…des Bw., der Raten ab Dezember 2003 vorgesehen hat, verschoben) angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer angemessenen Zeit (etwa drei Jahre) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Das Angebot des Bw. von monatlich €…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung in ihrem Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass die gemäß §§ 51 Abs. 2 iVm 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf 650,00 € (in Worten: sechshundertfünfzig Euro…
…ohnehin nur eine Anpassung der Strafsanktion an die verringerten strafbestimmenden Wertbeträge beantragt wurde. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen…
…485,16 € aus, sodass auch hier die Erstinstanz von falschen Grundlagen ausgegangen sei. Es werde daher um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. um die Anpassung der Strafhöhe an die geänderten Bemessungsgrundlagen ersucht. Wenn man den Zeitraum 01 - 12/2009 betrachte, ergebe sich eine…
…hiedurch das Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung bei gewerbsmäßiger Begehungsweise nach den §§ 33 Abs.1, 13, 38 Abs.1 FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG unter Anwendung des § 38 Abs.1 FinStrG, wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von…
…zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Da im gegenständlichen Fall die Geldstrafe bereits entrichtet wurde, wird eine Anpassung der Kontolage im Sinne der Berufungsentscheidung vorzunehmen und eine Verfügung über die Überzahlung zu treffen sein. Wien, am…
…dementsprechende Anpassung der Geldstrafe vorzunehmen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass im besagten Erkenntnis lapidar festgehalten werde, dass der Bw. vorsätzliches Verhalten im vom Gesetz vorgegebenen Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Dem müsse entschieden entgegengetreten werden, da der Spruchsenat sich keineswegs mit der…
…eine Anpassung der Strafhöhe auf ihre wirtschaftliche und körperliche Situation gefordert. Auch der Amtsbeauftragte hat gegen das Straferkenntnis des Erstsenates berufen, wobei sich das Rechtsmittel gegen den Strafausspruch richtet und eine Erhöhung sowohl der Geld- als auch der Ersatzfreiheitsstrafe begehrt werden. Die verhängte Geldstrafe erreiche…
…hinsichtlich der Gewerbesteuer 1992 in Höhe von 1.193,51 € (16.423,00 S) wird das mit Bescheid vom 2. November 1999 eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wird daher die Geldstrafe…
…Anpassung der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Senatsmeinung dem Unrechtsgehalt der Tat und berücksichtigt auch die persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. in einem ausreichenden Ausmaß. Für eine weitergehende Strafreduktion der nunmehr in einem Ausmaß von etwas mehr als 10 Prozent des gesetzlichen Strafrahmens bemessenen Geldstrafe…
…der Lage, selbst bei allfälligem Vorliegen sämtlicher Verurteilungskriterien den Betrag von € 1.500,00 zu bezahlen, da dies seine Vermögensverhältnisse bei weitem übersteigt. Selbst wenn man zu einem gesamtverurteilenden Erkenntnis gemäß Erkenntnis des Spruchsenates vom 26.9.2005 kommen sollte, wäre allenfalls eine Geldstrafe…
…FinStrG), sodass insgesamt mit einer Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00, das ergibt annähernd 11,67 % des möglichen Höchstausmaßes, das Auslangen gefunden werden kann. Ähnliche Überlegungen gelten auch für die (geänderte) Ausmessung bzw. Anpassung der im Fall einer Geldstrafe zwingend festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafe, wobei…
…hat hierdurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über ihn deswegen eine Geldstrafe in Höhe € 26.000,00 und eine gemäß…
…1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Klagenfurt zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Klagenfurt, 9. September 2003
…als nicht existent erwiesen habe. Um Anpassung des Strafmaßes auf den tatsächlich nunmehr mit Null rechtskräftig festgestellten Schaden werde ersucht. Mit im ersten Rechtsgang ergangener Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates wurde die gegenständliche Berufung des Bw. als unbegründet abgewiesen und aus Anlass der Berufung die gemäß …
…ob vorsätzlich oder fahrlässig,] der erforderlichen Anmeldepflicht gemäß § 17b ZollR-DG beim Zollamt nicht nachgekommen ist, weshalb über ihn gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG [gemeint wohl: gemäß § 48b Abs. 2 FinStrG] eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.000,00 verhängt und für den…
…2. der belangte Verband B-AG Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG iVm § 3 Abs. 2 VbVG. Hiefür wurden 1. S nach § 49 Abs. 2 [iVm § 21 Abs. 1 und 2] FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 22.000,00, im…
…bewirkt. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000…
…Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt, b) ... Gemäß Abs.2 wird die vorsätzliche Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs.2) geahndet. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. § 44…
…€ -2.273,65 anstatt der in Punkt 1) des Erkenntnis angeführten Verkürzung von € 11.274,09 festgesetzt worden sei. Zudem würden auch durch die neuerliche Betriebsprüfung geänderte Umsatzsteuerbescheide für 2004 und 2005 ergehen. Die im Erkenntnis verhängte Geldstrafe von € 12.000,00…