…| - 326,94 Vorauszahlungen 2005 waren nicht festgesetzt worden. In seinem Vorlageantrag wiederholte der Bw. im Wesentlichen sein Berufungsvorbringen; er wies insbesondere darauf hin, dass § 9 Abs. 8 UmgrStG zu einer willkürlichen Steueranrechnung führen könne (beispielsweise über eine zulässigerweise gestaltbare Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen oder zufällig…
…dass die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur bis zum 30. September eines Jahres möglich ist, ist irrelevant. Der Bw. hätte - unabhängig von Einkommensteuervorauszahlungen - durch freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Nachforderung vor Beginn des…
…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…
…19.10.1961, 474/61) wonach der Vorauszahlungsbescheid dem Steuerpflichtigen bis zum 30. September zugestellt sein muss, dass der Norminhalt, wonach das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide betreffend eine Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr grund-sätzlich nicht mehr erlassen darf, anwendbar ist…
…Pflichtigen keinerlei Einfluss genommen werden könne bzw. die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr nur bis zum 30. September eines Jahres, bei zusätzlichen Einkünften aus selbständiger Arbeit im bevorstehenden Veranlagungsjahr von voraussichtlicher Bedeutung sein könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…
…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…
…dass die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur bis zum 30. September eines Jahres möglich ist, ist irrelevant. Der Berufungsführer hätte - unabhängig von Einkommensteuervorauszahlungen - durch freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Nachforderung vor Beginn des…
…Berechnung der Vorauszahlung wird die Einkommen(Körperschaft-)steuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr zugrunde gelegt. Ungeachtet dessen kann das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 die Vorauszahlung der Steuer anpassen, die sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ergeben wird. Dies ist sowohl von Amts wegen…
…nicht zeitgerecht die Erhöhung der Vorauszahlungen veranlasst hätte, ist zu entgegnen, dass den Bestimmungen des § 45 Abs. 1 und 4 EStG iVm § 24 Abs. 3 Zi 1 KStG eine Verpflichtung des Abgabepflichtigen zur Anpassung von (Körperschaftsteuer-) Vorauszahlungen nicht zu entnehmen ist. Darüber hinaus bestimmt sich…
…nur der Sekretariatsbetrieb war teilweise noch im alten Büro. Nur Reklamationen und geringfügige Abschlussarbeiten wie Anpassung von Randleisten erfolgten erst in der zweiten Jahreshälfte. Der AfA-Satz möge also für das ganze Jahr gegeben werden "aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und angepasst an die tatsächlichen Gegebenheiten…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden…
…XX. Für diese Betreuung im Bedarfsfall erhalte die Bw. einen prozentuellen Anteil von der aus diesem Geschäft zu erwartenden Verdienstspanne. Eine rückwirkende Anpassung sei vorgesehen, wenn die Verdienstspanne der Fa. XX nicht erreicht werde. Tz 2: Passive Rechnungsabgrenzung Bei der Gewinnermittlung 2003 und 2004 habe…
…Wohnraumschaffung sind bereits in der Berechnung der Vorauszahlung berücksichtigt. Die Argumente des Bw., nämlich eine mögliche Herabsetzung von Stunden im neuen Schuljahr in dem einen Dienstverhältnis und eine eventuelle Auslandstätigkeit in dem anderen Dienstverhältnis sind für eine Anpassung der Einkommensvorauszahlungen zu wenig konkret und können…
…September 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden: a) Die Berufung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. b) Der Berufung hinsichtlich der Festsetzung der…
…44 € festgesetzt. Mit gleichem Datum wurde die Einkommensteuervorauszahlung für 2011 von 9.342,00 € (laut Bescheid vom 7.12.2011) auf 8.006,00 € herabgesetzt. Gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 kann das Finanzamt die Vorauszahlung der Steuer anpassen, die sich für…
…nur mehr Anpassungen seien durchgeführt worden. Diese Gruppenversicherung sei Teil einer traditionellen Versicherungsleistung gewesen. Bei konkreten Besprechungen wären zumindest einmal beide Ehegatten anwesend gewesen, sonst nach seiner Erinnerung nach überwiegend Herr H.. Nach Vorhalt der Zeugenaussage J.S., wonach die konkreten Beratungen von Herrn H…
…von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 nach der am 8. September 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. betreibt einen Friseursalon in Form eines Einzelunternehmens. In der Zeit von…
…der Zuschlagsberechnung auf die festgesetzte Abgabe und nicht etwa auf die auf Grund des Bescheides zu entrichtende Abgabe abstellt. Da die Abgabenfestsetzung unabhängig von Vorauszahlungen erfolgt, sind von der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsberechnung auch bereits entrichtete Steuern grundsätzlich nicht in Abzug zu bringen (vgl. Stoll…
…1 BAO sind "Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum…
…Umsatzsteuer für das Jahr 2000 und Festsetzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 1 - 11/2001 entschieden: a) Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1996 wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe entsprechen der…