…Finanzamt Stadt3. Es ist strittig, ob hiefür das Finanzamt Stadt3 oder das Finanzamt Stadt2 zuständig ist. Da die beschränkt steuerpflichtige Bf keine Betriebsstätte und kein unbewegliches Vermögen in Österreich hat, richtet sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nach dem Anlass zum Einschreiten (§ 23 AVOG). Gem. § 102…
…dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Indem…
…Sachverhalt zuerst Kenntnis erlangtÖsterreich. Kommen diesbezüglich mehrere Finanzämter in Betracht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ersten Anlass zum Einschreiten (§ 25 Z 3 AVOG 2010). Für beschränkt Steuerpflichtige im Bereich der Finanzämter mit Sitz in Wien ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig (§ 15 Abs…
…vertreten, dass im Fall des Dw die Zuständigkeit des Finanzamtes auf die Subsidiärbestimmung des § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten wahrzunehmen ist. Der UVA Dezember 2003 liegt die von LP, Buchhersteller in Wien, ausgestellte Rechnung vom 23.12.2003 zu Grunde. Danach…
…sah der unabhängige Finanzsenat die Zuständigkeit auf § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten bei der Amtspartei als gegeben an, die auch für LP die örtliche Zuständigkeit besitzt. Mit Bescheid vom 22. Juli 2003 wies die Amtspartei die UVA für 9/1999 wegen…
…sofern die Subsidiärzuständigkeit im Sinne des FLAG eintritt, grundsätzlich jenes Amt sein, das erstmalig Anlass zum Einschreiten hat. Die Übertragung von Zuständigkeiten mit Delegierungsbescheid (§ 71 BAO kommt auch im Bereich der Lohnabgaben in Betracht (etwa mit dem Ziel, dass nur ein Finanzamt für die Erhebung…
…der Beschwerdeführerin vorgelegten Beschluss vom 24. Juli 2019) noch die zuständige Behörde (vgl das Schreiben der Kinder- und Jugendhilfe vom 3. April 2019) einen Anlass zum Einschreiten gesehen haben, war der Aufenthalt der Tochter keinesfalls rechtswirdrig. Wie ferner unstrittig feststeht, hat die Tochter gemeinsam mit…
…zur Erhebung der KfzSt in den Fällen der widerrechtlichen Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) gundsätzlich jenem Finanzamt zu, das als erstes Anlass zum Einschreiten hat (§ 10a Abs. 6 AVOG 2010 - DV in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung BGBl. II Nr…
…im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr.9/2018 (AVOG 2010) gilt dies nicht für den Fall, dass der erstmalige Anlass zum Einschreiten bei der Finanzpolizei liegt. Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 idF BGBl I 2014/13 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer "Kraftfahrzeuge, die auf…
…Z 3 AVOG 2010 zu entscheiden. Kommen mehrere Finanzämter als örtlich zuständige Finanzämter in Betracht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ersten Anlass zum Einschreiten. Gegebenenfalls kann die Zuständigkeit mit Delegierungsbescheid (§ 3 AVOG 2010) an das andere Finanzamt übertragen werden. 19. Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuerungstatbestand…
…von der Hausverwaltung abgewickelte Vermietung hinaus anderweitig tätig), kann subsidiär § 70 BAO herangezogen werden. In diesem Fall würde sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Anlass zum Einschreiten richten. 6. Antragslegitimation bzw. Pflichten des (ehemaligen) Masseverwalters 6.1. Sachverhalt Mit Rechtskraft der Konkursaufhebung endet das Amt…
…nach der Kenntnisnahme vom Sachverhalt bzw. nach dem ersten Anlass zum Einschreiten gegeben. Diese (erste) Kenntnisnahme erfolgte durch die Einbringung des FAX-Antrages am 21.3.2017 durch das Finanzamt [FA1]. Durch die postalische Übermittlung und Eingang am 27.3.2017 wurde irrtümlich die Zuständigkeit…
…für mehrere Finanzämter zu, oder hat der Abgabepflichtige im Inland weder Betriebsstätte noch unbewegliches Vermögen, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anlass zum Einschreiten." § 23 AVOG 2010 idF BGBl I 117/2016 regelt demnach die örtliche Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige. Die beschränkte Steuerpflicht kann…
…cit nach dem letzten Wohnsitz des Abgabepflichtigen. Nur in Ermangelung eines solchen oder bei Gefahr im Verzug richtet sich die Zuständigkeit nach dem ersten Anlass zum Einschreiten. Auch durch diese Bestimmung kann die örtliche Zuständigkeit des FA nicht begründet werden, da der Bf (vorher) verschiedene…
…welches als erstes Anlass zum Einschreiten hat." Die Beschwerdevorentscheidung wurde nach einem an der Adresse des Wohnsitzes in Graz erfolglosen Zustellversuch hinterlegt und vom Beschwerdeführer nicht behoben. Am 18.01.2016 ging bei der Finanzpolizei unter dem Betreff "Anzeige wegen unrechtmäßiger Exekution - Abgabenkonto 68546/****" neuerlich…
…nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr in Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten." Auch die subsidiäre Bestimmung des § 70 BAO würde iSd Z 2 leg. cit. eine Zuständigkeit…
…dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Gemäß…
…nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr in Verzug ist, nach dem Anlass zum Einschreiten. ... Gemäß § 73 BAO endet die Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Erhebung von Abgaben, abgesehen von…
…als nicht zulässig Einschreitende festgestellt worden. Warum sei demzufolge bisher kein Zurückweisungsbescheid an die Verlassenschaft nach ***3*** ergangen? Die Entwicklung des Verfahrens, auf welches aufgrund laufender noch nicht erledigter Sachverhalte und Verfahren keine nachvollziehbaren Entscheidungen oder anzuwendende Gesetzesnormen ausgesprochen worden seien, werde zum Anlass genommen…
…einen erheblichen nachteiligen oder einen anderen als Widmungs gemäßen Gebrauch von dem Pachtobjekt macht, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Beanstandung zuwiderhandeln sollte oder der Pächter wiederholt Anlass zum behördlichen Einschreiten gibt, vor allem bei einer Rücklegung der Gewerberechte, bb) mit zwei…