…Davon abgesehen, dass eine solche Argumentation ohnedies keinen tauglichen Stundungsgrund darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 19. Dezember 2002, 99/16/0342, die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Börsenumsatzsteuer als unbegründet abgewiesen. Da der vorgebrachte Stundungsgrund somit keinesfalls mehr gegeben ist, war die…
…das Entstehen eines unersetzbaren Schadens - mittels Vorlage entsprechender Beweismittel - nicht geltend gemacht worden sei, sei der vorliegende Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen wendet sich die Berufung vom 28. Mai 2002. Die Bf. begründet die Berufung im wesentlichen damit, in der Begründung des angefochtenen Bescheides werde lediglich…
…für die Begründung der Berufung um eine Frist bis 31. Jänner 2007. Das FA wies die Bw. im Bescheid vom 28. Dezember 2006 (Akt 2006 Seite 8) darauf hin, dass die Berufung vom 14. Dezember 2006 gegen die Bescheide Umsatzsteuer November bis Dezember 2005 und…
…Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf…
…93/14/0123). Die Anhängigkeit einer Beschwerde beim VwGH wegen einer gleichen oder ähnlichen Frage berechtigt die Behörde lediglich zur Aussetzung des Berufungsverfahrens gemäß § 281 BAO. Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der…
…93/14/0123). Die Anhängigkeit einer Beschwerde beim VwGH wegen einer gleichen oder ähnlichen Frage berechtigt die Behörde lediglich zur Aussetzung des Berufungsverfahrens gemäß § 281 BAO. Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der…
…nämlich Einkommen- und Umsatzsteuer betreffend die genannten Veranlagungsjahre in Höhe von insgesamt ATS 553.325,-- verkürzt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe. Eine diesen Verdacht bestätigende Beschwerdeentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 29. September 1999…
…die Finanzstrafbehörden zuständig sind, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre (und im gegenständlichen Fall nicht relevante weitere Zeiten wie die einer Anhängigkeit vor den Höchstgerichten) verstrichen sind. Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall, dass hinsichtlich der Fakten zu Pkt. 1)b)…
…wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und - hier nicht relevant - allfällige Zeiten einer Anhängigkeit bei den Höchstgerichten verstrichen sind. Nach Abzug der somit absolut verjährten Normverbrauchsabgabe für die Monate Jänner bis Dezember 1999 in Höhe von umgerechnet € 9.738,16 verbleiben somit…
…diese Neuregelung verfassungsrechtlich unbedenklich sei, könne vorerst dahingestellt bleiben, denn im vorliegenden Fall sei die für den Bf. günstigere Rechtslage anzuwenden. Demnach habe der Einleitungsbescheid mit einer Beschwerde bei der Finanzstrafbehörde 2. Instanz bekämpft werden können (§ 152 FinStrG). Im vorliegenden Fall werde der Bf. beschuldigt…
…Verfahrensbeendigung oder die Rückgabe eines zu Recht beschlagnahmten Gegenstandes. Die hier zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher in der Folge oder auch während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die Voraussetzungen zur Zurückgabe…
…allenfalls rechtskräftig mit Bestrafung abschließt, überdies aber bei Gericht wegen einzelner oder aller dieser Fakten ebenfalls ein Finanzstrafverfahren anhängig ist. Hätte die Finanzstrafbehörde vor Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens von der Anhängigkeit eines Verfahrens wegen derselben Finanzvergehen (konkret: von der Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 203 FinStrG …
…allenfalls rechtskräftig mit Bestrafung abschließt, überdies aber bei Gericht wegen einzelner oder aller dieser Fakten ebenfalls ein Finanzstrafverfahren anhängig ist. Hätte die Finanzstrafbehörde vor Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens von der Anhängigkeit eines Verfahrens wegen derselben Finanzvergehen (konkret: von der Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 203 FinStrG …
…Schriftführerin Dagmar Brus, jedoch in Abwesenheit des Beschuldigten und eines Organes des belangten Verbandes durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Den Berufungen des Beschuldigten und des belangten Verbandes hinsichtlich der jeweils ihre eigene Person betreffenden Bescheide des Spruchsenates wird Folge gegeben, die erstinstanzliche Entscheidung…
…zu Recht als erschwerend die gegebenen zwei einschlägigen Vorstrafen, den raschen Rückfall sowie die Begehung teilweise während der Anhängigkeit des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gewertet. Ebenfalls als erschwerend erweist sich die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen langen Zeitraum, weshalb in der Gesamtschau das Tatverhalten der Beschuldigten…
…und gegebenenfalls (hier ohne Relevanz) Zeiten der Anhängigkeit bei Höchstgerichten verstrichen sind. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (VwGH 15.5.1986, 84/16/0209). So ist nach ständiger Rechtsprechung auch eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Schuldspruches möglich (siehe bereits VwGH…
…die Anordnung einer Hausdurchsuchung eine Absprache über weitere Aspekte des finanzstrafbehördlichen Vorerhebungs- bzw. Untersuchungsverfahrens nicht zu treffen ist: Die zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die…
…die Anordnung einer Hausdurchsuchung eine Absprache über weitere Aspekte des finanzstrafbehördlichen Vorerhebungs- bzw. Untersuchungsverfahrens nicht zu treffen ist: Die zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die…
…die Anordnung einer Hausdurchsuchung eine Absprache über weitere Aspekte des finanzstrafbehördlichen Vorerhebungs- bzw. Untersuchungsverfahrens nicht zu treffen ist: Die zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die…
…deliktischen Angriffe über einen langen Zeitraum. Als bedenklich erweist sich dabei insbesondere auch der Umstand, dass die Beschuldigte zumindest teilweise ihr deliktisches Verhalten bereits während der Anhängigkeit des diesbezüglichen Finanzstrafverfahrens wegen Verletzung gleichartiger Rechtsgüter beharrlich aufrechterhalten hat, was ansich für die Notwendigkeit einer empfindlichen Strafe…