RIS AI
1 805 Treffer139 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0122-F/05Anspruchszinsenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…Jänner 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) StrNr 152/0598 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2001 hat das Finanzamt Bregenz die Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 mit 42.604,92 € festgesetzt. Auf Grund…

UFSW RV/0895-W/10Keine Aufhebung des Einkommensteuerbescheids bei ursprünglich rechtsrichtigem Ansatz der Höhe des begünstigt zu verteuernden nicht entnommenen Gewinns.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

…1 EStG 1988 idgF unterliegenden Gewinns ergab sich aus der Nichtanerkennung der Verrechnung einer Gutschrift aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2006 (Buchung am Abgabenkonto am 12.11.2007) und eines Saldos aus Gutschrift und Lastschrift von Anspruchszinsen gegen Einkommensteuervorauszahlung (EVZ) 10-12/2007 als betriebsnotwendige Einlagen iSd …

UFSL RV/1324-L/08Berufung gegen einen abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 8. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2005, Anspruchszinsen 2005 und Einkommensteuervorauszahlung 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. a) Mit Berufungsentscheidung vom 13. Juni 2008 wurde die Berufung der CG OEG…

UFSL RV/1346-L/02Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kaufpreisrenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…1998, 1999, 2000; Anspruchszinsen 2000; Einkommensteuervorauszahlungen 2001 und 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…

UFSL RV/1347-L/02Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kaufpreisrenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Rentenzahlungen den gem. § 16 Bewertungsgesetz kapitalisierten Wert bei ihm überschritten und somit ab 1996 steuerpflichtig waren. Gegen die für die Jahre 1996 bis 2001 ergangenen Einkommensteuerbescheide sowie Bescheide betreffend Anspruchszinsen 2000 und Einkommensteuervorauszahlung 2001 wurde rechtzeitig von M.K. bzw. der Verlassenschaft nach M.K…

UFSI RV/0679-I/12Keine Nachsicht von Aussetzungs- und Stundungszinsen wegen langer Dauer des Berufungsverfahrens bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2013

…32 €) nicht nur aus Aussetzungs- und Stundungszinsen zusammensetzt. Vielmehr sind darin auch rückständige Einkommensteuern der Jahre 2006, 2007 und 2010 samt Anspruchszinsen sowie offene Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 samt Säumniszuschlägen enthalten. Eine diesbezügliche Einhebungsunbilligkeit hat der Bw. selbst nicht behauptet. Da aus den dargelegten Gründen…

UFSI RV/0537-I/04Anspruchszinsen trotz Bestehen eines Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…ist, ist für die Berechung der der hier stritten Anspruchszinsen unerheblich. Der im wiederaufgenommenen Verfahren mit Bescheid vom 25. Juni 2004 neu festgesetzten Einkommensteuer für 2002 von 7.355,56 € war somit nicht die (ursprünglich) geleistete Einkommensteuervorauszahlung für 2002 von 6.147,20 €…

UFSW RV/0985-W/05Anspruchszinsen, Aufrechenbarkeit von Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2005

…ergeben habe. Von diesem Betrag sei nunmehr die mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 vorgeschriebene Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2003 in Höhe von € 85.704,93 in Abzug gebracht worden, woraus sich ein Differenzbetrag von € 60.503,15 ergeben habe. Der Bw. habe…

UFSG RV/0218-G/10Eine Zahlung ohne Angabe des Verwendungszwecks verhindert nicht das Entstehen des Anspruchs auf Anspruchszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…vom 2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe   Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 27.139,68 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…

UFSG RV/0217-G/10Eine Zahlung ohne Angabe des Verwendungszwecks verhindert nicht die Entstehung des Anspruchs auf Anspruchszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…vom 2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe   Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 55.850,81 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…

UFSG RV/0219-G/10Eine Zahlung ohne Angabe des Verwendungszwecks verhindert nicht die Festsetzung von Anspruchszinsen,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…2. Dezember 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Dezember setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2008 mit 28.585,91 Euro fest. Einkommensteuervorauszahlungen wurden für diese Veranlagungsperiode weder vorgeschrieben noch geleistet. Demnach…

UFSG RV/0029-G/09Festsetzung von Anspruchszinsen trotz am Abgabenkonto bestehendem Guthaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…Anspruchszinsen in der Höhe von 193,49 € fest. In der Berufung vom 17. Oktober 2008 beantragte der Bw. durch seine Vertreterin, die Anspruchszinsen auf Null herabzusetzen. Auf dem Abgabenkonto seien für das Jahr 2006 Einkommensteuervorauszahlungen in der Höhe von 58.500,00 € verbucht…

UFSW RV/1533-W/10Anspruchszinsen; keine Abänderung des Bescheides bei behaupteter materieller Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2009, Einkommensteuervorauszahlung 2010 und die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2005 bis 2007 richtet, beantragt die Bw. die Aufhebung der Bescheide über die Anspruchszinsen 2005 bis 2008 mit der Begründung, dass für die Wiederaufnahme der abgeschlossenen Verfahren keine…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…von 570,82 € aus, der sich mit 555,00 € aus der am selben Tag gebuchten Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2009 und mit 15,82 € aus dem noch nicht entrichteten Rest der am 15. Juni 2009 vorgeschriebenen Anspruchszinsen 2007 zusammensetzte. Am 29…

UFSK RV/0524-K/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2010

…Einkommensteuerbescheid 2004, den Anspruchszinsenbescheid 2004 und den Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2007. Die Berufungen richten sich inhaltlich gegen die Einkommensteuer- bzw. Vorauszahlungsbescheide und gegen die Höhe des Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004. Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Berufungsentscheidung vom 1. Feber…

UFSL RV/0406-L/06Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007

…gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ab dem 1.10.2002 richte, da Kapitalertragsteuer als Steuervorauszahlung geleistet worden sei. Von diesen geleisteten Steuervorauszahlungen wären erstmals mit Bescheid vom 4.12.2002 Steuerbeträge gutgeschrieben worden. Die geleisteten Kapitalertragsteuerzahlungen seien so wie die Einkommensteuervorauszahlungen als Anzahlungen zu werten…

UFSW RV/3258-W/11Anspruchszinsen wegen Verzögerung im Verlassenschaftsverfahren bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass Zweck der Anspruchszinsen sei, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen solle Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegen wirken, zu Nachforderungen führenden Abgabenerklärungen…

UFSK RV/0547-K/08Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2008

…Abgabennachforderungen, die Anspruchszinsen auslösen, können sich auch aus erstmaligen Abgabenfestsetzungen ergeben. Existiert, wie hier im vorliegenden Fall, kein Vorsoll, dh keine Schuld im Zusammenhang mit einem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid oder mit einer bisher festgesetzten Abgabe, so ist die Bemessungsgrundlage der Anspruchszinsen ident mit der festgesetzten Abgabenschuld (§ 205…

UFSW RV/1344-W/08Anspruchszinsen sind an den Stammabgabenbescheid gebunden, wobei die Berechnung bis zum Tag der Bekanntgabe zu erfolgen hat, daher Verböserung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008

…den Einkommensteuerbescheid 2005 und den Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlungen 2008 richtet, werden zwar zu den zuletzt genannten Bescheiden Berufungsgründe, wonach Darlehensrückzahlungen als außergewöhnliche Belastungen anzusehen wären, vorgebracht, detaillierte Aussagen zu dem ebenfalls bekämpften Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 sind jedoch nicht zu ersehen…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…über die Berufung des NN, Z, vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes S betreffend Anspruchszinsen 2001 (§ 205 BAO) vom 2. September 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. November 2002 reichte der Berufungswerber…