Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DC, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt…
…dass das Finanzamt die Vorauszahlung der Steuer anpassen kann, die sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ergeben wird. Im Sinn dieser Gesetzesstelle hat das Finanzamt dem Begehren des Bw. weitgehend Rechnung getragen und die Vorauszahlungen an Einkommensteuer unter Zugrundelegung der für 2004 geltenden steuerlichen Vorschriften…
…Höhe der voraussichtlich, das heißt bei objektiver Abschätzung der zu erwartenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, im laufenden Kalenderjahr geschuldeten Steuer vorsieht und eine Anpassung der Vorauszahlungen an diese Verhältnisse auch noch während dieses Jahres zulässt. Unbedenklich erscheint es demnach im Allgemeinen auch, wenn der Gesetzgeber…
…Betrag wird, wenn die Vorauszahlung erstmals für das dem Veranlagungszeitraum folgende Kalenderjahr wirkt, um 4 %, wenn sie erstmals für ein späteres Kalenderjahr wirkt, um weitere 5 % für jedes weitere Jahr erhöht. Nach Abs. 4 leg. cit. kann das Finanzamt die Vorauszahlung der Steuer anpassen, die…
…waren, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen und damit eine Minderung der die Grundlage für den angefochtenen Vorauszahlungsbescheid bildenden Einkommensteuerschuld des Jahres 2001 herbeizuführen, und der Bw ferner weiteres Vorbringen, das eine Anpassung der Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer des Jahres 2004 erlauben würde, nicht…
…der Bw. war bis Juni 2009 in wesentlichen ausgeglichen. Die anfallenden Vorauszahlungen wurden ebenso regelmäßig entrichtet wie die Nachzahlung aus der Veranlagung 2006. Der am 2. Juli 2009 gebuchte Einkommensteuerbescheid für 2008 führte zu einer Abgabennachforderung von € 2.821,84, die Anpassung der Vorauszahlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Friedl & Friedl Wirtschaftstreuhand Ges.mbH, 5020 Salzburg, Eduard-Baumgartner Str. 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Zeiträume 12/2002, 1/2003, 2/2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr1, vertreten durch Stb, Adr2, vom 28. Oktober 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 und 2004, Einkommensteuer für das Jahr 2003, Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…
…2000 zugrunde. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlages nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw…
…auch über die steuerlichen Aspekte der ausländischen Pension "fachlicherseits" erkundigt zu haben und der im Übrigen allein aufgrund eines mangelnden Behördenhandelns (zB Anpassung der Vorauszahlungen; Aufforderung zur Erklärungsabgabe) nach dem deutschen Rentenzuspruch (auch die letzte, hier ohnehin nicht maßgebliche Abrechnung der Rentennachzahlung im Zusammenhang mit…
…wurde. Konkret hielt die Behörde zu diesem Punkte fest: "Anhand der Basis Veranlagung 2005 wurden für die ersten drei Quartale 2007 je € 1.323,00 an Vorauszahlungen vorgeschrieben und von Ihnen auch einbezahlt. Auf Grund der Veranlagung 2006 erfolgte eine Anpassung der Vorauszahlungen, indem…
…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…
…Höhe der voraussichtlich, das heißt bei objektiver Abschätzung der zu erwartenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, im laufenden Kalenderjahr geschuldeten Steuer vorsieht und eine Anpassung der Vorauszahlungen an diese Verhältnisse auch noch während dieses Jahres zulässt. Unbedenklich erscheint es demnach im Allgemeinen auch, wenn der Gesetzgeber…
…Vorauszahlung von € 30.500,00 auf € 16.900,00 zu korrigieren, nicht eingegangen ist. Auch im Vorlagebericht an den UFS gab das FA nicht an, aus welchen Gründen es die korrigierten Gewinnangaben laut Berufung nicht in Erwägung gezogen hat. Eine Anpassung der Vorauszahlungen…
…die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, beantragte erneut die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und brachte ergänzend vor, dass die zitierte Bestimmung des § 24 KStG jedoch nur eine Möglichkeit darstelle, die Vorauszahlungen zu erhöhen. Eine Verpflichtung zur Anpassung der Vorauszahlungen ergebe…
…leisten. Der Bw. hätte daher für die sich aus dem verbesserten Geschäftsgang des Jahres 2006 ergebenden steuerlichen Konsequenzen frühzeitig Vorsorge treffen müssen. Eine zeitgerechte Anpassung der Vorauszahlungen für das Jahr 2006 sei vom Bw. ebenfalls nicht beantragt worden. Laut amtlichen Erhebungen verfüge der Bw. über…
…Vorauszahlungen auf Grund von Bescheiden, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits wirksam geworden sind, sind anzupassen. b) Der Steuerpflichtige hat über Aufforderung des Finanzamtes bis zum 30. September 2001 eine Abgabenerklärung einzureichen, in der die für die Festsetzung (Anpassung) der Vorauszahlungen erforderlichen Angaben enthalten sind…
…August 1998 wurde der Bw. zur Anpassung der Vorauszahlungen von Körperschaftsteuer 1998 gemäß § 45 Abs. 4 EStG i.V.m. § 24 KStG aufgetragen, eine Zwischenertragsrechnung zum 30. Juni 1998 und daraus weiterführend eine Prognoserechnung für 1998 mit einer Darstellung der Ermittlung des voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisses…
…Konkurs der C.GmbH bereits am 15. Dezember 2004 eröffnet worden sei, gelte im Fall des Bw. noch die alte Regelung. G) Mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 (OZ 3/2007) wurde der Antrag vom 19. Oktober 2007 seitens des Bw. auf (Anpassung der) Vorauszahlungen…
…Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007, 2008 und 2009 (zum Beispiel durch eine stattgebende Berufungserledigung) werde die Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO um Anpassung der ersten Säumniszuschläge an die Bemessungsgrundlage hingewiesen.…