…Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß dieser Gesetzesstelle zu werten (Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind grundsätzlich unbefristet und können auch in einer Beschwerde oder im Vorlageantrag betreffend den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (Fischerlehner, Abgabenverfahren 2 (2016), § 217 Anm. 11, mit Verweis auf…
…Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß dieser Gesetzesstelle zu werten (Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind grundsätzlich unbefristet und können auch in einer Beschwerde oder im Vorlageantrag betreffend den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (Fischerlehner, Abgabenverfahren 2 (2016), § 217 Anm. 11, mit Verweis auf…
…sondern stellen nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates eine auffallende Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht dar. Für die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO bleibt somit kein Raum. Das Finanzamt ist dem Antrag des Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages wegen verspäteter Einrichtung seiner Einkommensteuervorauszahlung daher zu…
…sondern in einem elektronischen Postfach hinterlegt worden seien. Der Beschwerdeführer sei seinen Zahlungsverpflichtungen stets pflichtbewusst und fristgerecht nachgekommen. Das Versäumnis sei ausschließlich auf die für ihn überraschend geänderte Zustellung von Schriftstücken zurückzuführen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages mit Bescheid…
…Auffassung kann ein solcher Antrag bereits vor Festsetzung des Säumniszuschlages gestellt werden (vgl. Ritz, BAO3, § 217, Tz 64). Die Regelung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages…
…7 BAO sind grundsätzlich unbefristet und können auch in einer Beschwerde oder im Vorlageantrag betreffend den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (s Ritz, BAO 6 , § 217 Tz 65f). Über diesen Antrag des Bf war wie folgt abzusprechen. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus…
…2004 fällig gewesen ist, erst am 2. April 2004, dh. verspätet, entrichtet worden ist. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen iSd. § 217 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Schulden fehlt, wenn überhaupt kein…
…7 BAO Gebrauch zu machen, liegen somit nicht vor. Das Finanzamt ist dem in der Berufung gestellten Antrag der Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Abgabenentrichtung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 10. September 2007
… 217 Abs. 1 und 2 BAO einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 97,37 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 11/2008 fest. Mit Eingabe vom 4. März 2009 stellte der Bw einen Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages, da ihn keine grobe…
…ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. § 217 Abs. 7 BAO sieht ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für…
…ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. § 217 Abs. 7 BAO sieht ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für…
…Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gewertet werden (vgl. VwGH 26.3.2025, Ra 2025/13/0016). Der vom BF in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag nach § 217 Abs 7 BAO ist als rechtzeitig anzusehen. Das Bundesfinanzgericht hat daher auch die Voraussetzungen einer Herabsetzung…
…Der Abgabenzahlungs-anspruch ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten (vgl. VwGH 13. 11. 2019, Ra 2017/13/0022). Ein Verschulden ist lediglich für die Frage des Antrages auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages von Relevanz (§ 217 Abs…
…des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO liegen deshalb nicht vor. Die Frage der Neuberechnung des Säumniszuschlages aufgrund der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld nach § 217 Abs. 8 BAO ist nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages…
…Abs. 7 BAO). Ein Verschulden ist lediglich für die Frage des Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages von Relevanz (§ 217 Abs. 7 BAO). An der Entstehung des Säumniszuschlages ändert ein fehlendes bzw. geringes Verschulden jedoch nichts, weil die Vorschreibung des Säumniszuschlages eine objektive, vom…
…im Wesentlichen unter Hinweis auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO und der dazu ergangenen Rechtsprechung ausgeführt, dass das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages voraussetze, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Die Büroorganisation einer Kapitalgesellschaft müsse so eingerichtet…
…5, 6 und 10 BAO für die Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages entsprechende Abgabenschuld iHv. 8.200,00 € bis zum Stichtag iSd. § 217 Abs. 3 BAO, d. w. der 18. Juli 2005, nicht entrichtet und auch ein entsprechender Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages iSd…
…Ein Verschulden ist lediglich für die Frage des Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO von Relevanz. Dieses Antragsrecht hat zur Voraussetzung, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. § 217 Abs. 7 BAO stellt einen Begünstigungstatbestand dar…
…mit dem ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 29.3.2007 wurden aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung die Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2004 und 2005 wieder aufgenommen…
…der Respirofrist (gerechnet ab Kenntnis der Höhe des zu überweisenden Betrages) eingelangt sei. Der Abgabepflichtigen sei daher nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt…