…Tätigkeit zu bewerten, er trage das Unternehmerrisiko, es bestehe keine regelmäßige Entlohnung, eine feste Arbeitszeiteinteilung existiere nicht. Für diese Tätigkeit sei deshalb kein Dienstgeberbeitrag vorzuschreiben. Das Finanzamt wies vorstehende Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2007 als unbegründet ab. Daraufhin beantragte der Bw. die Vorlage…
…Vertragsverhältnis zur Bw. standen, als Zeugen einvernommen und eingehend ua. zur Tätigkeitsausübung (zB. organisatorische Abwicklung), zur Arbeitszeiteinteilung, zur Möglichkeit auf den Arbeitsverlauf persönlich Einfluss zu nehmen (zB. Vertretungsmöglichkeit) und zur Entlohnungsabrechnung befragt. Aus den Befragungsprotokollen der niederschriftlich einvernommenen "Zeugen" geht ua. schlüssig hervor, dass diese…
…Berufungspunkt (Besteuerung der Einmalzahlung als sonstiger Bezug) mit der Begründung abgewiesen, dass laut Kollektivvertrag auch Überstundenpauschalien sowie Leistungen von Überstunden, die auf Grund der Arbeitszeiteinteilung zu erbringen gewesen wären, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, als Bestandteil des laufenden Entgelts gelten. Dem ausführlich begründeten…
…in der Klinik eine Übernachtungsmöglichkeit gebe, ob es einen Dienstplan bzw. eine fixe Arbeitszeiteinteilung gebe, wo sie während der Woche in W nächtige und wie oft sie im Jahr 2006 zwischen Wohnung und Arbeitstätte gependelt sei. Daraufhin legte die Bw. den Dienstvertrag sowie eine Aufstellung…
…die Aussteigestelle Bhf1Arbeitsort um 6:19 und danach haben Sie noch einen Fußweg von ca. 300 m bis zu Ihrer Arbeitsstelle zurückzulegen. Bei teilweiser freier Arbeitszeiteinteilung ist es dem Steuerpflichtigen zuzumuten, den Arbeitsbeginn so zu wählen, dass eine optimale Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel gegeben ist…
…bestehe Weisungsgebundenheit, die Tätigkeit sei als selbständige Tätigkeit ähnlich einem freien Dienstvertrag zu bewerten, es bestehe keine regelmäßige Entlohnung, eine feste Arbeitszeiteinteilung existiere nicht. Für diese Tätigkeit sei deshalb kein Dienstgeberbeitrag vorzuschreiben. Mittels 2. Berufungsvorentscheidung vom 29. Jänner 2008 gab das Finanzamt der Berufung statt…
…Der Geschäftsführervertrag könne sowohl von ihm als auch von der Bw. jährlich gekündigt werden. Eine Weisungsbindung liege nicht vor, die Arbeitszeiteinteilung sei offen, die Erholungsmöglichkeit könne frei gewählt werden und auch eine Vertretung auf eigene Kosten sei möglich. Auch gäbe es keinen Dienstnehmerschutz. M.B…
…noch wie folgt ergänzt: der Arbeitnehmer sei Geschäftsführer gewesen und damit nicht den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unterlegen. Die Arbeitszeiteinteilung sei durch die Erfordernisse seiner Funktion als Geschäftsführer bestimmt worden. Der Arbeitnehmer sei daher auch häufig an Samstagen und Sonntagen seinen Verpflichtungen als verantwortlicher Geschäftsführer nachgekommen…
…Er sei Hilfsarbeiter und arbeite für die Bw; über den Lohn sei nicht gesprochen worden. Auf Grund dieses Arbeitspensums war den Gesellschaftern der Bw eine freie Arbeitszeiteinteilung schon aus faktischen Gründen nicht möglich. Ein ihnen verbleibender Spielraum für eine eigene unternehmerische Gestaltung ist demnach nicht…
…dass neben der Vertretung der Gesellschaft der Geschäftsführer mit allen nur denkbaren Tätigkeiten im Betrieb befasst ist, sofern dazu die Notwendigkeit gegeben ist. Die Arbeitszeiteinteilung obliegt dem Geschäftsführer sowohl dem Umfang nach als auch der zeitlichen Lagerung nach eigenem Ermessen, gleiches gilt für den Urlaub…
…Der Auftragnehmer unterliegt nicht der Betriebsordnung des Unternehmens und ist auch berechtigt, sich vertreten zu lassen bzw. sich Hilfskräfte zu bedienen. 3. Der Auftragnehmer unterliegt keinen fixen Arbeitszeiteinteilung. 4. Der Auftragnehmer wird als freier Dienstnehmer gemäß § 4(4) ASVG angemeldet. ... 5. Der Auftragnehmer hat für…
…Entgelt, das dem Dienstnehmer gebührt hätte wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre. 8. Als Bestandteil des regelmäßigen Entgelts im Sinne von E gelten auch Überstundenpauschalien sowie Leistungen von Überstunden, die aufgrund der Arbeitszeiteinteilung zu erbringen gewesen wären, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre…
…Büro kommen. Der offizielle Betriebsort des Ortsvertreters ist der Wohnort. Es gibt keine fixe Arbeitszeiteinteilung und keine Anwesenheitsverpflichtung. Berufungsergänzend teilte der steuerliche Vertreter in einer Mail vom 3. Juni 2012 dem Unabhängigen Finanzsenat mit, dass der Büroraum im Jahre 1995 zwangsläufig durch Schließung des Kundenbüros…
…12.30 Uhr. Auf Verlangen bzw. Anordnung des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden bzw. Mehrstunden im gesetzlichen Rahmen verpflichtet. Änderungen der Arbeitszeiteinteilung bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten (§ 19c AZG)." Aus der ebenfalls vorgelegten Bestätigung der Firma V.W&W. vom 13. August 2010…
…G im Berufungsjahr (zB durch Zeitaufzeichnungen) nachzuweisen. Aus den vorgelegten Unterlagen müssen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sowie der Beginn und das Ende der Tagestätigkeit hervorgehen. 3) Erfolgte die Arbeitszeiteinteilung auf Grund von Anordnungen Ihres Arbeitgebers bzw. auf Grund dienstlicher Notwendigkeiten oder war diese frei wählbar…
…daraus resultieren, dass aufgrund der fixen Arbeitszeiteinteilung und der strengen Sicherheitsbestimmungen in diesem Werk auch Subfirmen nur zu diesen fixen Zeiten arbeiten könnten und auch nur dementsprechend Zugang zum Stahlwerk hätten. Der Auftragnehmer könne auch von anderen Personen oder Firmen Aufträge annehmen. Die Bw. sei…
…Es sei die Regel gewesen, dass sie am Montag irgendwann vormittags angekommen seien und am Donnerstag oder Freitag irgendwann heimgefahren seien. Die Arbeitszeiteinteilung sei nicht in der Entscheidung des Bw. gelegen. Ob selbständige Tätigkeit oder im Angestelltenverhältnis hätte bei den bezahlten 19,00 netto für…
…2007 und 2008 tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten mögen an Hand von Arbeitsaufzeichnungen, aus denen Beginn und Ende der Tagestätigkeit hervorgehen, belegt werden. 6) Erfolgte die Arbeitszeiteinteilung auf Grund von Anordnungen Ihres Arbeitgebers bzw. auf Grund dienstlicher Notwendigkeiten oder war diese frei wählbar? 7) Gab es bestimmte…
…darstellt, sowie die Gutachten, je nach Auftragslage auch nicht in einem geregelten Zyklus auszufertigen sind, ist die Möglichkeit und de facto gelebte flexiblere Arbeitszeiteinteilung aus wirtschaftlicher Sicht erforderlich. Bei der Beurteilung ist daher besonders von Relevanz, ob (und in welchem Ausmaß) eine Arbeitsleistung erbracht wurde…
…es Termine mit Außenprüfern oder Klienten gibt. Die Bw. arbeite in der Regel fünf Stunden am Tag, daher sei auch eine entsprechend flexible Arbeitszeiteinteilung - soweit dies die beruflichen Anforderungen zulassen - möglich. Die Bw. verwende den Autobus nach St. Pölten, fahre von dort mit der Bahn…