…sondern stellen nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates eine auffallende Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht dar. Für die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO bleibt somit kein Raum. Das Finanzamt ist dem Antrag des Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages wegen verspäteter Einrichtung seiner Einkommensteuervorauszahlung daher zu…
…Auffassung kann ein solcher Antrag bereits vor Festsetzung des Säumniszuschlages gestellt werden (vgl. Ritz, BAO3, § 217, Tz 64). Die Regelung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages…
…2004 fällig gewesen ist, erst am 2. April 2004, dh. verspätet, entrichtet worden ist. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen iSd. § 217 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Schulden fehlt, wenn überhaupt kein…
…7 BAO Gebrauch zu machen, liegen somit nicht vor. Das Finanzamt ist dem in der Berufung gestellten Antrag der Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Abgabenentrichtung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 10. September 2007
… 217 Abs. 1 und 2 BAO einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 97,37 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 11/2008 fest. Mit Eingabe vom 4. März 2009 stellte der Bw einen Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages, da ihn keine grobe…
…ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. § 217 Abs. 7 BAO sieht ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für…
…ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. § 217 Abs. 7 BAO sieht ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für…
…5, 6 und 10 BAO für die Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages entsprechende Abgabenschuld iHv. 8.200,00 € bis zum Stichtag iSd. § 217 Abs. 3 BAO, d. w. der 18. Juli 2005, nicht entrichtet und auch ein entsprechender Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages iSd…
…mit dem ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 29.3.2007 wurden aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung die Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2004 und 2005 wieder aufgenommen…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und bringt ergänzend vor: Die Behörde erster Instanz geht in ihrer Begründung lediglich auf die in § 217 BAO geregelten, objektiven Säumnisfolgen ein, lässt jedoch die Möglichkeit der Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages bei nicht grobem Verschulden des Abgabepflichtigen gemäß Abs…
…Berufung erhoben, und ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO gestellt. Die Berufungswerberin führte darin im Wesentlichen aus, es seien anlässlich einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 9/2003 bis 1/2004 vom Prüfer Feststellungen dahingehend getroffen worden, dass im…
…eines ersten Säumniszuschlages vom 3. August 2009 als unbegründet abzuweisen. ad 2) Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insofern herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen…
…sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß…
…Antrag auch in einer Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, BAO3, § 217, Tz 65). 2.2. Die Regelung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages…
…Elisabeth Röbl, vom 11. September 2006, mit dem der Antrag vom 16. Oktober 2006 auf Herabsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. September…
…begründete diese Anträge damit, dass die entsprechenden Erlagscheine irrtümlich nicht mit den anderen betreffend die zu diesem Termin zu zahlenden Verbindlichkeiten zur Bank gegeben worden wären, obwohl diese bereits vom Geschäftsführer unterschrieben gewesen wären. Die Bewilligung eines Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt…
…Ein derartiger Antrag kann auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden, da Berufungserledigungen grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung Bedacht zu nehmen haben (vgl. Ritz, BAO3, § 217 Tz 65). Voraussetzung für eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages ist es…
… 217 Abs. 7 BAO nicht den Intentionen des Gesetzgebers entspricht, liegt nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf der Hand. Demnach führt das Fehlen eines groben Verschuldens nur dann zur Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages, wenn das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung vom Begünstigungswerber im Rahmen der…
…Im Fall eines Erfolges der Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 17. 12. 2008 könne aber ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gestellt werden (§ 217 Abs. 8 BAO). Im Vorlageantrag vom 12. 5. 2009 vertrat der Bw. den Standpunkt, der Anlastung des Säumniszuschlages stehe…
…Abschließend wird noch auf die Bestimmung des § 221a Abs. 2 BAO in der hier anzuwendenden Fassung hingewiesen, woraus sich für den Fall eines Erfolges der Berufung gegen den Wiederaufnahme- und/oder Umsatzsteuerbescheid die Möglichkeit zur Stellung eines Antrages auf Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages ergibt.…