…zu Personen, die nicht Gesellschafter sind nicht in Beziehung gesetzt werden, weil Nichtgesellschafter keinen Anspruch auf Gewinnausschüttung haben. Damit ist der für verdeckte Gewinnausschüttungen anzustellende Fremdvergleich von vornherein zum Scheitern verurteilt. Dem handelsrechtlich motivierten Rückforderungsanspruch lagen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Bw. und ihren inländischen…
…übertragbar. Das Fruchtgenussrecht wird unwiderruflich eingeräumt, besteht jedoch nur an den Früchten aus der laufenden Geschäftstätigkeit und schließt sohin insbesondere den Anspruch auf Auszahlung von Dividenden aus dem verteilungsfähigen Gewinn der Gesellschaft mit ein. Ausdrücklich ausgenommen ist jedoch die Teilnahme an den realisierten bzw. nicht…
…mit Aktienkaufvertrag vom 21. Juli 1999 einen Teil des Kaufpreises dadurch berichtigt, indem sie der Verkäuferin bestimmte, mit den Aktien verbundene Vermögensrechte (Ansprüche auf Gewinnausschüttungen) und Herrschafts- und Verwaltungsrechte (das übertragene, im Aktienbuch der Gesellschaft angemerkte Stimmrecht) für eine bestimmte Dauer (31. 12. 2005) (rück…
…eines Aktionärs oder eines Gesellschafters einer GmbH), sondern daran, ob der Beteiligte (sei es z.B. als stiller Gesellschafter, sei es als partiarischer Darlehensgeber) Anspruch auf Gewinnbeteiligung hat (VwGH 1.9.1999, 98/16/0374; Thunshirn/ Himmelsberger/ Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz- Kommentar 2008, Rz 479). Eine Kapitalgesellschaft…
…hat hingegen Anspruch auf ein Entgelt dafür, dass er Kapital zur Nutzung überlassen hat (vgl. VwGH vom 20. Dezember 1994, 89/14/0214), wobei der Unterschied zum Darlehen vor allem darin besteht, dass im Rahmen des stillen Gesellschaftsverhältnisses jedenfalls in irgendeiner Form ein gewinnabhängiger Ertrag…
…Van Husen, Genussechte, GesRZ 2000, 54; Bavenek-Weber, FJ 2001, 181): Der häufigste Inhalt eines Genussrechtes ist der Anspruch auf Zahlungen aus dem Gewinn. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, u.U Einzelkaufleute können jedenfalls Genussrechte ausgeben. Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte unterliegt in der Regel, dh abgesehen…
…Genussechte, GesRZ 2000, 54; Bavenek-Weber, FJ 2001, 181): Der häufigste Inhalt eines Genussrechtes ist der Anspruch auf Zahlungen aus dem Gewinn. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, u.U Einzelkaufleute können jedenfalls Genussrechte ausgeben. Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte unterliegt in der Regel, dh abgesehen von speziellen…
…einen vermögensrechtlichen Bestandteil der Mitgliedschaftsrechte bildende allgemeine Gewinnbezugsrecht der Erblasserin als auch der seit ihrem Tod aus dem allgemeinen Gewinnbezugsrecht erfließende konkrete Anspruch auf die nach der Beschlussfassung der Gesellschafter über die Gewinnausschüttung sofort fällige und klagbare Gewinnauszahlung als jeweils mit dem Geschäftsanteil verbundene Rechte…
…die Berufungswerberin vor, dass die Auflösung der Gewinnrücklage als handelsrechtliche Grundlage für die berufungsgegenständliche Vereinbarung zu werten, für die Sachentnahme iSd § 122 HGB jedoch keine Gegenleistung vereinbart worden sei. Entgegen der Annahme des Finanzamtes sei kein Anspruch auf Auszahlung der aufgelösten Gewinnrücklage entstanden, weshalb mangels…
…Umso mehr drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum sie diese Ersparnisse dann nicht in das Unternehmen einbezahlt hat, wenn sie dadurch Anspruch auf 40% des ordnungsgemäß ermittelten Jahreserfolges erworben und damit einen Vertrag für eine stille Gesellschaft - wie unter Familienfremden üblich - abgeschlossen…
…hingegen hat Anspruch auf ein Entgelt dafür, dass er Kapital zur Nutzung überlassen hat (VwGH vom 20. Dezember 1994, 89/14/0214), wobei der Unterschied zum Darlehen vor allem darin besteht, dass im Rahmen des stillen Gesellschaftsverhältnisses jedenfalls in irgendeiner Form ein gewinnabhängiger Ertrag vereinbart…
…1 Der Verein führt den Namen Bw.A.... Zweck des Vereines § 2: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Unterstützung bei Eintritt von Schäden an den im Verein angemeldeten Kraftfahrzeugen durch a) Unfall, das heißt durch ein von außen her unmittelbar…
…den Genussrechten gemäß § 174 AktG gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Institut des Genussrechtes näher beschreiben würde, ganz allgemein bieten sie häufig einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös und/oder-überschuss, mitunter auch andere Rechte, räumen jedoch meist keine…
…setzte die Erbschaftssteuer nunmehr in Höhe von € 2.898,22 fest. Die Bemessungsgrundlage hatte sich auf € 58.431,- erhöht, da das Finanzamt nunmehr - anders als im Bescheid - den Anspruch auf Gewinnbeteiligung alleine der Bw. zurechnete und ebenso den Todfallsbeitrag. In der Folge beantragte…
…174 Abs. 1 sinngemäß für die Gewährung von Genussrechten gilt, gibt keine Definition der Genussrechte und regelt auch nicht ihre rechtliche Ausgestaltung. Der häufigste Inhalt des Genussrechtes ist ein Anspruch auf Zahlungen aus dem jeweiligen Gewinn (Jusits, Genussscheine im österreichischen Zivilrecht, WBl 1987, 81 ff…
…in Anspruch nehmen könne. Begründend wurde in dem über die durchgeführte Prüfung erstatteten Bericht (Tz. 1) auf die Beilage zur anlässlich der Schlussbesprechung verfassten Niederschrift vom 12. 5. 2006 verwiesen, der u. a. Folgendes zu entnehmen ist: " ... 6) Das Unternehmen erzielt tatsächlich Gewinne; Gewinnvortrag 31…
…eine Sonderstellung zu: ohne den Anspruch auf Gewinnausschüttung würde auch die Kapitalzufuhr für den betrieblichen Bereich der Körperschaft unterbleiben. Sie steht damit in Zusammenhang mit der Kapitalüberlassung durch die von der den Betrieb führenden Körperschaft zu unterscheidenden Gesellschafter. Die Gewinnausschüttung steht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit…
…von Genussrechten (Krejci - Van Husen, Genussrechte, GesRZ 2000,54; Bavenek-Weber, FJ 2001, 181): Der häufigste Inhalt eines Genussrechtes ist der Anspruch auf Zahlungen aus dem Gewinn. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, u.U Einzelkaufleute können jedenfalls Genussrechte ausgeben. Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte unterliegt in der…
…den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn sowie am Liquidationsgewinn der begebenden Gesellschaft" gewähren (Rz 27…
…den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn sowie am Liquidationsgewinn der begebenden Gesellschaft" gewähren (Rz 27…