…Zl. 1251/69, Slg. Nr. 4234/F ist unter "Arbeiterwohnstätte" eine Wohnstätte zu verstehen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sein muss, dass sie einerseits geeignet ist, das Wohnbedürfnis eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen und andererseits für ihre Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter…
…1251/69, Slg. Nr. 4234/F ist unter "Arbeiterwohnstätte" eine Wohnstätte zu verstehen, die nach ihrer Größe und Ausstattung so beschaffen sein muss, dass sie einerseits geeignet ist, das Wohnbedürfnis eines Durchschnittsarbeiters zu befriedigen und andererseits für ihre Erwerbung nur einen für einen Durchschnittsarbeiter erschwinglichen…
…Anlage von 40 Reihenhäusern, bei denen die Grundstücksgröße höchstens 400 m² betrage. Für das Vorliegen einer Arbeiterwohnstätte spreche auch die Tatsache, dass die gesamte Konzeption von einem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen erstellt worden sei. Gegen die Einbeziehung der Loggia in die Gesamtnutzfläche wurde eingewendet, dass diese trotz…
…Anlage von 40 Reihenhäusern, bei denen die Grundstücksgröße höchstens 400 m² betrage. Für das Vorliegen einer Arbeiterwohnstätte spreche auch die Tatsache, dass die gesamte Konzeption von einem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen erstellt worden sei. Gegen die Einbeziehung der Loggia in die Gesamtnutzfläche wurde eingewendet, dass diese trotz…
…welche ihrer Ausstattung nach ebenfalls nicht für Wohnzwecke geeignet seien.Ebenfalls zur Nutzfläche hinzugezogen worden sei die ummauerte Fläche eines Kachelofens im Erdgeschoß. Darüberhinaus sei zur Definition des Begriffes "Arbeiterwohnstätte" das WFG als auch das WGG heranzuziehen, da das GrEStG keine Quadratmeterbeschränkung kenne. Am 22…
…nach außen manifestiert, ein Wohnhaus von mehr als 130 m2 Wohnnutzfläche errichten lassen zu wollen. Damit ist der Willensentschluss, ursprünglich ein Haus errichten zu lassen, dem die Eigenschaften einer Arbeiterwohnstätte fehlten, zu Tage getreten und damit die Steuerpflicht nach § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 entstanden…
…schaffenden Arbeiterwohnstätte durch eine Person, die die Wohnstätte als Eigenheim übernimmt. Ein derartiger Erwerbsvorgang unterlag nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durfte bei einer Arbeiterwohnstätte die…
…haben mit Kaufvertrag vom 6. März 1985 die Liegenschaft EZ 1277, KG G mit der Absicht, darauf eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, um einen Gesamtkaufpreis von 380.000,-- S je zur Hälfte erworben und für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 lit…
…1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 (Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) in Anspruch genommen und seitens des Finanzamtes auch vorläufig gewährt. Nach Anfragen - zuletzt im Jahre 1995 - setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 16.3.1995 für die Bw. wegen Überschreitung des höchstzulässigen Nutzflächenausmaßes von 130…
…1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 (Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) in Anspruch genommen und seitens des Finanzamtes auch vorläufig gewährt. Nach Anfragen - zuletzt im Jahre 1995 - setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 16.3.1995 für den Bw. wegen Überschreitung des höchstzulässigen Nutzflächenausmaßes von 130…
…1 Z. 2 lit. a des auf den gegenständlichen Fall noch anzuwendenden GrEStG 1955 nahm von der Besteuerung den Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten aus. Die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (§10 Abs. 1 GrEStG 1955). Das gegenständliche Bauherrenprojekt war…
…Straße ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichtet worden. In der Bilanz 1997 sei ein Anteil von 24 % (für Arbeiterwohnstätte im Obergeschoß 112,58 m² und Weinkeller 30 m²) der Baukosten 1997 unter Anlagen in Bau aktiviert worden. 1998 sei dieser Anteil aus dem Betrieb ausgeschieden…
…Straße ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichtet worden. In der Bilanz 1997 sei ein Anteil von 24 % (für Arbeiterwohnstätte im Obergeschoß 112,58 m² und Weinkeller 30 m²) der Baukosten 1997 unter Anlagen in Bau aktiviert worden. 1998 sei dieser Anteil aus dem Betrieb ausgeschieden…
…gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 2. Juli 1985 erwarb der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) ein Grundstück und beantragte für diesen Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte (§ 4 Abs. 1…
…begründend ausgeführt, dass die geltend gemachten Vorsteuerbeträge einerseits die Vorsteuer für ein Navigationsgerät beträfen, andererseits Vorsteuer aus dem Einkauf von Möbeln, welche in einer Arbeiterwohnstätte der Bw. installiert worden seien. Das Navigationsgerät diene dem Mitarbeiter zur Auffindung von Geschäftspartnern des Unternehmens in Österreich, sei also…
…ab dem 1. Oktober 1995 als Einzelunternehmer weiter. Vom damaligen Steuerberater wurden bei der Betriebsübernahme die weiterentwickelten Buchwerte des gesamten Betriebes (ohne Arbeiterwohnstätte) nach J.T. fortgeführt. Die auf Grund des Campingplatzbetriebes anfallenden Abgaben wurden 1995 bislang lediglich bei C.T. (St.Nr. XX) erfasst…
…Geldaufwendungen umfasst, die der (die) Käufer oder deren Rechtsnachfolger zum Erwerb des Grundstückes und zur Errichtung des Wohnhausrohbaues hatte(n), allerdings ohne Wertsicherung und ohne zwischenzeitige Verzinsung". Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a GrEStG…
…Geldaufwendungen umfasst, die der (die) Käufer oder deren Rechtsnachfolger zum Erwerb des Grundstückes und zur Errichtung des Wohnhausrohbaues hatte(n), allerdings ohne Wertsicherung und ohne zwischenzeitige Verzinsung". Für diesen Erwerbsvorgang wurde zunächst Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a…
…Geldaufwendungen umfasst, die der (die) Käufer oder deren Rechtsnachfolger zum Erwerb des Grundstückes und zur Errichtung des Wohnhausrohbaues hatte(n), allerdings ohne Wertsicherung und ohne zwischenzeitige Verzinsung". Für diesen Erwerbsvorgang wurde zunächst Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a…
…Geldaufwendungen umfasst, die der (die) Käufer oder deren Rechtsnachfolger zum Erwerb des Grundstückes und zur Errichtung des Wohnhausrohbaues hatte(n), allerdings ohne Wertsicherung und ohne zwischenzeitige Verzinsung". Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Schaffung einer Arbeiterwohnstätte gemäß § 4 Abs.1 Z 2 lit. a GrEStG…