…€ angefallen. Sie setzten sich zusammen aus Aufzahlung für Sonderklasse/Zweibettzimmer in Höhe von 2.423,86 €, Beitrag für den Härtefonds von 12,41 € sowie Arzthonoraren von 3.268,37 €. Die Abgabenbehörde I. Instanz habe im angefochtenen Einkommensteuerbescheid nicht erläutert, warum die…
…7.134,00 und den Kirchenbeitrag als Sonderausgaben. Die Aufwendungen für die Kreditrückzahlungen wurden nicht anerkannt, da kein Nachweis für die Darlehensverwendung vorgelegen ist. Die Aufwendungen für die außergewöhnliche Belastung wurden mit S 27.727,00 für Arzthonorare, Behandlungsbeiträge, Apothekenrechnungen, Fahrtkosten und Familienhilfe des Bw…
…sei dieser Betrag für einen viertägigen Aufenthalt in der Sonderklasse des Sanatoriums C in D im Zeitraum 25.03.2010 bis 28.03.2010 angefallen. Vom Gesamtrechnungsbetrag entfallen EUR 906,35 auf Arzthonorare und EUR 1.076,83 (inkl. 10% USt) auf die Aufzahlungskosten Sonderklasse…
…eingebrachte Berufung wurde von der Berufungswerberin (Bw.) im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Einerseits seien ihr eigene Krankheitskosten in Höhe von € 904,66 (diverse Arzthonorare) zuzüglich Kostenanteile der Sozialversicherungsanstalt in Höhe von € 678,82 und andererseits aus der Unterbringung der Mutter im Pflegeheim ab 5…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 die Berücksichtigung folgender nachgewiesener Kosten als außergewöhnliche Belastung: Selbstbehalte für Arzthonorare (239 €), sonstige Behandlungsbeiträge an die Krankenkasse (174,72 €), Diätmittel aus dem Reformhaus (774,19 €) sowie zahlreiche Apothekenrechnungen (2.230,64 € Barzahlungen und 2.040,86…
…Ehefrau des Bw. handle es sich um steuerfreie Einkünfte, d.h. die außergewöhnlichen Belastungen für Arzthonorare und Medikamentenkosten könnten nicht im Rahmen eines Steuerausgleichs der Frau des Bw. berücksichtigt werden. Wenn man den Beruf seiner Frau im Jahr 2005 als 'Mutter' definiere, dann könne man…
…| 1.440,00 € | Behandlungen im Willi Dungl Gesundheitszentrum | 2.390,00 € | 5 Massagen | 90,00 € | Arzthonorare | 1.330,00 € | Summe | 5.250,00 € | Abzüglich Kostenersätze | -351,85 € | …
…Berufung gewertet wurde. Die Bw. legte eine Zahlungsbestätigung für eine Krankenversicherung bei und brachte vor, dass ihre Medikamentenausgaben krankheitsbedingt sind. Auch die Arzthonorare sind steuerlich sehr wohl absetzbar. Nur ein lachhafter Betrag ist für Tiere. Nicht das Finanzamt, sondern der Arzt konstatiert, was die Bw…
…in die Sonderklasse am A.Ö. Landeskrankenhaus Innsbruck verpflichtet sich der Patient im Aufnahmeformular unter anderem neben der Leistung eines Sonderklassezuschlages pro Kalendertag auch dazu, dass an ihn Arzthonorare von medizinischen LeiterInnen gemäß § 41 Tiroler Krankenanstaltengesetz 1957 in der Fassung LGBL Nr. 70/2010 (abgekürzt …
…ihn eine ansparende Bedeutung, worüber er sich im Nachhinein immer freuen würde. Zurzeit könne er damit im Zusammenhang mit seinen starken Halswirbelbeschwerden die vergangenen Ausgaben für Arzthonorare in der Höhe von Euro 360,- abdecken. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist…
