…zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…deutlich über der für das Jahr 2009 mit € 522.127,16 festgesetzten Körperschaftsteuer liegen würden. Laut Berufungsvorentscheidung könne die Bekanntgabe von Anzahlungen durch Verrechnungsweisung auf dem Einzahlungsbeleg erfolgen. Diese Bekanntgabe auf den Einzahlungsbelegen sei eindeutig erfolgt und sei dies auch gleichlautend auf dem Steuerkonto…
…worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…verzögern können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…Leistung tritt das vor der Ausführung der Leistung vereinnahmte oder angeforderte Entgelt (Teilentgelt) sowie der darauf entfallende Steuerbetrag. Aus der Rechnung muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Anzahlung abgerechnet wird zB durch die Bezeichnung der Rechnung als " Anzahlungsrechnung über den am ..... vereinnahmten Teilbetrag"…
…die so genannten Respirofristen gemäß § 211 Abs. 2 und 3 BAO nicht anwendbar seien. Maßgebend für die Nachforderungszinsen vermeidende bzw. vermindernde Wirkung entrichteter Anzahlungen sei der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung; bei Überweisungen im Sinn des § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelte der Tag der…
…418,58 festgesetzt worden. Auf Grund der im Jahr 2001 geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von € 13.495,35 sowie der entrichteten Anzahlung auf die Körperschaftsteuer 2001 in Höhe von € 185.900,00 habe sich aus dem Bescheid vom 27. November 2002 eine Abgabengutschrift…
…sind die Beiträge als Anzahlungen für zukünftige Leistungen zu qualifizieren und sind daher steuerpflichtig." Die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer stellen sich laut Ausführungen des Prüfers wie folgt dar: 1999 und 2000: 272.727,27 S + 10 % Umsatzsteuer Unter Hinweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…
…Februar 2006 betragen EURO 79,33 und errechnen sich wie folgt: | Anspruchszinsen BVE | Zeitraum | Anzahlung | Nachzahlung BVE | Zinsbasis | Tage | Tages-zinssatz | Zinsen | 01.10.2005 | 24.500,00 | 27.530,76 | 3.030…
…20. April 2004 wurden dem Bw. vom Differenzbetrag (8.032,22 €) Anspruchszinsen in Höhe von 146,55 € wie folgt vorgeschrieben: | Zeitraum | Differenz- betrag | entrichtete Anzahlung | Bemessungs- grundlage | Anzahl Tage | Tageszins- satz | Zinsen | 1. 10. 2003…
…später berichtige. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…worden sei. Bei der Berücksichtigung dieser Anzahlung wären keine Anspruchszinsen festzusetzen. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 20.6.2002 als unbegründet ab. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 3.7.2002 wurde ausgeführt, dass der…
…erworben hat. Darüber hinaus wurden von der Bw. im Zeitraum Jänner bis Juni 2008 Anzahlungen auf Energierechnungen auf Basis des laufenden Energieverbrauches für den Zeitraum Jänner bis Juni 2008 geleistet. Begründend wird von der Bw. als Eventualantrag ausgeführt, in einer mündlich erteilten Auskunft habe das…
…54 | 143.024,47 | 355.606,01 | zuzügl./abzügl. Anzahlungen KG: | | | | Strom kWh: | - 128.526,81 | 128.526,81 | - | Gas m3: | - 14.065,31 | 14.065,31 | - | zurechenb. kWh inkl…
…erster Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
… 150 BAO statt. Den nach § 149 BAO angefertigten Berichten sowie den Niederschriften ist - soweit berufungsrelevant - Folgendes zu entnehmen: 1) Monate 4-12/2009 und 1-2/2010 1) Anzahlungsrechnungen - Teilrechnungen Die Teilrechnungen, für die bereits Leistungen erbracht und abgerechnet wurden, werden von der BP der…
…Juni 2011 ab, weil der Bw. die geleisteten Zahlungen nicht konkret als Anzahlungen für die Einkommensteuer gewidmet habe. In der Folge stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. In eventu begehrte die Bw. die Nachsicht der strittigen…
…vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Im Zuge der Nachschau wurde festgestellt, dass im Oktober 2005 eine Wohnung als Vorsorgewohnung mit Umsatzsteuer verkauft worden ist und die Anzahlungen nicht als steuerpflichtige Umsätze behandelt wurden. Die Hinzurechnung von € 199.073,84 erbrachte eine Umsatzsteuernachzahlung von € 39.814…
…2005 wurde vom steuerlichen Vertreter eine berichtigte UVA für Oktober 2004 eingebracht. In dieser ist oben genannter Umsatz nicht mehr enthalten. Die Begründung lautet wie folgt: Die AR 424/R ist als Anzahlungsrechnung einzustufen, für die die USt-Pflicht erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung entsteht…