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5 306 Treffer207 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2319-W/06Die Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer nach einer Umwandlung (UmgrStG) führt zu keiner Einkommensteuergutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…| - 326,94 Vorauszahlungen 2005 waren nicht festgesetzt worden. In seinem Vorlageantrag wiederholte der Bw. im Wesentlichen sein Berufungsvorbringen; er wies insbesondere darauf hin, dass § 9 Abs. 8 UmgrStG zu einer willkürlichen Steueranrechnung führen könne (beispielsweise über eine zulässigerweise gestaltbare Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen oder zufällig…

BFG RV/7102577/2015Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen bei Wegfall von Aktiveinkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2015

…Abs 4 EStG 1988 "kann" das Finanzamt die Vorauszahlungen an die Steuer anpassen, die sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ergeben wird. Es ist sohin in das - unter Beachtung des § 20 BAO zu übende - Ermessen der Behörde gestellt, die Vorauszahlung abweichend von der sich aus …

BFG RV/7103133/2021Anrechnung von Vorauszahlungen im Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2021

…1) Eine Anpassung von Amts wegen (Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO) ist geboten, wenn dem Finanzamt Umstände bekannt werden, die mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit eine "relevant" höhere, aber auch niedrigere Festsetzung erwarten lassen; § 45 Abs 4 EStG gilt auch bei einer Festsetzung von Vorauszahlungen anlässlich einer…

BFG RS/7100073/2021Säumnisbeschwerde wegen Anpassung von Aussetzungszinsen nach Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gem § 295 Abs 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2022Teil 1/2

…des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 5 BAO) in einem anderen, erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens eingeleiteten Verfahren kann zu keiner Anpassung von Aussetzungszinsen, weder zugunsten noch zulasten des Abgabepflichtigen, führen. Anders läge der Fall nur dann, wenn gegen eine Zurückweisung (oder Abweisung…

BFG RV/3100311/2015Mangelnde Glaubhaftmachung von Umständen, die zu einer Änderung bzw. Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen führen können (mangelnde Liquidität, Zufluss von Einnahmen, Zahlungsmoral)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015

…gilt für Betreiber von Eissalons, Bootsverleiher, Buffetbetreiber in Schwimmbädern, Hüttenpächter etc. Auch derartige Unternehmer beziehen ihre „Einnahmen“ nicht verteilt über das ganze Jahr und können (fällige) Einkommensteuervorauszahlungen nicht jedenfalls aus laufenden (monatlichen) Einnahmen bestreiten. 4.) In einem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen muss die voraussichtliche…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO. Rz 991: Keine Rückwirkungen bestehen etwa bei Änderungen gemäß § 295 BAO, bei endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO und bei Anpassungen von Vorauszahlungen nach § 45 Abs. 4 EStG 1988. Eine derartige Herabsetzung lässt die in der Vergangenheit liegende Fälligkeit unberührt; sie führt nach …

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…berechtigtem Grund seitens der Oberbehörde ein Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer auch nach dem 30. September aufgehoben werden kann. 28.5.4.1 Frist Rz 7570: Nach dem 30. September darf das Finanzamt von Amts wegen Bescheide über die Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr nicht…

BFG RV/1100499/2017Anfechtung von abgeleiteten Bescheiden mit Argumenten, die gegen die Grundlagenbescheide zu richten gewesen wären.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2018

…Gegen die Anpassung von Vorauszahlungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Doralt, EStG11 , § 45 Tz 14; vgl. auch BFG 14.5.2018, RV/1100152/2018). Auf den Streitfall bezogen spricht daher im Lichte der zitierten Lehre und Rechtsprechung nichts gegen eine allenfalls erforderlich werdende Korrektur des Vorauszahlungsbescheides…

UFSF RV/0269-F/02Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…dass die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur bis zum 30. September eines Jahres möglich ist, ist irrelevant. Der Bw. hätte - unabhängig von Einkommensteuervorauszahlungen - durch freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Nachforderung vor Beginn des…

UFSW RV/3703-W/10Rückzahlungsantrag, Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…

BFG RN/6100001/2014Verfassungswidrigkeit der pauschalen Vorauszahlungsregeln im Zusammenhang mit den Neuregelungen betreffend Managergehälter und sonstige Bezüge durch das AbgÄG 2014 (Normenprüfungsverfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss27.08.2014Teil 2/3

