…des Bw., der Raten ab Dezember 2003 vorgesehen hat, verschoben) angemessen, wobei diese Ratenhöhe jedenfalls die Entrichtung der Geldstrafe in einer angemessenen Zeit (etwa drei Jahre) gewährleistet und auch einer sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks ausreichend zum Durchbruch verhilft. Das Angebot des Bw. von monatlich €…
…das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu c) die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen und werde hiefür unter Anwendung von § 21 Abs 1 und 2 FinStrG nach § 33 Abs 5 FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekannt gegeben zu haben und hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen zu haben, wofür er zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR…
…dass der Beschuldigte mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck vom 29.10.2019 schuldig erkannt wurde, die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen zu haben und über ihn eine Strafe von EUR 27.500,00 verhängt wurde, wurde eine Geldstrafe…
…unter Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe geboten. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafen kommt jedoch im Hinblick auf den Strafzweck und die mangelnde Schuldeinsicht nicht in Betracht. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird, auszusprechen, dass der…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung in ihrem Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass die gemäß §§ 51 Abs. 2 iVm 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf 650,00 € (in Worten: sechshundertfünfzig Euro…
…ohnehin nur eine Anpassung der Strafsanktion an die verringerten strafbestimmenden Wertbeträge beantragt wurde. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen…
…98 Abs. 3 FinStrG entspreche und ob die Beweiswürdigung nachvollziehbar und schlüssig erfolgt sei. Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die Strafbemessung. Die beschwerdeführende Partei beanstandet die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 50.000,00 als überhöht und bringt vor, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, ihr Alter…
…festgesetzt. Die Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe wurden gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafen zu der zuletzt mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 24. April 2019, SpS-3, FV-001 076 986, verhängten Strafe ausgesprochen. Hinsichtlich der Anlastung einer Verkürzung an Einkommensteuer 2014 in der Höhe…
… 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.800,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in Höhe von € 480,00 festgesetzt. Eine ordentliche Revision an…
…Anpassung der Leistungsvereinbarung, allenfalls sogar der Abschluss einer neuen mit einer anderen Einrichtung, wäre wohl möglich gewesen, hat aber offensichtlich nicht stattgefunden. Eine solche nachträgliche Änderung ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die dafür maßgeblichen Gründe können nämlich von der…
…Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG) worden. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten würden den Pauschalkostenbeitrag (10% der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500,00) betreffen. ------- Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Beschwerde des Bf. vom 24.4.2018, mit welcher die…
…die Festsetzung einer Geldstrafe in der Höhe von 700 Euro angemessen. Die gleichen Überlegungen gelten auch für die Anpassung der im Fall einer Geldstrafe zwingend festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 20 FinStrG. Diese war demnach im Verhältnis auf zwei Tage zu verringern. Die Höhe der pauschalen Verfahrenskosten…
…berücksichtigen: Der 75 Jahre alte Bf ist schwerbehindert und verfügt über monatliche Pensions- und Rentenbezüge von rund 640 Euro. Es ist daher die Herabsetzung der Geldstrafe von 60,00 Euro auf 30,00 Euro unter Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe geboten. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe kommt…
…wird. Vorsitzender: Dr. B. hat Sie am 20.9.2015 um Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen 2015 ersucht, was auch schon am nächsten Tag zu einem entsprechenden Bescheid mit geringeren EVZ von € 30.000,00 statt bisher € 43.774,00 geführt hat. Können Sie sich…
…vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 3 FinStrG wird die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Die Strafhöchstgrenze beträgt somit gegenständlich 49.017,92 Euro (51.846,19 Euro exklusive der Verzugszinsen iHv 2…
…485,16 € aus, sodass auch hier die Erstinstanz von falschen Grundlagen ausgegangen sei. Es werde daher um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. um die Anpassung der Strafhöhe an die geänderten Bemessungsgrundlagen ersucht. Wenn man den Zeitraum 01 - 12/2009 betrachte, ergebe sich eine…
…hiedurch das Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung bei gewerbsmäßiger Begehungsweise nach den §§ 33 Abs.1, 13, 38 Abs.1 FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG unter Anwendung des § 38 Abs.1 FinStrG, wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von…
…zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Da im gegenständlichen Fall die Geldstrafe bereits entrichtet wurde, wird eine Anpassung der Kontolage im Sinne der Berufungsentscheidung vorzunehmen und eine Verfügung über die Überzahlung zu treffen sein. Wien, am…
…dementsprechende Anpassung der Geldstrafe vorzunehmen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass im besagten Erkenntnis lapidar festgehalten werde, dass der Bw. vorsätzliches Verhalten im vom Gesetz vorgegebenen Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Dem müsse entschieden entgegengetreten werden, da der Spruchsenat sich keineswegs mit der…