…Bewertung des Rechtes "zum Zweck der Bemessung der Schenkungssteuer Abstand genommen, da die Rechtseinräumung eine angemessene Unterhaltsleistung während aufrechter Ehe darstellt und daher keinen Schenkungscharakter hat". Der zuletzt festgestellte Einheitswert der Liegenschaft beträgt € 29.400, daher der dreifache hälftige Einheitswert € 44.100. Das…
…Unterhalts in natura hinausgehende freiwillige Leistung, für die aber nach der zit. Rechtsprechung § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG anwendbar ist. In diesem Zusammenhang ist auf das Erkenntnis des VwGH vom 23.11.2005, 2005/16/0214, zu verweisen, in dem der VwGH von angemessenem…
…Darüber hinaus hat er zum Unterhalt des Kindes beizutragen, soweit der andere Elternteil zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes nicht imstande ist oder mehr leisten müßte, als es seinen eigenen Lebensverhältnissen angemessen wäre. Obgleich eine gesetzliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten Berechnungssystems nicht…
…liege ein Steuerbefreiungsgrund vor, da die Wohnrechtsverschaffung zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten erfolgt sei. Die Zuwendung sei weiters zur Abdeckung der Gewährung des angemessenen Unterhaltes erfolgt. Der Schenkungssteuerbescheid sei daher ersatzlos zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 17. März 2004 wurde dahin begründet…
… 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei. Diese Bestimmung ist nur auf Zuwendungen unter Lebenden, nicht aber auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III…
…selbst ein, dass das von ihr festgestellte Einkommender Beschwerdeführerin und deren eigenes (vom Erblasser erworbene) Vermögen nicht ausreichten, den nach den bisherigen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, mit der ausbezahlten Versicherungsleistung würden gerade etwa die Kosten des Seniorenheimes abgedeckt, in welchem…
…verpflichtet. Nach § 94 ABGB haben die Ehegatten nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Unterhalt ist bei gemeinsamem Haushalt grundsätzlich naturaliter zu leisten und umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse…
…selbst ein, dass das von ihr festgestellte Einkommen der Beschwerdeführerin und deren eigenes (vom Erblasser erworbene) Vermögen nicht ausreichten, den nach den bisherigen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, mit der ausbezahlten Versicherungsleistung würden gerade etwa die Kosten des Seniorenheimes abgedeckt, in…
…allem Nahrung, Kleidung und Wohnung sowie Erziehung und Ausbildung. Unterhalt dient jedoch nicht zur Vermögensbildung (siehe Neuhauser in Schwimann, ABGB3, Rz. 2 zu § 140 ABGB). Zum angemessenen Unterhalt iSd zitierten Bestimmung des ErbStG gehört nur das, was zum laufenden Verbrauch des Bedachten erforderlich ist, nicht…
… 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG zur Anwendung gelangt oder nicht. Gemäß der zitierten Bestimmung bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur (hier allerdings nicht relevierten) Ausbildung des Bedachten steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des VwGH (s. zB das Erkenntnis vom 20…
…Wohnrecht im Übergabsvertrag den nach § 796 iVm § 94 ABGB geschützten - nach den damaligen Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen - Unterhalt sichern wollte. Die belangte Behörde traf dem entgegen keine nachvollziehbar begründeten Feststellungen über die aus der Sicht des Übergebers im Jahr 1986 nach § 94 ABGB maßgeblichen Lebensverhältnisse…
…VwGH- Rechtsprechung). Die Z 9 des Abs. 1 begünstigt nach ihrem Wortlaut aber nur bestimmte laufende Zuwendungen unter Lebenden, nämlich solche zum Zweck des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung. Im Schuldschein vom 24. Februar 1997 trafen die Gläubigerin und der Bw. als Schuldner hinsichtlich der…
…begehrt, wonach Zuwendungen ua. zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerbefreit sind. Bei der eingewendeten "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw.) bringt vor, die Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung sollte ihren angemessenen Unterhalt sicherstellen. Das im Zuge der Verlassenschaft erhaltene Wohnrecht an der erblasserischen Wohnung sei mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder aufkündbar. Sonstige nennenswerte Vermögenswerte habe sie nicht von…
…können". Diese Gleichheitswidrigkeit wäre leicht zu vermeiden gewesen, wenn der Gesetzgeber die Bildung von Mietzinsrücklagen für die Zukunft abgeschafft, die bestehenden Vergünstigungen aber auslaufen hätte lassen. Unter diesen Voraussetzungen wären - noch ohne Berücksichtung angemessener Unterhaltslasten für ein Kind lt. Pkt. 3. - nicht S 545.973,…
…gegen ihre (ehelichen oder unehelichen) Eltern Anspruch auf den angemessenen Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anteilig beizutragen hat. Die Parameter für die Berechnung der konkret geschuldeten Unterhaltshöhe sind einerseits der angemessene Unterhaltsbedarf des Kindes und andererseits die Leistungsfähigkeit des verpflichteten Elternteils …
…vereinbarten Unterhaltsverpflichtung für seinen minderjährigen Sohn von 2.700,00 € (ds. 12 Monate x 225,00 €) nachweislich in vollem Ausmaß nach, werden aber die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze auch unter Anrechung der eigenen Einkünfte des Kindes [3.924,00 € (angemessener Regel…
…Übergebers befindliche Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde bisher gemeinsam von den Ehegatten benützt und stellt die Einräumung des Wohnungsrechtes an einem ca. 55 m² großen Teil des Hauses eine Fortsetzung und Sicherung der bisherigen Unterhaltsleistung dar, die als angemessen anzusehen ist, weshalb die Steuerbefreiung nach …
…Zuwendung als angemessen angesehen werden kann, vor allem deshalb, weil sich durch die Einräumung des Wohnrechtes zugunsten der Bw an der bisherigen faktischen Lebenssituation der Ehegatten nichts geändert hat. Wenn das Finanzamt vermeint, das Wohnrecht sei der Bw nicht im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht zugewendet…
…2005/16/0214) aufzuheben, da kein Bereicherungswille vorliege da die Ehegattin lediglich den angemessenen Unterhalt ihres Ehegatten sichern wollte. Zudem sei das Wohnrecht zu hoch bewertet und bei der Rentenberechnung sei die falsche Methode angewendet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.4.2006 setzte die Abgabenbehörde…