…VwGH 22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Regel denjenigen Geschäftsführer, dem die Besorgung der steuerlichen Agenden oblag. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob verletzt, dass…
…wobei zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer aus. Jeder Vertreter trägt dann zunächst lediglich für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf…
…zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, sich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer auswirkt. Jeder Vertreter trägt dann zunächst lediglich für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht, dass ein Geschäftsführer sich nur noch auf…
…nachzuweisen. In seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2009 erklärte der Bw. durch seinen Rechtsvertreter, bei einer internen Arbeitsaufteilung zwischen mehreren Geschäftsführern befreie die ständige Rechtsprechung jenen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht betraut ist, von der Haftung, da bei diesem kein Verschulden vorliege…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Bei mehreren Vertretern können die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Jedem…
…Zimmereinteilung, die Kopie eines Grundbuchsauszuges (Eintragung eines Schuldscheines für das Land NÖ und einer Pfandurkunde für ein Bankinstitut) vor und beschrieb die Arbeitsaufteilung wie folgt (Blatt 36 und 37/2003): "Plan für Arbeitsteilung - Herr r ist in vollem Umfang zuständig für Reparaturen im Haus, da…
…die Ehefrau des Bw.. In diesen Jahren seien die Gehälter der Ehegatten noch nicht aufgeteilt gewesen, obwohl eine entsprechende Arbeitsaufteilung bestanden habe. Mit Bescheid vom 12. Februar 2004 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit 5.323,75 € festgesetzt. Das Finanzamt zog dabei…
…keine bloße Mitwirkung im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit vorliege. Es sei nicht zutreffend, die steuerliche Anerkennung dieser Leistungen ausschließlich auf die Goldschmiedetätigkeit einzuschränken bzw. werde dies der tatsächlichen Arbeitsaufteilung im Betrieb des Bw. nicht gerecht. Von der Gattin würden auch steuerlich relevante Tätigkeiten erbracht…
…22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortung in der Regel denjenigen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob verletzt, dass…
…Z für die kaufmännischen Agenden der A.GmbH zuständig gewesen sei, so ist ihm entgegen zu halten, dass eine Arbeitsaufteilung zwischen mehreren Vertretern nicht bewirkt, dass sich ein Vertreter nicht mehr um die Tätigkeit der anderen kümmern muss. Jedem Vertreter obliegt die Überwachung der anderen…
…22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortung in der Regel denjenigen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob verletzt, dass…
…Wahrnehmung abgabenrechtlicher Obliegenheiten zu haben, sodass er die vom Finanzamt eingelangte Post ungeöffnet an diese weitergeleitet habe. De facto habe eine Arbeitsaufteilung bestanden, wonach der Beschuldigte für das operative Geschäft und seine Eltern für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig gewesen seien, zu deren Wahrnehmung er keine…
…97/14/0080). Bei mehreren Vertretern könnten die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirke allerdings nicht, dass die Vertreter sich untereinander nicht um die Beaufsichtigung der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten zu kümmern bräuchten. Der Berufung folgend werde zudem festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Abberufung…
…dafür zur Verantwortung zu Ziehende. Ihr Mann habe sich auf das Verfahren nur eingelassen und die Verantwortung auf sich genommen, weil er ihr helfen wollte. Zur konkreten Arbeitsaufteilung im Einzelunternehmen: Die Rechnungen bzw. Gutschriften des Einzelunternehmens habe ihr Gatte erstellt, die Zahllasten oder Gutschriften für…
…Bw. zur Haftung herangezogen wurde, liegen nach diesem Zeitpunkt. Im Übrigen können bei mehreren Geschäftsführern die Aufgaben verteilt werden. Eine derartige Arbeitsaufteilung bewirkt allerdings nicht, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit der anderen nicht mehr kümmern braucht. Die Geschäftsverteilung kann einen Vertreter aber exkulpieren…
…angeregt (Schreiben vom 19. August 2002). Anlässlich dieser abgabenbehördlichen Prüfung wurde auch die Bw. und ihre Mutter hinsichlich der Arbeitsaufteilung, der Pachtzahlungen und der näheren Details einvernommen (Aktenvermerk vom 14. Oktober 2002). Der Abgabenbehörde sind dadurch Sachverhaltselemente zur Kenntnis gelangt, die ihr bis dahin nicht…
…1992, 92/14/0019, kann im Hinblick auf die üblicherweise erfolgende Arbeitsaufteilung eines von Ehegatten geführten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein auch nur von einem der Gesellschafter geführter Betrieb bzw. eine nur von einem der Gesellschafter ausgeübte Betätigung eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit sein, wenn…
…getrennt und wurden 2005 geschieden. Grund für die Scheidung sei der Umstand gewesen, dass WA eine um zehn Jahre jüngere Lebenspartnerin gefunden habe. Die Arbeitsaufteilung im Unternehmen des Beschuldigten wäre so gewesen, dass sich MA um die Buchhaltung gekümmert habe, die Abgabenerklärungen unterschriftsreif erstellte und…
…Vorstandsmitgliedern eine Aufgabenverteilung vereinbart wurde. Eine solche Geschäftsverteilung wirkt sich nämlich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandmitglieder aus. Jedes Vorstandsmitglied trägt dann zunächst nur für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei größter Spezialisierung, nicht, dass ein Vorstandsmitglied sich…
…den geprüften Jahren sehr deutlich ab, in den ersten Jahren des freien Dienstverhältnisses (nicht Prüfungszeitraum) wurden noch mehr Stunden gearbeitet. Auch die Arbeitsaufteilung lässt sehr deutlich den Umstand hervortreten, dass der freie Dienstnehmer sehr wohl seine Arbeitsstunden frei bestimmt hat, da doch sehr große Schwankungen…