…Es werde daher akzeptiert, dass der höhere Absetzbetrag für 2008 nicht gewährt worden sei. Die Behinderung als solche sei aber bereits 2008 vorhanden gewesen. Das hätte der Berufungswerber durch vorgelegte Arzthonorare belegt. Der Berufungswerber sei der Ansicht, dass auch Nichtmediziner anerkennen können, dass solche Behinderungen…
…Zweitausfertigung des Befundes in das Krankenzimmer zugestellt in einem Plastiksackerl, das eine der oben beschriebenen gleichlautende Aufschrift trägt: Externe Patienten der Röntgenordination erhalten ebenfalls einen schriftlichen Befund zur Abholung. Üblicherweise werden die Arzthonorare von der X. in fremdem Namen und fremde Rechnung eingehoben und mit…
…000,58 (Medikamente, Rezeptgebühren € 444,30; Kostenanteil SVA € 488,75; Arzthonorare abzüglich Rückvergütung € 4.067,53 - Bl. 31/2004 ESt-Akt) - Ablichtungen von Apothekenrechnungen über insgesamt € 444,30 (Bl. 32-34/2004) - Ablichtungen von Rechnungen der Fa. Fielmann über den Kauf…
…3. 2007 betreffend stationäre Aufenthalte in der Krankenanstalt WHR ) und einer rechnerischen Darstellung des sich aus den Posten Kuraufenthalt (1.003,45 €) , Medikamente (367,73 €) sowie Transportkosten und Arzthonorare (636,83 €) rekrutierenden Gesamtbetrages von 2.008 € führte der Bw. ergänzend aus…
…Datum 3. Februar 2005 erlassenen neuen Einkommensteuerbescheid 2003 wurden die beantragten außergewöhnlichen Belastungen nicht zur Gänze berücksichtigt. Es wurden lediglich Aufwendungen in Höhe von 1.807,59 € (Arzthonorare) berücksichtigt, welche allerdings durch den Selbstbehalt keine Auswirkung auf die Steuerberechnung hatten. Begründend wurde ausgeführt, dass…
…Selbstbehaltes von € 1.062 bezahlt. Aus der Rechnung des Krankenhauses gehe hervor, dass es sich fast ausschließlich um Arzthonorare handle. Grundsätzlich würden unter Krankheitskosten Arzt und Krankenhaushonorare fallen. Im Gehbereich bestünde eine 100% Behinderung. Krankheitskosten seien jedenfalls zwangsläufig. Auch falle das ausgesuchte Krankenhaus nicht…
…seiner Einkommensteuererklärung mit 8.923,-- S. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 machte er neben diversen Werbungskosten auch Aufwendungen aus dem Titel von Krankheitskosten in Höhe von insgesamt 23.050,-- S als außergewöhnliche Belastung geltend (Arzthonorare im Ausmaß von 6.617,83 S…
…Indiz für die Rechtsauffassung des Bw. sei auch die Bestimmung des § 38a KALG zu sehen, wonach das Arzthonorar weder ruhegenussfähiger Monatsbezug, noch anspruchsbegründende Nebengebühr im Sinn der gehalts- und pensionsrechtlichen Vorschriften sei. Hinsichtlich der für die Finanzbehörde entscheidenden Frage, ob das Krankenanstaltenrecht einen Honoraranspruch des…
…Indiz für die Rechtsauffassung des Bw. sei auch die Bestimmung des § 38a KALG zu sehen, wonach das Arzthonorar weder ruhegenussfähiger Monatsbezug, noch anspruchsbegründende Nebengebühr im Sinn der gehalts- und pensionsrechtlichen Vorschriften sei. Hinsichtlich der für die Finanzbehörde entscheidenden Frage, ob das Krankenanstaltenrecht einen Honoraranspruch des…
…Bw. sei auch die Bestimmung des § 38a KALG zu sehen, wonach das Arzthonorar weder ruhegenussfähiger Monatsbezug, noch anspruchsbegründende Nebengebühr im Sinn der gehalts- und pensionsrechtlichen Vorschriften sei. Hinsichtlich der für die Finanzbehörde entscheidenden Frage, ob das Krankenanstaltenrecht einen Honoraranspruch des Arztes gegenüber dem Patienten gewähre…