…12.1981, 81/14/0162) und eine realitätsnahe und begründete Prognose der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen aufgrund der für diesen Veranlagungszeitraum gültigen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Die Anpassung der Vorauszahlungen kann von Amts (unter entsprechender Wahrung des Parteiengehörs) oder auf Antrag des Abgabepflichtigen vorgenommen werden. Letzterer ist…

UFSL RV/1313-L/08Der Bescheid betreffend erstmalig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen darf nach dem 30.9. des jeweiligen Jahres ergehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…19.10.1961, 474/61) wonach der Vorauszahlungsbescheid dem Steuerpflichtigen bis zum 30. September zugestellt sein muss, dass der Norminhalt, wonach das Finanzamt nach dem 30. September Bescheide betreffend eine Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr grund-sätzlich nicht mehr erlassen darf, anwendbar ist…

UFSW RV/1163-W/03Anspruchszinsenbescheide 2000 und 2001, keine eigene Berufungsbegründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…Pflichtigen keinerlei Einfluss genommen werden könne bzw. die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr nur bis zum 30. September eines Jahres, bei zusätzlichen Einkünften aus selbständiger Arbeit im bevorstehenden Veranlagungsjahr von voraussichtlicher Bedeutung sein könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…

BFG RV/3100031/2023Neuberechnung eines Säumniszuschlages bei nachträglicher Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2023

…bedeutungslos, ob die Herabsetzung der Abgabe ex tunc (rückwirkend) oder ex nunc erfolge. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Jänner 2023 als unbegründet ab und führte wiederholend an, dass bei Anpassung von Vorauszahlungen nach § 45 Abs. 4 EStG 1988 keine Rückwirkung bestehe…

BFG RS/7100016/2022Anwendungsfall des § 212 Abs. 9 3. Satz BAO, Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides im Zuge der Erledigung einer Säumnisbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2022

…des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 5 BAO) in einem anderen, erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens eingeleiteten Verfahren kann zu keiner Anpassung von Aussetzungszinsen, weder zugunsten noch zulasten des Abgabepflichtigen, führen. Anders läge der Fall nur dann, wenn gegen eine Zurückweisung (oder Abweisung…

UFSW RV/0495-W/10Erledigung verschiedener Eingaben in Zusammenhang mit der angestrebten Rückerstattung bezahlter Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2010Teil 2/3

…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…

UFSF RV/0122-F/05Anspruchszinsenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…dass die angemessene Anpassung von Vorauszahlungen für das laufende Jahr gemäß § 45 Abs. 3 EStG 1988 nur bis zum 30. September eines Jahres möglich ist, ist irrelevant. Der Berufungsführer hätte - unabhängig von Einkommensteuervorauszahlungen - durch freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Nachforderung vor Beginn des…

BFG RV/7102201/2021Gegenstandsloserklärung, wenn dem Beschwerdebegehren durch einen späteren Bescheid Rechnung getragen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.08.2022

…gemäß § 24 Abs 3 KStG 1988 iVm § 45 Abs 4 EStG 1988 erlassene Bescheide über die Anpassung von Körperschaftsteuervorauszahlungen (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 253 Rz 2). Der Vorauszahlungsbescheid vom 31. März 2021 (EUR 500,00) ist somit an die Stelle des Bescheides vom 15. Jänner…

UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Berechnung der Vorauszahlung wird die Einkommen(Körperschaft-)steuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr zugrunde gelegt. Ungeachtet dessen kann das Finanzamt gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 die Vorauszahlung der Steuer anpassen, die sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ergeben wird. Dies ist sowohl von Amts wegen…

UFSW RV/2811-W/09Geschäftsführerhaftung, keine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn Körperschaftsteuervorauszahlungen nicht erhöht wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…nicht zeitgerecht die Erhöhung der Vorauszahlungen veranlasst hätte, ist zu entgegnen, dass den Bestimmungen des § 45 Abs. 1 und 4 EStG iVm § 24 Abs. 3 Zi 1 KStG eine Verpflichtung des Abgabepflichtigen zur Anpassung von (Körperschaftsteuer-) Vorauszahlungen nicht zu entnehmen ist. Darüber hinaus bestimmt sich…