…Art der erbrachten Leistung: sonstige Leistungen Entgelt (ohne Umsatzsteuer) (341): 3.181,50 In Rechnung gestellte Umsatzsteuer (344): 0,00 Auftraggeber: St.Nr. Name: Dioezese A. Adr.: Adr.3 über: Hauptverband am: 09.02.2006 Bw. SV.Nr. Auftragnehmer: Bw.x Adresse: Adr.2 Art…
…FA 2/20 aufgefordert (Ergänzungsansuchen beiliegend!) die beanstandeten fehlenden Rechnungsmerkmale zu berichtigen. Diese Berichtigungen wurden der Behörde zusammen mit umfangreichen Angaben betreffend die Art und Umfang der erbrachten Leistungen (die detailliert dokumentiert wurden!) am 22.09.2003 (nach Verlängerungsansuchen) vorgelegt, und sind dort einsehbar bzw…
…müssen. Die weitere Behauptung, dass G. die o.z. Leistungen unentgeltlich erbracht hätte, ist angesichts der behaupteten Art der Tätigkeit, die auch zweifellos ein regelmäßiges Tätigwerden erfordert hätte, unglaubwürdig und steht mit den Erfahrungen des täglichen Lebens gänzlich im Widerspruch. Mag ein unentgeltliches Tätigwerden noch…
…Abs. 1 Z. 3 UStG 1994 ist in der Rechnung die Art und der Umfang der sonstigen Leistung anzugeben. Demnach müssen die Angaben in der Rechnung nicht nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (vgl die Erkenntnisse vom 7. Juni…
…00 Zahlbar nach Erhalt der Rechnung!" Die Rechnung enthält außer dem Hinweis auf die AAB 2007 keinen Hinweis auf andere Belege, aus denen Art und Umfang der für den Bw. erbrachten Leistung entnommen werden könnten. Die auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder abrufbaren Allgemeinen…
…die erbrachten Leistungen gelungen, obwohl eine Glaubhaftmachung gem. BAO ausreichend gewesen wäre. Die steuerliche Vertreterin sähe daher keinen Grund, die Rechnungen von Herrn PP und Herrn P als Betriebsausgabe und den entsprechenden Vorsteuerabzug nicht zuzulassen. Anschließend beantrage die steuerliche Vertreterin die entsprechende Korrektur der Einkommensteuerbescheides…
…die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (vgl das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni 2001, Zl 99/15/0254). Bereits diesen Anforderungen entspricht die berufungsgegenständliche Rechnung in keiner Weise. Es wurden in dieser Rechnung nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen…
…unbestritten, dass die fakturierten Bauleistungen erbracht worden seien. Umfang und Art bzw. das Vorhandensein dieser Bauleistung seien bei der im Zuge des Prüfungsverfahrens durchgeführten Betriebsbesichtigung nachgewiesen worden. Zur A-GmbH wurde vorgebracht: Die Leistung sei von einem Unternehmer im Sinne des UStG erbracht worden. Die…
…die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (VwGH 28.10.2009 2005/15/0006) Dieser Anforderung entspricht die in Rede stehende Rechnung nicht. Die Leistungsbeschreibung lässt weder erkennen, welche Material in welchem Umfang tatsächlich geliefert noch in welchem Umfang Fliesenlegearbeiten erbracht…
…das konkrete Ausmass der erbrachten Leistungen (Anzahl der Arbeitsstunden bzw der Quadratmeter) und in jenen Fällen, in denen "Material beigestellt" wurde, auch Angaben über die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des beigestellten Material vermissen. Da die zwölf oben angeführten Rechnungen der Firma SP die Erfordernisse…
…die P GesmbH erbracht hätten (Bürobedarf, Baustoffhandel). Dass das leistende Unternehmen seine Umsatzsteuer nicht abgeführt habe könne kein Argument für die Nichtanerkennung von Vorsteuern bilden. Auf den Rechnungen seien die verrechnete Stundenzahl, die Stundensätze, das Objekt, der Leistungszeitraum und die Art der durchgeführten Arbeiten angegeben…
…nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen. Allein mit der Nennung eines Bauvorhabens ("BVH") einzig mit Angabe des Auftraggebers des Bw. entsprechen die Rechnungen der A-GmbH und der K-GmbH - zu den Rechnungen Nr. 4 und 11 der A…
…würde die Rechnung der H. Bau GmbH auch den Formvorschrift des § 11 Abs. 1 Z. 3 UStG 1994 nicht entsprechen, weil diese als Leistungsbeschreibungen nur den Vermerk "Maler u. Anstreicharbeiten" enthalte, wodurch weder der Umfang noch die Art der konkret erbrachten Leistungen genau beschrieben werde…
…Feststellung der BP, dass dem Kunden "eine einheitliche Gesamtleistung in Rechnung gestellt wird", beruht allein auf der Preisgestaltung laut der Homepage. Konkrete Tatsachenfeststellungen, ob und falls ja in welcher Form irgendein Rechnungsbeleg ausgestellt worden ist, wurden nicht getroffen. Auf Grund der Art der erbrachten Leistung…
…führt die Betriebsprüfung in der Stellungnahme zur Berufung aus, dass die Auftragsschreiben allesamt auf "Diverse Baumeisterarbeiten - Pauschale" lauten und auch darin keine nähere Leistungsbeschreibung zu erblicken ist. Die Rechnungen der gegenständlichen Firmen lassen laut Betriebsprüfung zwar die Art der erbrachten Leistungen nicht aber deren Umfang…
…der Rechnung nicht nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (vgl. VwGH vom 7. Juni 2001, 99/15/0254). Bereits diesen Anforderungen entspricht die berufungsgegenständliche Rechnung in keiner Weise. Er wurden in diesen Rechnungen nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen…
…in der Rechnung nicht nur die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (vgl. VwGH 7.6.2001, 99/15/0254). Bereits diesen Anforderungen entspricht die berufungsgegenständliche Rechnung in keiner Weise. Es wurden in diesen Rechnungen nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen…
…Die Vorsteuern aus nachstehenden Rechnungen der P... Ch... KEG bzw. S... Ch... sind nicht abzugsfähig. [Die nachfolgende Aufstellung zählt die vier - unten im Erwägungsteil vollständig wiedergegebenen - Rechnungen Nr. 81, 98, 112 sowie 129 auf.] 1.1. Rechnungslegung Die erbrachten Leistungen (Art und Umfang) werden bloß…
…zudem zur Verdeutlichung der Geschäftsbeziehung zwischen der Bw. und den von ihr angeblichen beschäftigten Subunternehmer - es seien nicht einmal die einfachsten formellen Bedingungen erfüllt - herangezogen wurden, sei nur legitim. Zum Berufungsvorbringen, wonach die Fakturen der verfahrensgegenständlichen Subunternehmer Art und Umfang der erbrachten Leistungen detailliert beschreiben…
…seien diese Leistungen erbracht worden? Wenn von der BP behauptet werde, dass die Leistungen der A-GesmbH und M-GesmbH einem Fremdvergleich nicht standhielten, so sei zu fragen, mit welchem Vergleich die Ordination des Bw ohne die (zweifelsfrei notwendigen) Aufwendungen standhalten solle?" Sollte der Berufungssenat…