…Davon abgesehen, dass eine solche Argumentation ohnedies keinen tauglichen Stundungsgrund darstellt, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 19. Dezember 2002, 99/16/0342, die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Börsenumsatzsteuer als unbegründet abgewiesen. Da der vorgebrachte Stundungsgrund somit keinesfalls mehr gegeben ist, war die…
…Bedenken der Beschwerdeführerin nicht teilt) waren die Anträge auf Aussetzung der Einhebung von der belangten Behörde aufgrund der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erledigten Bescheidbeschwerden (somit mangels Abhängigkeit der Einhebung der Abgaben von der Erledigung einer Beschwerde) zu Recht zurückgewiesen worden, weshalb die Beschwerden als…
…das Entstehen eines unersetzbaren Schadens - mittels Vorlage entsprechender Beweismittel - nicht geltend gemacht worden sei, sei der vorliegende Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen wendet sich die Berufung vom 28. Mai 2002. Die Bf. begründet die Berufung im wesentlichen damit, in der Begründung des angefochtenen Bescheides werde lediglich…
…über die "Beschwerde von Herrn Vorname-WE Nachname-WE, vertreten durch Herrn VN NN", gegen die Bescheide vom 12.08.2015 und 13.08.2015 wegen Anhängigkeit einer Beschwerde zur gleichen Rechtsfrage beim Bundesfinanzgericht gem § 271 Abs 1 BAO aus. Die Beschwerdevorentscheidung vom 20.10…
…für die Begründung der Berufung um eine Frist bis 31. Jänner 2007. Das FA wies die Bw. im Bescheid vom 28. Dezember 2006 (Akt 2006 Seite 8) darauf hin, dass die Berufung vom 14. Dezember 2006 gegen die Bescheide Umsatzsteuer November bis Dezember 2005 und…
…sondern auch deshalb, weil die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde gegen den Bescheid über die Abweisung des Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrages mit dem gegenständlichen Erkenntnis erledigt wird und somit mangels Anhängigkeit einer Beschwerde eine Aussetzung gemäß § 212a BAO auch aus diesem Grund nicht mehr möglich wäre. • Zahlungserleichterung…
…Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf…
…Anhängigkeit einer Berufung (jetzt Beschwerde) beim BFG gegen ein Monat des Jahres XX betreffenden Bescheides das Finanzamt keinen Bescheid betreffend der selben Abgabe für das Jahr XX erlassen darf. Ein derartiger Jahresbescheid wäre nichtig. Das Finanzamt hat daher dem BFG zu Recht mitgeteilt, dass eine…
…jedoch eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung aus dem genannten Grund und auch deswegen, weil die dem gegenständlichen Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde gegen den Abrechnungsbescheid mittlerweile mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15.12.2016, RV/7400061/2015, erledigt wurde und somit mangels Anhängigkeit einer Beschwerde eine…
…Da eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung aus dem genannten Grund und auch deswegen, weil die dem gegenständlichen Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde gegen den Kommunalsteuerbemessungsbescheid mittlerweile mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 8.1.2018, RV/7400013/2014, erledigt wurde und somit mangels Anhängigkeit einer Beschwerde eine…
…93/14/0123). Die Anhängigkeit einer Beschwerde beim VwGH wegen einer gleichen oder ähnlichen Frage berechtigt die Behörde lediglich zur Aussetzung des Berufungsverfahrens gemäß § 281 BAO. Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der…
…93/14/0123). Die Anhängigkeit einer Beschwerde beim VwGH wegen einer gleichen oder ähnlichen Frage berechtigt die Behörde lediglich zur Aussetzung des Berufungsverfahrens gemäß § 281 BAO. Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der…
…nämlich Einkommen- und Umsatzsteuer betreffend die genannten Veranlagungsjahre in Höhe von insgesamt ATS 553.325,-- verkürzt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe. Eine diesen Verdacht bestätigende Beschwerdeentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 29. September 1999…
…die Finanzstrafbehörden zuständig sind, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre (und im gegenständlichen Fall nicht relevante weitere Zeiten wie die einer Anhängigkeit vor den Höchstgerichten) verstrichen sind. Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall, dass hinsichtlich der Fakten zu Pkt. 1)b)…
…wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und - hier nicht relevant - allfällige Zeiten einer Anhängigkeit bei den Höchstgerichten verstrichen sind. Nach Abzug der somit absolut verjährten Normverbrauchsabgabe für die Monate Jänner bis Dezember 1999 in Höhe von umgerechnet € 9.738,16 verbleiben somit…
…keine rechtskräftige Entscheidung vorliege, wäre der Vorwurf, dass tatsächlich eine Abgabenverkürzung vorliege, unzulässig. F. Mit Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde vom 20. Oktober 2020, zugestellt am 23. Oktober 2020, wurde die Beschwerde (Pkt. E.) gegen die Mitteilung der Finanzstrafbehörde vom 29. September 2020 …
…diese Neuregelung verfassungsrechtlich unbedenklich sei, könne vorerst dahingestellt bleiben, denn im vorliegenden Fall sei die für den Bf. günstigere Rechtslage anzuwenden. Demnach habe der Einleitungsbescheid mit einer Beschwerde bei der Finanzstrafbehörde 2. Instanz bekämpft werden können (§ 152 FinStrG). Im vorliegenden Fall werde der Bf. beschuldigt…
…4 lit. c FinStrG wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet die Zeit von der Einbringung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren bis zur deren Erledigung. Gemäß § 56…
…bei Wels, wegen des Verdachtes einer Verbandsverantwortlichkeit nach § 3 Abs. 2 und 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) für Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b FinStrG geführten Finanzstrafsache über die Beschwerden des belangten Verbandes 1. vom…
…die Zeit von der Einbringung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren bis zur [sic] deren Erledigung) genannte Zeit verstrichen sind. Bei einem fortgesetzten Delikt ist die Verjährungsfrist…