…zitierten § 5 Abs 4 FLAG 1967 kann aber für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht, kein Anspruch auf Familienbeihilfe gewährt werden, weshalb der Berufung kein Erfolg beschieden war und daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Feldkirch, am 1. September 2006
…Abs. 1 und § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. …
…persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat." Keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben gemäß § 4 Abs. 1 FLAG 1967 Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben. § 4 Abs. 2 FLAG 1967 normiert auszugsweise: Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 (...) vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind…
…nicht (siehe Rz. 52). Der Unabhängige Finanzsenat vertritt daher die Auffassung, dass für AX Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Gleichartig ist die Beihilfe aufgrund folgender Umstände: Zum Zweck der Familienbeihilfe hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 2002, G7/02 ua…
…Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist al die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Die Berufungswerberin hat für den hier maßgebenden Zeitraum nach Gemeinschaftsrecht Anspruch auf Familienleistungen der…
…Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine Stellungnahme dazu ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw.…
…Bw. wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Hinsichtlich seines Vorbringens, die Familienbeihilfe sei nur bis April 2009 und nicht bis August 2009 bezahlt worden, wurde dem Bw. mitgeteilt…
…Ende Juli 2002 ebenfalls in L. beschäftigt gewesen. Sie sei seither nicht in Österreich berufstätig gewesen und habe daher für den oben angeführten Zeitraum Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe gehabt. Mit Eingabe vom 20. Juni 2003 berief die Bw. form- und fristgerecht gegen obgenannten…
…fest, dass ein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe nach den obgenannten gesetzlichen Bestimmungen ab Juli 1998 nicht mehr gegeben war. Eine Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 hatte ebenfalls nicht zu erfolgen, da die zustehende gleichartige ausländische Beihilfe in L. keine geringere Höhe aufwies…
…06.2004 (118 Tage) von jeweils unterschiedlichen Dienstgebern. Unabhängig vom vorliegenden Ausschließungsgrund nach § 4 Abs.1 FLAG 1967 - wegen des Anspruches der Bw. auf die gleichartige ausländische Beihilfe bis 31. Dezember 2003 - hatte die Bw. somit nach den gemeldeten Beschäftigungszeiten im Zeitraum von November 2002…
…noch zu prüfenden Frage des Anspruchs auf eine gleichartige ausländische Beihilfe - Anspruch auf Familienbeihilfe für die beiden minderjährigen Kinder hätte. Die Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren…
…sie nur deswegen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, weil sie Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben (§ 4 Abs. 1), wenn das Kind a) eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland als ordentlicher Schüler besucht oder b) eine gleichartige Schule im grenznahen…
…Abs. 1 FLAG haben Personen, die einen Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Entsprechend Absatz 2 der zitierten Gesetzesbestimmung erhalten solche Personen eine inländische Ausgleichszahlung, sofern die gleichartige ausländische Beihilfe geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach dem FLAG…
…Ausgleichszahlungen in der Höhe des Differenzbetrages zwischen der Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, die ansonsten zu gewähren gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L Anspruch auf den Differenzausgleich zur s Kinderzulage. Ausgleichszahlung gebühre daher…
…in- und ausländischen Familienleistungen bezeichnet. Nach § 4 Abs.1 FLAG 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs. 3 FLAG 1967 wird die Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der…
…die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 4 Abs 1 FLAG 1967 normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe haben. In …
…gleicher Weise auch für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, der durch § 4 FLAG 1967 dann vorgesehen ist, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht und diese geringer ist als die Familienbeihilfe, die nach diesem Gesetz ansonsten zu gewähren wäre. Auf Grund des grenzüberschreitenden Sachverhaltes…
…der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Abs. 3: Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und…
…Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall ausschließlich, ob der Anspruch auf Ausgleichszahlung grundsätzlich auch für Stiefkinder besteht. Gemäß § 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs…
…6.2010 datiert, und dass weiters ein Antrag auf "Ausgleichszahlung" abgewiesen wurde, obwohl ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt wurde. Eine Differenzzahlung sei zu beantragen, wenn die Kinder ständig in einem anderen EU/EWR-Staat leben und Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe bestehe. Die Kinder…