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UFSW RV/0815-W/02Liebhaberei bei Weinbaubetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2005Teil 1/2

…Da ein Anlaufzeitraum nicht erst 1988, sondern wohl schon mit dem Ankauf der Grundlagen für den Weinbaubetrieb (1979 oder 1980) beginne, blieben die negativen Ergebnisse ab dem ersten Streitjahr 1987 selbst bei Anerkennung eines Anlaufzeitraumes von höchstens fünf Kalenderjahren von den steuerlichen Auswirkungen der Beurteilung…

UFSW RV/0815-W/02Liebhaberei bei Weinbaubetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2005Teil 2/2

…der L-VO zwingend normierte Anlaufzeitraum von höchstens fünf Kalenderjahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen bereits eindeutig abgelaufen. Somit käme der Bw selbst bei Unterfallen seiner Betätigung unter § 1 Abs 1 L-VO I nicht in den Genuss der Anerkennung von Verlusten im Anlaufzeitraum…

UFSW RV/0911-W/09Liebhaberei bei nebenberuflicher Tätigkeit als Psychotherapeut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2011

…wurden, um die Erlössituation zu bereinigen. Wegen der Ausnahmesituation der Jahre 2002 und 2003 ist es undenkbar die ,,3 bzw. 5 Jahre" (Anlaufzeitraum) ab Betriebseröffnung 1999 bzw. erstmaligem Anfallen von Aufwendungen im Sinne des § 2 LiebVO derart formalistisch auszulegen, wie im Rahmen der Außenprüfung geschehen…

UFSW RV/0725-W/07Ernsthafte Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…dessen ein Gesamtüberschuss geplant sei, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen sei. Absehbar sei hiebei ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Ausgaben oder Aufwendungen. Dieser Zeitraum werde im Fall der Bw. weit unterschritten…

UFSW RV/2141-W/11Liebhaberei bei Gebäudevermietung bei fehlenden Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011Teil 2/2

…bestimmt: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/3417-W/10Liebhaberei bei einer Tätigkeit als Psychotherapeutin bei Dauerverlustsituation innerhalb von 10 Jahren ab Eröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012Teil 1/2

…2 LVO liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/0532-W/05Nichtvorliegen einer von vornherein aussichtslosen Betätigung, daher steht ein Anlaufzeitraum zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…diesbezüglich: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2097-W/03Für die Annahme von Liebhaberei spricht, wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…strukturverbessernde Maßnahmen wie Rationalisierungsmaßnahmen. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (Eröffnung des Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSG RV/0080-G/081. Verluste im Anlaufzeitraum bei einem Warenpräsentator (Amway-Vertreter) 2. Vitaminpräparate als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes darf nicht…

UFSW RV/1449-W/05Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010

…2 ... (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2700-W/06Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010Teil 1/2

…2 ... (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2700-W/06Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010Teil 2/2

…1 Abs 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Die im vorliegenden Fall gegebene mit Verlusten verbundene Bewirtschaftung von zwei Eigentumswohnungen stellt eine Betätigung iSd …

UFSK RV/0509-K/07Liebhaberei bei Vermietung einer Halle und von Büroräumlichkeiten: § 1 Abs. 1 LVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010Teil 1/2

…1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Abs. 2 gilt gemäß § 2 Abs. 3 LVO nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer…

UFSK RV/0070-K/09Liebhaberei bei Vermietung von 5 Appartements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013Teil 2/2

…Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z. B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSL RV/0400-L/08Keine Berücksichtigung von negativen Ergebnissen aus der Vermietung in Deutschland bei der Einkommensermittlung wegen Liebhaberei Bei Vermietungsbeginn vor 14.11.1997 ist ein Kalkulationszeitraum von über 20 (hier 23) Jahren zu lang.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010Teil 2/2

…LVO bestimmt: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/0525-W/09Liebhaberei und Anlaufzeitraum bei einem nebenberuflich tätigen Privatgeschäftsvermittler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2011

…wird vermutet, dass innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn der Betätigung, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vorliegen (§ 2 Abs 2 LVO). Ein Anlaufzeitraum darf nur nicht angenommen werden, wenn nach…

UFSL RV/0502-L/11Kein Anlaufzeitraum bei einem Finanzdienstleistungsassistenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen gemäß § 2 Abs. 2 LVO jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/0084-W/09Anlaufzeitraum bei einer Privatgeschäftsvermittlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…Rationalisierungsmaßnahmen). (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/3864-W/09Die Tätigkeit, die in der Unterstützung junger Talente im Tennissport besteht, ist, wenn keine Rationalisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, bei Vorliegen von Verlusten Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011Teil 2/2

…Rationalisierungsmaßnahmen). (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs.1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSL RV/1105-L/07Anlaufzeitraum, Privatgeschäftsvermittler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes darf nicht…