…Jänner 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) StrNr 152/0598 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2001 hat das Finanzamt Bregenz die Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 mit 42.604,92 € festgesetzt. Auf Grund…
…1 EStG 1988 idgF unterliegenden Gewinns ergab sich aus der Nichtanerkennung der Verrechnung einer Gutschrift aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2006 (Buchung am Abgabenkonto am 12.11.2007) und eines Saldos aus Gutschrift und Lastschrift von Anspruchszinsen gegen Einkommensteuervorauszahlung (EVZ) 10-12/2007 als betriebsnotwendige Einlagen iSd …
…gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 8. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2005, Anspruchszinsen 2005 und Einkommensteuervorauszahlung 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. a) Mit Berufungsentscheidung vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung der CG OEG…
…1998, 1999, 2000; Anspruchszinsen 2000; Einkommensteuervorauszahlungen 2001 und 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…Rentenzahlungen den gem. § 16 Bewertungsgesetz kapitalisierten Wert bei ihm überschritten und somit ab 1996 steuerpflichtig waren. Gegen die für die Jahre 1996 bis 2001 ergangenen Einkommensteuerbescheide sowie Bescheide betreffend Anspruchszinsen 2000 und Einkommensteuervorauszahlung 2001 wurde rechtzeitig von M.K. bzw. der Verlassenschaft nach M.K…
…32 €) nicht nur aus Aussetzungs- und Stundungszinsen zusammensetzt. Vielmehr sind darin auch rückständige Einkommensteuern der Jahre 2006, 2007 und 2010 samt Anspruchszinsen sowie offene Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 samt Säumniszuschlägen enthalten. Eine diesbezügliche Einhebungsunbilligkeit hat der Bw. selbst nicht behauptet. Da aus den dargelegten Gründen…
…ist, ist für die Berechung der der hier stritten Anspruchszinsen unerheblich. Der im wiederaufgenommenen Verfahren mit Bescheid vom 25. Juni 2004 neu festgesetzten Einkommensteuer für 2002 von 7.355,56 € war somit nicht die (ursprünglich) geleistete Einkommensteuervorauszahlung für 2002 von 6.147,20 €…
…ergeben habe. Von diesem Betrag sei nunmehr die mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 vorgeschriebene Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2003 in Höhe von € 85.704,93 in Abzug gebracht worden, woraus sich ein Differenzbetrag von € 60.503,15 ergeben habe. Der Bw. habe…
…vom 2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 27.139,68 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…
…vom 2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 55.850,81 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…
…2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 28.585,91 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…
…Anspruchszinsen in der Höhe von 193,49 € fest. In der Berufung vom 17. Oktober 2008 beantragte der Bw. durch seine Vertreterin, die Anspruchszinsen auf Null herabzusetzen. Auf dem Abgabenkonto seien für das Jahr 2006 Einkommensteuervorauszahlungen in der Höhe von 58.500,00 € verbucht…
…Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2009, Einkommensteuervorauszahlung 2010 und die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2005 bis 2007 richtet, beantragt die Bw. die Aufhebung der Bescheide über die Anspruchszinsen 2005 bis 2008 mit der Begründung, dass für die Wiederaufnahme der abgeschlossenen Verfahren keine…
…von 570,82 € aus, der sich mit 555,00 € aus der am selben Tag gebuchten Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2009 und mit 15,82 € aus dem noch nicht entrichteten Rest der am 15. Juni 2009 vorgeschriebenen Anspruchszinsen 2007 zusammensetzte. Am 29…
…Einkommensteuerbescheid 2004, den Anspruchszinsenbescheid 2004 und den Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2007. Die Berufungen richten sich inhaltlich gegen die Einkommensteuer- bzw. Vorauszahlungsbescheide und gegen die Höhe des Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Berufungsentscheidung vom 1. Feber…
…gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ab dem 1.10.2002 richte, da Kapitalertragsteuer als Steuervorauszahlung geleistet worden sei. Von diesen geleisteten Steuervorauszahlungen wären erstmals mit Bescheid vom 4.12.2002 Steuerbeträge gutgeschrieben worden. Die geleisteten Kapitalertragsteuerzahlungen seien so wie die Einkommensteuervorauszahlungen als Anzahlungen zu werten…
…als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass Zweck der Anspruchszinsen sei, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen solle Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegen wirken, zu Nachforderungen führenden Abgabenerklärungen…
…Abgabennachforderungen, die Anspruchszinsen auslösen, können sich auch aus erstmaligen Abgabenfestsetzungen ergeben. Existiert, wie hier im vorliegenden Fall, kein Vorsoll, dh keine Schuld im Zusammenhang mit einem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid oder mit einer bisher festgesetzten Abgabe, so ist die Bemessungsgrundlage der Anspruchszinsen ident mit der festgesetzten Abgabenschuld (§ 205…
…den Einkommensteuerbescheid 2005 und den Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlungen 2008 richtet, werden zwar zu den zuletzt genannten Bescheiden Berufungsgründe, wonach Darlehensrückzahlungen als außergewöhnliche Belastungen anzusehen wären, vorgebracht, detaillierte Aussagen zu dem ebenfalls bekämpften Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 sind jedoch nicht zu ersehen…
…über die Berufung des NN, Z, vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes S betreffend Anspruchszinsen 2001 (§ 205 BAO) vom 2. September 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. November 2002 reichte der Berufungswerber…