…fallen auch Ausgaben für Arbeitsmittel unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und zwar unabhängig davon, ob derartige Arbeitsmittel auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsmittel ausdrücklich anordnet (vgl…
…werden. Im vorliegenden Fall sind folgende Punkte strittig: 1. Privatanteil für PC und EDV-Zubehör: Unbestreitbar sind der vom Berufungswerber bereits im vorhergegangenen Jahr angeschaffte PC sowie das im Berufungsjahr angeschaffte Zubehör notwendige Arbeitsmittel. Da derartige Geräte jedoch wegen ihrer Beschaffenheit eine berufliche und private…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Ausgaben oder Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Z. 7 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere die Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten abzuziehen. Dem gegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Lehrer und beantragte in seiner Erklärung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr Werbungskosten für Arbeitsmittel (677,43 Euro) und Fachliteratur (333,09 Euro). Mittels Vorhaltes wurde der Bw…
…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Z. 7 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere die Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten abzuziehen. Dagegen sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit.a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben der privaten Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie…
…des UFS zu einem ähnlich gelagerten Fall betreffend eine Montblanc Füllfeder hin. Nach dieser Entscheidung würden Schreibgeräte auch dann neutrale Gegenstände bzw. Arbeitsmittel darstellen, wenn sie höhere Anschaffungskosten als das billigste denkbare Schreibwerkzeug aufweisen. Zur repräsentativen Mitveranlassung führe der UFS weiters aus: Nur die im…
…Der oben geschilderte Verfahrensablauf ergibt sich zweifelsfrei aus dem Akteninhalt und wird der Entscheidung zugrunde gelegt. Die beantragten Werbungskosten lassen sich folgendermaßen aufgliedern: 1. Arbeitsmittel € 928,05 a) Die dazu vorgelegten Rechnungen lassen erkennen, dass es sich dabei um EDV-Soft - und Hardware handelt…
…bestimmte Teststellungen auf der EDV- Anlage des Dienstgebers auszuprobieren, da bei einem Fehlschlag der Zusammenbruch des Firmennetzes drohe. Die als Werbungskosten geltend gemachten EDV- Arbeitsmittel seien dem Bw. vom Dienstgeber nicht ersetzt worden. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage auf dem EDV- Sektor und das…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Zu den Werbungskosten zählen auch Arbeitsmittel (Z 7). Die Bw. war im Berufungsjahr vom 1.1. bis 4.12.2006 als Teilzeitverkäuferin bei der F. HandelsgesmbH & Co…
…März 2006 durchgeführt; dabei anerkannte das Finanzamt die geltend gemachte Grundumlage und die Reisekosten zur Gänze, berücksichtige aber unter dem Titel "Arbeitsmittel" und "sonstige Werbungskosten" nur Aufwendungen in Höhe von 262,25 € (AfA für PC) bzw. 1.023,44 € (60% der Telefonkosten) als…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 als Werbungskosten Arbeitsmittel (Bürobedarf) in Höhe von 763,47 Euro und Fachliteratur in Höhe von 372,40 Euro geltend. Mit Einkommensteuerbescheid vom 22…
…folgende Werbungskosten (WK) geltend machte: | Aufwand | Betrag (€) | Arbeitsmittel | 404,30.- | Fachliteratur | 1.078,42.- | Aus- und Fortbildungskosten | 6.036,49.- | Sonstige WK | 1.015,43.- Mit Schreiben vom 3.12.2004 wurde der Bw…
…oder die Verfahrensergebnisse handschriftlich festgehalten werden müssten. Es kann nicht widerlegt werden, dass die Bw das Diktiergerät zu dienstlichen Zwecken nutzt. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsmittel, das auch dann absetzbar ist, wenn der Dienstgeber ein gleichartiges Gerät zur Verfügung stellen würde. In diesem…
…zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zumutbar sei. Strittig ist, ob der Bw - im Hinblick auf ihre Behauptung - dass sie am Arbeitsplatz ihren PKW als Arbeitsmittel benötige - die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw nicht zumutbar im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 EStG ist und…
…Arbeitsstätte aufhält, weil allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten oder durch die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken abgefangen werden können. 2. Zu den Aufwendungen für Arbeitskleidung ("Arbeitsmittel") (lt. Kz. 719…
…sei aus beruflichen Gründen notwendig, weil die meisten Tätigkeiten sowie die Rufbereitschaften nur mit einer ständigen Verbindung zum Firmennetzwerk durchgeführt werden könnten, ist nachvollziehbar. Kosten für das Internet können als Kosten für Arbeitsmittel beruflich veranlasst sein (vgl. oa Kommentar zum EStG, Tz 33 zu § 16…
…Jahr 2007 wurde der Bw. mit Vorhalt vom 11. April 2008 einerseits zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert, inwieweit die in der Beilage zur Einkommensteuererklärung angeführten Arbeitsmittel (2 Ferngläser, Drechselmaschine) zur Berufsausübung vonnöten seien, andererseits um belegmäßigen Nachweis der Mobiltelefonkosten bzw. des zum Ansatz gebrachten…
… 20 EStG (Kosten der privaten Lebensführung, Aufteilungsverbot) ausgeführt, es sei keine eindeutige und ausschließliche berufliche Veranlassung zu erkennen. Gegen die Nichtberücksichtigung dieser Arbeitsmittel als Werbungskosten richtet sich die gegenständliche Berufung mit dem Vorbringen, aufgrund der Witterungsschwankungen (Niederschläge, unterschiedliche Temperaturen etc) und längere Stehzeiten während des…
…objektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden würden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen würden und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen würden. Bezüglich der als "Arbeitsmittel" geltend gemachten Aufwendungen wurde nach Wiedergabe des Gesetzestextes des § 20 Abs. 1 Z…
…Kranführer, folgende Werbungskosten geltend: Pendlerpauschale 2.664 € und sonstige Werbungskosten 626,88 €. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 begehrte er den Abzug nachstehender Werbungskosten: Pendlerpauschale 2.797,50 €, Arbeitsmittel 172,46 €, sonstige Werbungskosten 385,46 €. Mit dem am 11. Juni…