…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…lautet: "(1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…Abs. 1: Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
… 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft…
…dies jedoch unterlassen worden sei, liege auch kein minderer Grad des Versehens vor. Gegen den Abweisungsbescheid brachte die Bw. Berufung vom 29.07.2010 ein, und zwar im Wesentlichen unter Wiederholung der Ausführungen im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Diese Berufung wurde dem…
…Mit Eingabe vom 18. Dezember 2008 stellte der Rechtsvertreter im Namen des Berufungswerbers (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2001. Unter einem wurde die…
…Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 11. Jänner 2010 betreffend den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens vom 7.1.2010 hinsichtlich der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
…diesem Grund einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattzugeben wäre(vgl. VwGH vom 7.8.1992, 92/14/0033). Der Berufung war daher der Erfolg zu versagen und der Spruch des angefochtenen Bescheides abzuändern. Zum Antrag des Bw. auf Durchführung einer mündlichen…
…Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der BAO als Rechtsbehelf zu sehen, da ein bereits abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden solle, um dem Antragsteller die Wahrung von Gemeinschaftsrecht zu ermöglichen. Die BAO sehe für die Versäumung einer Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
…spätestens am 19. Oktober 2004 Kenntnis von der Verhängung einer Geldstrafe nach dem Finanzstrafgesetz aus dem Monat März 2004 gehabt (siehe Zeitraumbezeichnung auf der Buchungsmitteilung 03/2004). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 30. November 2004 ist daher jedenfalls außerhalb der Monatsfrist…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gehindert sei. Eidesstättige Erklärungen der Geschäftsleiter und des Anwaltes zur Bestätigung des Vorbringens sind dem Wiedereinsetzungsantrag angeschlossen bzw. wurden nachgereicht. Mit Bescheid vom 18. Juli 2002 hat das ZASE den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen…
…zuerst an den Zustellbevollmächtigten B. versendet worden wäre. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 Abs. 1 BAO im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall weder ein unabwendbares noch unvorhergesehenes Ereignis vorliege, das eine Wiedereinsetzung rechtfertigen…
…7.4.1999 wurde von der Bw. gegen den Umsatz-und Körperschaftsteuerbescheid 1997 sowie gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner 1998 Berufung erhoben. Mit gleichem Datum wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gestellt. Dieser wurde mit Bescheid vom 29…
…folgt: "(1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…an den rechtskundigen Vertreter ein strengerer Maßstab anzulegen und könne das Vorgehen des Steuerberaters im vorliegenden Fall nicht mehr als leicht fahrlässig eingestuft werden. Da somit die Vorraussetzungen gemäß § 308 Abs. 1 BAO nicht vorliegen würden, sei der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
…erhoben. Mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sollen Rechtsnachteile einer Partei, die wegen eines Fristversäumnisses, die durch ein unvorhergesehenes und unabwendbar eingetretenes Ereigniss bedingt sind, beseitigt werden, wenn innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist ein Antrag gestellt wird. Ein Antrag auf "Aufhebung" eines…
…§ 167 Abs.1 FinstrG ist u.a. gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten eines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder…
…Oktober 2006 eingelangten "ANTRAG AUF WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND bzw. jedweder andere Rechtsgrund zur Vernichtung dieses Beschlusses" für sich und auch für die Ges.m.b.H.. gestellt. Der beim Berufungswerber unter dem Zeichen EN2268 geführte Antrag wurde beim Verwaltungsgerichtshof unter der Zahl 2006…
…Oktober 2005 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien sodann den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO ab, da entsprechend § 34 (1) 10 ErbStG idF AbgÄG 2004 die Befreiungsbestimmung des § 15 (1) 6 ErbStG nur auf alle Vorgänge anzuwenden sei…
…Zollamtes Wiener Neustadt vom 21. Februar 2000, GZ. 226/02159/5/97, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen stand gemäß § 308 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…