…dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Indem…
…vertreten, dass im Fall des Dw die Zuständigkeit des Finanzamtes auf die Subsidiärbestimmung des § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten wahrzunehmen ist. Der UVA Dezember 2003 liegt die von LP, Buchhersteller in Wien, ausgestellte Rechnung vom 23.12.2003 zu Grunde. Danach…
…sah der unabhängige Finanzsenat die Zuständigkeit auf § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten bei der Amtspartei als gegeben an, die auch für LP die örtliche Zuständigkeit besitzt. Mit Bescheid vom 22. Juli 2003 wies die Amtspartei die UVA für 9/1999 wegen…
…nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr in Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten." Auch die subsidiäre Bestimmung des § 70 BAO würde iSd Z 2 leg. cit. eine Zuständigkeit…
…dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Gemäß…
…nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr in Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. ... Gemäß § 73 BAO endet die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben, abgesehen von…
…einen erheblichen nachteiligen oder einen anderen als Widmungs gemäßen Gebrauch von dem Pachtobjekt macht, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Beanstandung zuwiderhandeln sollte oder der Pächter wiederholt Anlass zum behördlichen Einschreiten gibt, vor allem bei einer Rücklegung der Gewerberechte, bb) mit zwei…
…mit dem ausdrücklich die Aufrechnung erklärt werde. Die gegenständliche Berufung wurde am 17. September 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zum Einschreiten eines deutschen Rechtsanwaltes: Artikel 49 (ex-Art. 59) des EG-Vertrages (EG) lautet: "Die Beschränkungen des…
…Diese Einnahmen seien überhaupt nicht erklärt worden. Gegenüber dem Prüfer habe der Beschuldigte angegeben, bis zum Einschreiten der Bundespolizeidirektion schuldenfrei gewesen zu sein, obwohl er in den Jahren 1996 bis 2001 Verluste von ATS 1,850.000,00 erklärt hatte. Aus diesen Gründen sei eine…
…Tz 1 zu § 84). Die gegenständlich vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw. zum Einschreiten für die Abgabepflichtige in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden. Die Bevollmächtigung erstreckt sich sohin nicht nur auf bestimmte oder gelegentliche Vertretungshandlungen, sondern gilt inhaltlich unbeschränkt. Die im vorliegenden…
…Tz 1 zu § 84). Die gegenständlich vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw. zum Einschreiten für die Abgabepflichtige in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden. Die Bevollmächtigung erstreckt sich sohin nicht nur auf bestimmte oder gelegentliche Vertretungshandlungen, sondern gilt inhaltlich unbeschränkt. Die im vorliegenden…
…Nr. G vom 27. November 2008 trotz Geringfügigkeit bis zum Ergehen der Berufungsvorentscheidung vom 15. Mai 2009 ein Anlass zum Vorgehen gemäß § 295 Abs.1 BAO gewesen wäre, jedoch jetzt kein solcher Anlass mehr ist, sodass das Ergehen des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2007 vom 18. Dezember…
…dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlaß zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Gemäß…
…für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die, im Bericht vom 19. Juli 2002 aufgelisteten, Feststellungen der für den Zeitraum 12/2001 bis 3 /2002 abgehaltenen Umsatzsteuernachschau zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82 Abs…
…dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat die Feststellungen der Betriebsprüfung, die im Bericht vom 12. November 2003 dokumentiert sind, zum Anlass genommen, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82 Abs…
…§ 311 Anm 17). Macht die Partei von der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde keinen Gebrauch, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz den bei ihr eingebrachten Antrag auf Wahrnehmung der behördlichen Entscheidungspflicht zum Anlass nehmen, eine originäre Berufungsentscheidung zu treffen. Insoweit wird sie nicht im Rahmen…
… 311 Anm 17). Macht die Partei von der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde keinen Gebrauch, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz den bei ihr eingebrachten Antrag auf Wahrnehmung der behördlichen Entscheidungspflicht zum Anlass nehmen, eine originäre Berufungsentscheidung zu treffen. Insoweit wird sie nicht im Rahmen…
…weiters aber gesetzlich auch nicht vorgesehen sei, dass aufgrund des Freispruches eines Beschuldigten die Abgabenbehörde die Nachforderungen, die zum Anlass für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemacht worden seien, rückgängig zu machen habe, weiters die Abgabenbehörde von der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung gegenüber der GmbH überzeugt sei…
…von Vorsteuern und sich auch an der Wirksamkeit dieser Entscheidung nichts geändert habe, weiters aber gesetzlich auch nicht vorgesehen sei, dass aufgrund des Freispruches eines Beschuldigten die Abgabenbehörde die Nachforderungen, die zum Anlass für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemacht worden seien, rückgängig zu machen habe…
…1994 ausführenden und beim einschreitenden Finanzamt unter der StNr. 56 erfassten, mittlerweile durch Konkurs (Eröffnung am 29. Dezember 2008; Aufhebung am 26. November 2009; Az. 910 des Landesgerichtes Linz) aufgelösten SZ-GmbH (vgl. FN 1112 des Landesgerichtes Linz). Vom 11. August 2008 bis zum 14…