters, direkt in…
…die Geschäftsführung der Bw die Lieferungen sofort gestoppt, da es sich bei Herrn BO um einen Betrüger handle, der die Fa. GM um einen hohen Betrag betrogen hätte. In der damaligen Funktion als Assistentin der Geschäftsleitung der Fa. GM hätte die Geschäftsführerin der Bw eine…
…at, Zugriffsdatum 20. September 2007 herangezogen wurde. Der Szenenbild Assistenz scheint die Bühnenbildassistenz beim Theater zu entsprechen. Zum Film jedenfall heißt es: "In Österreich unterscheiden wir nicht zwischen AssistentInnen mit mehr oder weniger Verantwortung, auch weil den DesignerInnen ohnehin meist nur 1 AssistentIn zugestanden wird…
…bestätigte die Arbeitgeberin der Bw., dass das Unternehmen generell gleitende Arbeitszeit habe (Blockzeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 18.30 Uhr). Außerdem gab sie an, dass die Bw. schon seit Jahren als Assistentin des geschäftsführenden Direktors…
…im Streitzeitraum 2004 als außerordentliches Mitglied des Vereins glaubhaft gemacht werden konnte, jedoch im Rahmen des Antrages auf eine Steuernummer sowohl der Hauptwohnsitz auch als Ort der Geschäftsleitung mit G.Straße angegeben wurde. Ein Steuerpflichtiger kann aber auch über mehrere Wohnsitze oder/und mehrere Tätigkeitsmittelpunkte…
…zumal es sich bei der Bw. um eine kleine Aktiengesellschaft handelt. Auch wenn die variable Vergütung als angemessen betrachtet würde, kann dieser Entgeltsbestandteil, der im Wirtschaftsleben üblicherweise nur an Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt wird - was auch gegenständlich der Fall ist - nicht als Entgelt für eine…
…stelle englisches Fachvokabular im technischen und wirtschaftlichen Bereich eine Notwendigkeit für seine neue Position als Assistent der Geschäftsleitung dar. Dabei obliege ihm auch die Personalführung und das Personalmanagement für 32 Personen. Die Anforderungen, welche an Personen in der Führungsebene, insbesonders bei der Personalführung gestellt würden…
…Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt maßgebend (§ 21 BAO). Dieser wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es als absolut nicht glaubhaft erscheint, dass die 3 gemieteten Garagen während der Arbeitszeit zur Gänze von Kunden, die dort täglich 8 - 10 Stunden parken, besetzt sind und die Geschäftsleitung…
…vom 27. Juni 2012 schloss der Bw. folgende Unterlagen an: Lebenslauf des Bw. mit folgendem beruflichen Werdegang: 08/1992 bis 11/1994: K GmbH (I AG): Projektleiter, Bauleiter; 4/1995 bis 6/2000: R GesmbH, Austria, Berlin, Polen: Assistent der Geschäftsleitung, sämtliche Agenden der Projektleiter;…
…JW als Assistent der Geschäftsleitung und designierter Geschäftsführer aufgenommen worden. Er habe seitdem die operativen Agenden der Gesellschaft geleitet. Der Behauptung, KF und JW wären als Geschäftsführer bestellt worden, kann somit nicht gefolgt werden, zumal auch eine Beendigung der Geschäftsführungsfunktion des Bw, der laut Besprechungsnotiz…
…bei der Telekommunikation gewesen. Der Zeuge sei verantwortlich gewesen für: Handys, Diktiergeräte, PDA (Handheld-PC), Vertragsverhandlungen mit den Lieferanten, Schreibmaschinen usw. Herr St sei der Assistent des Zeugen und als solcher als Unterstützung zB auch für Handys zuständig gewesen. Auf nochmaliges Befragen gab der Zeuge…
…eine Assistentin der Geschäftsführung (Frau K.) angestellt habe, der die gesamte Belegverwaltung und Bezahlung oblegen sei und welche keine negative Rückmeldung erstattet habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der…